- G-BA verlängert Sonderregelungen bis Juni oder September
Der G-BA hat etliche Sonderregelungen um weitere drei Monat bzw. bis September verlängert. Die telefonische Krankschreibung bei Atemwegsinfekten ist weiterhin bis zum 30. Juni möglich. Ebenso wurden die Sonderregelungen für die Heilmittelverordnung, von Krankentransporten, ASV, den Videobehandlungen und dem Entlassmanagement verlängert. Der G-BA hat auf seiner Übersichtsseite die aktuellen Beschlüsse und Sonderregelungen zusammengefasst.
Übersichtsseite des GBA
Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Merkblatt der KBV (Stand 22.03.2021 – 10 Seiten)
SARS-COV-2: KURZÜBERBLICK SONDERREGELUNGEN - Corona-Hygienepauschale:
Extravergütung von PKV und BÄK verlängert
Die bereits geltende Corona-Hygienepauschale kann weiterhin bis zum 30. Juni abgerechnet werden. Darauf haben sich PKV sowie die BÄK und die BZÄK geeinigt. Ärzte können auf dieser Grundlage je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ zum 1-fachen Satz in Anrechnung bringen, das entspricht 6,41 Euro. Diese Abrechnungsempfehlung ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
Pressemitteilung des PKV-Verbandes v. 18.03.2021
Corona-Hygienepauschale: PKV-Extravergütung verlängert
BÄK – Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen
Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen (Nr. 245 GOÄ analog) - Kosten für Hygiene und Digitalisierung:
Streit über Finanzierung zwischen GKV und KBV
Die Kosten für Hygienemaßnahmen in Praxen steigen, und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Wer diese Kosten in welchem Umfang tragen soll, darüber besteht nach wie vor keine Einigkeit. Der Einheitliche Bewertungsausschuss ist erneut zu keiner Einigung gekommen. Das Angebot der Kassen, 90 Millionen Euro für Hygienemaßnahmen bereitzustellen, wurde von Seiten der KBV abgelehnt. Die Summe würde für jede Praxis nur 900 Euro bedeuten, bei Kosten von ca. 24.000 Euro pro Praxis im Jahr. Kosten, die im Zuge der Digitalisierung entstehen sollten aus Sicht der Kassen gar nicht vergütet werden.
Ärzteblatt v. 18.03.2021
Weiter keine Einigung über Kosten für Hygiene und Digitalisierung - Praxisschließung an Gründonnerstag?
UPDATE!: In einer Erklärung der Bundeskanzlerin von Mittwoch Mittag wurden die Beschlüsse zur Osterruhe zurückgenommen – alle entsprechenden Umsetzungsüberlegungen sind damit obsolet.
Aktuell besteht große Unklarheit bezüglich der Frage, wie Gründonnerstag (1. April 2021), der in den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz von Montagnacht als “Ruhetag” bezeichnet wird, einzustufen ist, d.h. ob die Praxen geöffnet werden dürfen (oder geschlossen werden müssen). Derzeit (24.03. – 10:00 Uhr) wird federführend vom Bundesinnenministerium immer noch überhaupt erst an der Rechtsgrundlage gearbeitet, um Gründonnerstag und Ostersamstag wie Feiertage zu behandeln. Selbst dann müssten die Beschlüsse jedoch immer noch Landesrecht überführt werden und es ist nicht sicher, dass alle Ländern dann dasselbe beschließen. Entsprechend können auch die KVen derzeit im Grunde keine verläßlichen Antworten geben und müssen auf Informationen warten.
ÄrzteZeitung v. 23.03.2021
Müssen Ärzte ihre Praxen Gründonnerstag schließen?
Mitteilung der KVen (Stand 24.03.2021)
KVNO: Noch keine Entscheidung über Praxisschließung
KV Bayerns: Anfragen zur erweiterten Ruhezeit an Ostern
KVN: Annahme, dass Praxen am Gründonnerstag geöffnet sind
KVBB: Praxisöffnung am 1. April
KVBW: Greift die „Ruhetags“-Regelung am Gründonnerstag in Praxen?
KVHH: Nordienst wird organisiert – Termine sollen abgesagt werden
KVRP: Praxisschließungen am 1. April
BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de