• Patienten fragen wg. des Impfzertifikats?
    … Antworten und Auskünfte, die weiterhelfen
    Die Apotheken sind am Montag als erste in die ‘Impfzertifikatserstellung’ eingestiegen; Anlaufschwierigkeiten inklusive. Fragen dazu laufen natürlich aber auch in den Praxen längst auf. Verläßliche Infomationen, die auch für den in Bälde geplanten Start der Zertifikatsaustellung durch Ärzte gelten, geben die Apothekenportale. Wichtigste Klarstellung für Patienten ist im Übrigen – da es in fast allen Medien falsch dargestellt wird – dass das Impfzertifikat immer und grundsätzlich analog (QR-Code plus Erläuterungen auf einem A4-Bogen) daherkommt und dann vom Patienten selbst per mittels einer APP digitalisiert oder einfach als PDF im Handy gespeichert werden kann. Alternativ kann der gedruckte QR-Code auch einfach als solcher – sprich ganz ohne Handy – genutzt und EU-weit von Läden, Gaststätten, etc. gescannt werden.
    FAQ Impfzertifikat v. Apotheke Adhoc
     Teil 1 (Welche Daten?) | Teil 2 (Fälschungen vermeiden) | Teil 3  (Strafbarkeit)
    KBV-Mitteilung v. 11.6.2021
    Digitaler Impfnachweis: PVS-Modul soll ab Juli bereitstehen

    Robert-Koch-Institut
    Impfzertifikatsservice: informationsblatt für Arztpraxen (PDF)
  • GBA verlängert Corona-Sonderregeln
    Im Kontext des Bundestagsbeschlusses v. 11. Juni, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um drei weitere Monate zu verlängern, hat der GBA mehrere Corona-Sonderregeln verlängert, deren Geltung an nämliche Feststellung gebunden ist. Das betrifft die Ausnahme, dass DMP-Patienten auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen müssen und dass eine aus Gründen des Infektionsschutzes unterlassene Quartalsdokumentation nicht zum Honorarverlust, bzw. zur Ausschreibung des Patienten führt. Weiterhin können Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten bei den Kinderuntersuchungen U6 bis U9 auch künftig überschritten werden. Fortgesetzt werden ebenfalls die genehmigungsfreie Verordnung von Krankentransporten für unaufschiebbare Termine von Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen, sowie die Flexibilisierungen beim Entlassmanagement. Darüber hinaus gibt es eine reihe von Sonderregeln, die vom GBA bereits zuvor auf das dritte Quartal 2021 erstreckt worden waren.
    GBA-Pressemitteilung v. 11.6.2021
    Corona-Sonderregeln verlängern sich
    Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
    Übersichtsseite des GBA | Tabellarische Übersicht (PDF)
  • Verlängerung von EBM-Ausnahmeregelungen
    bis zum 30. September 2021
    Nach den verschiedenen Beschlüssen des Bewertungsausschusses (~ Beschlussübersicht) gilt nun auch für das dritte Quartal u.A.: Die behandlungsfall- und leistungsbezogenen Begrenzungen bei der Durchführung von Videosprechstunden bleiben weiter ausgesetzt. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können auch im Herbst als Videosprechstunde durchgeführt werden. Die GOP 01952 ist auch bei telefonischen Kontakten berechnungsfähig. Am vergangenen Mittwoch (9. Juni)  hat der Bewertungsausschuss zudem beschlossen, mehrere im Zusammenhang mit der Pandemie stehende Sonderreglungen im EBM zu verlängern. In seinem Artikel beleuchtet der Abrechnungsexperte des ÄND die Folgen für die Praxis. demnach gilt weiter fort:
    (1) Telefonische Beratung nach GOP 01433 EBM (Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01435 oder der Grundpauschale)
    (2) GOP 01434 EBM für telefonische Beratungen je 5 Minuten (als Zuschlag zur 01435 oder 03000/04000/30700, bzw. neben den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13, 15, 18, 20, 26 und 27 oder den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25)
    (3) Neben GOP 01434 kann nur die 01435 sowie die Chronikerleistungen nach den Nummern 03221/04221 angesetzt werden (der Telefonkontakt (01434) kann dabei als erforderlicher Zweikontakt für die GOP 03221/04221 gelten)
    Eine Übersicht über alle Corona-Ausnahmen und -ergänzungen bei den Abrechnungsvorgaben bietet auch die KBV (~ Sonderregeln für die ambulante Versorgung) – allerdings war hier (Stand 15. Juni – 8 Uhr) die Aktualisierung auf die Fortgeltung noch nicht erfolgt.
    ÄND v. 12.6.2021
    Nicht alles wird wirklich extrabudgetär vergütet
    Beschluss v. 9.6.2021 (Volltext)
    Beschlüsse der 74. Sitzung des Erweiteren Bewertungsausschusses (PDF) | Begründung (PDF)