• Neue Schnelltest-Regelung in Kraft getreten
    Seit dem 8. März hat jeder Bürger Anspruch auf einen Corona-Schnelltest in der Woche. Das Angebot gilt ausnahmslos für alle asymptomatischen Personen, sie können sich in Testzentren und Arztpraxen präventiv testen lassen. Sofern Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Einrichtungen vom ÖGD beauftragt wurden, können auch sie PoC-Antigentests anbieten. Für den Abstrich inklusive Beratung und Ausstellung einer Bescheinigung, erhalten Haus- und Fachärzte eine pauschale Vergütung von 15 EUR. Die Sachkosten werden bis Ende April mit 9 EUR abgegolten, ab April werden allerdings nur noch 6 EUR erstattet.
    KBV-Praxisnachrichten:
    Jetzt ist es verbindlich: Neue Schnelltest-Regelung tritt rückwirkend in Kraft

    BMG:
    Corona-Testverordnung (Stand 08.03.)
  • Coronavirus-Impfverordnung angepasst:
    Mehr Flexibilität, Honorare für Pilotphase festgelegt
    Bei der Coronaimpfung soll mehr Flexibilität ermöglicht, aber gleichzeitig der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen aufrecht gehalten werden. Die neue Verordnung ist am 10. März in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass der Impfstoff von AstraZeneca nun auch an über 65 jährige verimpft werden kann. Gleichzeitig sollen bei den Impfstoffen von Moderna und Biontech / Pfizer die Abstände zwischen zwei Impfdosen verlängert werden. Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das Tempo bei der Verimpfung gesteigert werden, gleichzeitig bleibt aber ungeklärt wann beispielsweise die Hausärzte in die Impfkampagne eingebunden werden.
    Wie unter “Nachrichten” vermeldet, besteht über den Start und die Ausgestaltung des Impfstartes in den Praxen noch große Unklarheit. Dennoch wurden für die Abrechnung der Leistungen in den Pilotpraxen erste Regelungen veröffentlicht. In wie weit sich diese am Ende in der Breite durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Ärzte, die im Rahmen der Pilotphase an der Impfung teilnehmen, erhalten pro verabreichter Impfdosis 20,00 EUR Vergütung. Bei einem Hausbesuch kommen nochmals 35,00 EUR dazu. Eine alleinige Impfberatung wird mit 10,00 EUR vergütet, die auch per Video- oder Telefon durchgeführt werden kann.
    aerzteblatt:
    Neue Coronaimpf­verordnung in Kraft

    BMG:
    Coronavirus-Impfverordnung (Stand 10. März)

    KBV:
    Impfen in Pilotpraxen: Die Details dafür stehen fest
  • Frist verlängert: Mehr Zeit ab U6-Untersuchungen
    Auch über die vorgesehenen Toleranz- und Untersuchungszeiträume hinweg, können Kinder- und Jugendärzte die Vorsorgeuntersuchungen ab der U6 durchführen und abrechnen. Die Fristen für die U6, U7, U7a, U8 und U9 bleiben bis zum 30. September 2021 ausgesetzt.
    KBV:
    Untersuchungszeiträume ab U6 bleiben ausgesetzt