Konnektorentausch: Der letzte Akt? | Hacker verlängern Laufzeit per Software-Update
Mehrfach wurde hier berichtet – über das Hickhack rund um den Zwangstausch tausender Konnektoren, deren fünfjährige Zertifikatslaufzeit in diesem oder nächstem Jahr ausläuft, und darüber, dass diese Notwendigkeit durch die Recherche eines Computerfachmagazins massiv in Frage gestellt wurde und wird – Worum es geht? Zusammenfassung im KVSH_Mitgliederjournal 9/2022 – dort Seiten 36ff. Unter anderem wurde daher an dieser Stelle die Vermutung geäußert, dass nur wenige Verantwortliche wirklich wüssten, worum es technisch geht und auch, dass möglicherweise eine unabhängige Kontrollinstanz fehlt. In dieselbe Kerbe stößt nun in Folge der ursprünglichen c’t-Recherche ein erfolgreicher Hack, der dem ChaosComputerClub zuzuordnen ist. Mit diesem wurde nachgewiesen, was bis dato nur als einfache Behauptung in Raum stand: Die Laufzeit der Konnektoren, einschließlich der KoCobox der Compugroup kann tatsächlich erfolgreich per Software verlängert werden – der als alternativlos erklärte Hardwaretausch wäre damit eben gerade nicht alternativlos. “Einem kleinen Team vom Chaos Computer Club (CCC) um den Hacker Fluepke ist es gelungen, die Sicherheitsvorkehrungen der Konnektoren der Hersteller Secunet und CGM zu umgehen und eine Software-Alternative zum teuren Hardware-Tausch zu implementieren. […] ‘Hier will sich ein Kartell durch strategische Inkompetenz am deutschen Gesundheitssystem eine goldene Nase verdienen. Dabei werden immense Kosten für alle Versicherten, sinnloser Aufwand für einen Austausch bei allen Ärzten und tonnenweise Elektroschrott in Kauf genommen,’ fasst Dirk Engling vom Chaos Computer Club die Situation zusammen.” (~ Quelle | Wie technisch vorgegangen wurde). Schritt für Schritt hatten die gematik-Verantwortlichen hier – seitdem im Frühjahr die erste fundierte Kritik der c’t-Techniker veröffentlicht wurde – eingeräumt, dass technisch mehr möglich wäre, außer dem Kompletttausch – jedoch immer ein Aber hinterhergeschoben. Der c’t-Chefredakteur fordert akuell daher: “Aus diesem handfesten Skandal müssen nicht nur personelle, sondern auch strukturelle Konsequenzen gezogen werden. Ein Untersuchungsausschuss müsste die Frage klären, ob und inwieweit die Konnektorenhersteller die Entscheidungsträger für den unnötigen Konnektortausch beim BMG und bei der Gematik beeinflusst haben.“——————————————– Zuletzt ist Ende August 2022 ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik erwirkt worden, wonach ‘alle Konnektoren ausgetauscht werden müssten, weil keine Klarheit bestünde, welche Alternativen aktuell bestehen.‘ (~ Pressemitteilung der KV BaWü vom 1. September). Für die ganz aktuell vom Zertifikatsablauf betroffenen Praxen heißt das, dass ihnen die aktuellen Veröffentlichung nichts nützt. Perspektivisch ist allerdings denkbar, dass die Aktivitäten der c’t und des CCC genügend Sprengstoff enthalten, um das gematik-System nachhaltig zur Erneuerung zu zwingen. Wie aber gematik und Konnektor-Hersteller konkret agieren werden, hängt nicht zuletzt vom politischen und öffentlichen Druck ab, den die Ärzteschaft, bzw. die gematik-Gesellschafter jetzt aufbauen.
Apotheke Adhoc v. 17.10.2022
KoCoBox geknackt – 400 Mio. für nichts?
Zeit Online v. 15.10.2022
gematik: 300 Millionen Euro Krankenkassenbeiträge für die Elektroschrott-Tonne
c’t Magazin v. 15.10.2022
Zerschlagt das Oligopol! Ein Kommentar zum CCC-Hack der TI-Konnektoren
Beachten Sie bitte auch aufgrund der fortgesetzten Relevanz
– sofern noch nicht geschehen – die folgende Mitteilung der letzten Ausgabe:
eAU aus Arbeitgebersicht | Komplexe Aufgabe für Personalabteilung und Lohnbüro ab 1.1.2023
Wenn wir hier über die eAU berichtet haben, dann bisher stets aus Sicht der ausstellenden Praxen (~ aktuelle Informationen der KBV zur eAU.) Da zwischenzeitlich aber davon auszugehen ist, dass die nötigen Routinen in den MVZ und Praxen weitgehend funktionieren – jedenfalls hört man im Großen und Ganzen nichts Gegenteiliges – ist es an der Zeit, die nächste ‘Ausbaustufe’ in den Blick zu nehmen, die teilweise große Umstellungen bei den Arbeitgebern voraussetzt. In drei Monaten startet die Pflicht aller Unternehmen, künftig die AU-Daten ihrer kranken Angestellten aktiv bei den Kassen abzufragen: CAVE! Aus der Bringschuld der Arbeitnehmer wird somit ab Januar 2023 eine Holschuld der Arbeitgeber. Dies natürlich elektronisch über das Datenaustauschportal eAU der GKV. Damit das klappt sind bei vielen Betrieben Umstellungen der Prozesse notwendig (~ Verfahrensbeschreibungen & Grundsätze der eAU-Übermittlung zwischen GKV und Arbeitgeber). Wird die Personalbuchhaltung über ein Lohnbüro geführt, müssen etwa mit diesem neue Kommunikationsroutinen abgestimmt werden, denn der Abruf ist an das Entgeltabrechnungsprogramm gekoppelt. Im Weiteren müssen auch alle Mitarbeiter über die Änderungen informiert werden, denn weiterhin bleibt Ausgangspunkt des Verfahrens die Mitteilungspflicht des Arbeitsnehmers über seine Krankschreibung – nur eben ohne gelben Schein. Arbeitsverträge, in denen Bezug eben auf die Vorlage diesen Schein genommen wird, sollten sukzessive in ihrem Wortlaut angepasst werden. ———————— Insgesamt steckt in dem ab Januar vorgesehenen Übergang zur verpflichtenden digitalen Kommunikation rund um die Krankschreibung gerade für kleine und mittelständische Betriebe viel organisatorischer Sprengstoff, mit dessen Befassung kein Verantwortlicher allzu lange warten sollte. Dies auch, weil das Ganze nur für GKV-Versicherte gilt, während im Rahmen der PKV weiterhin mit Papier gearbeitet wird. D.h. in vielen Betrieben sind zwei Prozesse parallel vorzuhalten. Für den Moment kann man daher konstatieren: Vor einer etwaigen Arbeitserleichterung durch Digitalisierung steht auch hier erst einmal ordentlich Informations- und Bürokratiemehraufwand. Oder, wie Chef Easy schreibt: “Drei Aufgaben stehen an: Zugänge sichern, Prozesse prüfen, Mitarbeitende informieren.”
Chef Easy v. 21.09.2022
Adieu, gelber Schein/2023 wird es für Arbeitgeber ernst
Bund der Arbeitgeber (BDA) v. 07.07.2022
Fragen und Antworten zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (PDF | 26 Seiten)
Krankenkassen verlangen von Ärzten 2 Jahre Nullrunde | Doch keine Streichung der Neupatientenregelung?
Der Streit ums Geld – so ernst er ist, so undurchsichtig ist er auch. Am 28. September hatten während der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss die Kassen vorgetragen, nicht nur die Abschaffung des Neupatientenbonus’ zu stützen, sondern von den Vertragsärzten auch verlangt, für die Jahre 2023 und 2024 komplett auf eine weitere Anpassung des Orientierungspunktwertes zu verzichten. Die KBV reagiert mit der Ankündigung eines zweiwöchigen Rückzugs aus sämtlichen gemeinsamen Gremien – etwa dem GBA oder dem Bewertungsausschuss. Unmittelbar darauf reagierte Minister Lauterbach mit der Ansage, dass die von den Kassen verlangte Nullrunde nicht kommen werde. “Niedergelassene Ärzte haben zentrale Aufgabe in der Pandemie erfüllt und tun es noch. Der Konflikt über die Neupatientenregel ist in der Sache. Aber auch niedergelassene Ärzte erleben Inflation.“ (~ Quelle) Das ist einerseits ein Dämpfer für die Kassen, andererseits kein Sieg für die Ärzteschaft. In einer viel beachteten Podiumsdebatte des GKV-Spitzenverbandes legte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Heike Baehrens, nach: „Es gehe darum, an welchen Stellen … wir bereit [sind], Leistungen, die wir in der Vergangenheit zu Recht beschlossen haben, auch wieder in Frage zu stellen, [denn] die Wirksamkeit der Neupatientenregelung sei nicht zu erkennen.” (~ Quelle). Parallel hat die FDP als Teil des Regierungs-Trios einen Alternativvorschlag zur Streichung des Neupatientenbonus vorgelegt, der jedoch nicht gut ankam: Neupatientenregelung: Vertragsärzte lehnen FDP-Vorschlag ab. Am Montag (17. 10.) berichtet die Pharmazeutische Zeitung nun davon, dass es bereits einen aufweichenden Änderungsvorschlag zum GKV-FinStG gäbe, mit dem vorgeblich “neue, millionenschwere Honorarerhöhungen für Kassenärzte” vorgesehen seien. Ähnlich berichtet am 15. Oktober bereits der änd (~ Doch mehr Geld für Neupatienten?). Die Änderung würde wohl auf die Abschaffung der Neupatientenregelung hinauslaufen, aber im Gegenzug die Honorare für die schnelle Terminvermittlung durch Hausärzte und die schnelle Terminannahme durch Fachärzte nach Vermittlung durch die TSS deutlich erhöhen. Wie geplant, soll die abschließende Lesung im Bundestag am Donnerstag (20. Oktober) stattfinden – die Behandlung des GKV-FinStG ist für 15:50 Uhr vorgesehen (~ Sitzungsverlauf 19. -21. Oktober). Mittwoch davor ist eine Sitzung des Gesunddheitsausschusses angesetzt worden, um die Änderungen zu beraten. Es heißt also wohl nicht mehr lange Warten. Spätestens Donnerstag Abend dürfte feststehen, was ab Januar 2023 hinsichtlich der extrabudgetären Boni gilt.
Pharmazeutische Zeitung v. 17.10.2022
Honorarerhöhung: Ampel-Koalition knickt bei Ärzten ein
Ärzteblatt v. 12.10.2022
GKV-Spargesetz: Änderungen bei Neupatientenregelung noch möglich
KBV-Mitteilung v. 06.10.2022
KBV-Vorstand: Steigende Energiekosten in Praxen auffangen
Beachten Sie aufgrund der fortgesetzten Relevanz
– sofern noch nicht geschehen – auch die folgende Mitteilung der letzten Ausgabe:
Anpassungen beim Ambulanten Operieren angekündigt + Ambulantisierungsdebatte im Bundestag
Vielerorts wartet man sehnsüchtig auf die angekündigte AOP-Reform, für die im Mai 2022 immerhin zwischen KBV, DKG und GKV-Spitzenverband konsentierte Eckpunkte veröffentlicht worden waren (~ Praxis.Kompakt-Archiv KW20: Gespräche über den AOP-Katalog, aber keine schnellen Veränderungen). Am 22. September vermeldete die KBV nun: ‘Ambulantes & Belegärztliches Operieren: erste Anpassungen zum Jahreswechsel’. Der Bezug zu den Eckpunkten ist jedoch nur ein scheinbarer. Denn 1) geht es in der Meldung nur um recht eng begrenzte Leistungen und gerade nicht um die ersehnte Erweiterung des Katalogs. Und 2) handelt es sich lediglich um einen inhaltsarmen Ankündigungsbeschluss, dass man – wahrscheinlich im Dezember 2022 – plane, Anpassungen vorzunehmen. Diese könnten – heißt es in feinstem Bürokratendeutsch im Originalbeschluss (~ Volltext öffnen) – “sowohl Anhebungen als auch Absenkungen von Leistungsbewertungen” darstellen. Allerdings schreibt die KBV in ihrer Meldung, dass “die Vergütung dadurch um durchschnittlich 30 Prozent steigen [solle].” Abschließend wird vage mitgeteilt, dass außerdem die Beratungen zur Erweiterung des AOP-Kataloges weiterlaufen. Ähhh, ja!? – Eine Einschätzung, was sich dahinter an tiefgreifenden Konfliktpotentialen verbirgt, lieferte der Observer Gesundheit schon im April 2022: AOP-Katalog: Der gute Aufschlag zeigt Entwicklungsbedarf. ————————————— Zu diesem faktenleeren Ankündigungsdschungel kommt nun ganz aktuell auch noch die politische Debatte über weiterführende Ambulantisierungsschritte, von Minister Lauterbach gerade erst unter dem Schlagwort der ‘Tagesbehandlung im Krankenhaus’ in die Debatte geworfen. Basis sind entsprechende Vorschläge der ‘Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung’. KBV-Vorstand Dr. Gassen meint dazu: “Der Koalitionsvertrag fordert eine stärkere Ambulantisierung ein. Das, was die Regierungskommission nun vorlegt, ist der perspektivisch zum Scheitern verurteilte Versuch einer Besitzstandswahrung.“ Das alles zueinander in Bezug gesetzt, kann den kritischen Beobachter momentan nur zu einem Fazit bringen: Schnell wird hierbei ganz bestimmt gar nichts gehen. Und ob es ein ‘große Reform’ überhaupt geben wird, steht weiter in den Sternen.
Ärzteblatt v. 28.09.2022
Ärzte und Kostenträger kritisieren Lauterbachs Ambulantisierungspläne
Ärztezeitung v. 23.09.2022
Leistungen zum ambulanten Operieren im EBM werden angepasst
Was wollen Ärzt:innen? | Berufsmonitoring 2022 der KBV | Arbeitsplatzstudie des BBMV e.V.
Zum inzwischen vierten Mal hat die KBV mehr als 8.000 Medizinstudierende nach ihren beruflichen Zielen und Wünschen befragen lassen. In der Zeitreihe der mit jeweils vier Jahren Abstand erfolgten Befragungen zeigt sich eindrucksvoll die eher positive Haltung zur Anstellung. 77,4 % der Befragten können sich vorstellen, ambulant als angestellte Mediziner tätig zu werden – immerhin 73% aber auch, sich in eigener Praxis niederzulassen. Bei der Zulässigkeit der Mehrfachauswahl liegen Praxis und MVZ als Arbeitgeber mit 67 % bzw. 65 % in etwa gleichauf. Auch in der Zeitreihe hat der ambulante Sektor als Arbeitgeber augenscheinlich deutlich an Attraktivität gewonnen, lagen die Zahlen für dieselbe Frage in 2010 noch bei 49, bzw. 56 %. “Rückläufig sind die Zahlen dagegen für eine Anstellung im Krankenhaus: Die Bereitschaft zur Arbeit im stationären Sektor ging seit 2010 um fünf Prozentpunkte auf nun 72 Prozent zurück.” ————————————– Zeitgleich zur Veröffentlichung dieser von der Uni Trier durchgeführten Langzeitstudie hat das Münchner Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber von MVZ (BBMV) eine Studie zur Arbeitsplatzzufriedenheit vorgestellt, für die im Frühjahr 2022 online 180 Ärzt:innen anonym Auskunft gaben. Die ÄrzteZeitung berichtet zusammenfassend (~ Artikel v. 6. Oktober), dass “die große Mehrheit (76 Prozent) der Studienteilnehmer „sehr“ oder „eher“ zufrieden mit ihrem Arztdasein im MVZ” sei. Beim Thema Wirtschaftlichkeit gaben 39 Prozent der Befragten an, bei ihrer Tätigkeit keinerlei ökonomischen Zielvorgaben zu unterliegen, alle anderen (61 Prozent) bejahten die Frage. Dabei – schreibt die ÄrzteZeitung – scheint dies “jedoch keineswegs mit übermäßigem Druck von oben belegt. So sagten 39 Prozent der Befragten, die Zielvorgabe ließen ihnen „vollkommenen“ oder „großen“ Entscheidungsspielraum bei ihrer alltäglichen Arbeit. Lediglich fünf Prozent gaben zu Protokoll, „wenig“ oder „überhaupt keinen“ eigenen Entscheidungsspielraum zu sehen. 39 Prozent machten dazu keine Angaben.” Wie bei jeder Untersuchung stellt sich natürlich die Frage nach der Belastbarkeit der Aussagen. Allerdings belegt ein Blick in den vollständigen Berichtband des IfG (~ Download als PDF) das Bemühen um Datentransparenz sowie darum, durch Wahrung von Anonymität und Praktikabilität bei der Erhebung eine belastbare Studiengrundlage herzustellen.
Ärztlicher Nachrichtendienst v. 11.10.2022
Berufsmonitoring Medizinstudierende: Fachärztliche Niederlassung bleibt attraktiv
KBV-Mitteilung v. 13.10.2022
Facharztniederlassung beim Nachwuchs hoch im Kurs
BBMV e.V. v. 06.10.2022
Ärztinnen und Ärzte sehen überdurchschnittliche Qualität der Versorgung in MVZ
Beachten Sie bitte aufgrund der fortgesetzten Relevanz
– sofern noch nicht geschehen – die folgende Mitteilung der letzten Ausgabe:
Kostenstruktur von Arzt- & Zahnarztpraxen | Neue Erhebungsrunde mit Auskunftspflicht
Regelmäßig werden vom statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundes u.a. ausführliche Daten zur Kostenstruktur von Arztpraxen erfasst und veröffentlicht. Es handelt sich dabei – ähnlich wie bei der wahrscheinlich bekannteren Haushaltsbefragung (Mikrozensus) – um eine von Staats wegen organisierte Erhebung, für die eine Auskunftspflicht besteht und deren Ergebnisse dafür aber umfänglich öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Als letzter Bericht wurde im Dezember 2021 der mit dem Bezugsjahr 2019 veröffentlicht – wir hatten in KW3/2022 darüber berichtet (~ Praxis.KOMPAKT-Archiv – KW3). Der über 500-Seiten starke Ergebnisband ist eine wertvolle Fundgrube für Controller oder Geschäftsführer, die fachrichtungsbezogen Wirtschaftsbenchmarks suchen, auch wenn MVZ als Struktur darin keine gesonderte Berücksichtigung finden. ————————– Jetzt, ab Anfang Oktober beginnt das Statistische Bundesamt – das auch unter dem Kürzel Destatis agiert – damit, die Daten für das Jahr Berichtjahr 2021 zu erheben, bzw. die Bescheide mit den Zugangsdaten für die digitale Datenerfassung zu verschicken. Angeschrieben werden als Zufallsstichprobe 7 % aller Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen – darunter auch MVZ. Nach § 5 Absatz 1 KoStrukStatG sind die angeschriebenen Inhaber:innen oder MVZ-Leitungen auskunftspflichtig – ggf. wird mit einem Zwangsgeld nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen nachgeholfen. D.h. für MVZ mit überörtlichen Verantwortlichkeiten gilt sicherzustellen, dass die Post auch die richtige Stelle erreicht – denn angeschrieben werden natürlich die einzelnen Praxisstandorte gemäß Zufallsstichprobe. Ob Sie das betrifft? – Setzt man die 7 Prozent Zufallsstichprobe in Bezug zu allen MVZ-Standorten, werden rund 300 MVZ Empfänger solcher Briefe sein.
ZM Online v. 23.08.2022
Von Destatis angeschriebene Praxen haben Auskunftspflicht
Destatis – Fachserie 2 Reihe 1.6.1 – Berichtsjahr 2019
Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten