DiGAs in MVZ und Praxis | Digital-Know How für Ärzte und Psychotherapeuten
Mit den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hat der Gesetzgeber in 2019 einen neuen Leistungsanspruch geschaffen, der seit Oktober 2020 auch mit tatsächlich verordbaren App-Anwendungen hinterlegt ist. Eine stets aktuelle Übersicht sowie weitere Informationen dazu bietet das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM – unter diga.bfarm.de. Insgesamt wurden zwischen September 2020 und 2021 rund 50 Tausend DiGA ärztlich verordnet, knapp 40 Tausend davon wurden von den Patienten auch eingelöst. Dabei stammt jede dritte Verordnung von einem Hausarzt, es folgen HNO-Ärzte und Orthopäden. (~ Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes v. 1.3.2022 | Zusammenfassung v. 11.03.2022). Im Umkehrschluss ist klar, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten noch niemals eine DiGA verschrieben haben. Größtenteils dürfte es diesbezüglich an Motivation und Wissen gleichermaßen fehlen. In diese Lücke stößt das APP-Radar der KVen, das bereits seit anderthalb Jahren vom Zi betrieben wird. Seit diesem Monat ist es nun aber komplett frei zugänglich, d.h. die bisher vor der Nutzung verpflichtende Registrierung entfällt, bzw. wird nur noch für die Kommentarfunktion benötigt. Das APP-Radar (~ direkt zu) ist als Fachforum für Ärzte und Psychotherapeuten konstruiert, denen das Portal durch die Bewertungsfunktion ermöglicht, Kollegen an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen oder auch die wissenschaftliche Begutachtung einer Gesundheits-App beim Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu erbitten. Es handelt sich um ein seriöses und vor allem auch komplett herstellerunabhängiges Portal – dass neben den 31 derzeit von der GKV erstattungsfähigen DiGAs auch tausende weitere in den einschlägigen Appstores von den Patienten findbare Apps listet und unter die Lupe nimmt. Wer sich für die technische Problematik hinter den DiGAs interessiert, sollte die Ausführungen der E-Health.com-Redaktion vom 20. April 2022 lesen: Und jetzt, DiGA? Fragen der wirtschaftlichen Verordnung haben dagegen – unten verlinkt – die Kollegen aus der ‘Der-niedergelassene-Arzt’-Redaktion thematisiert. Dass DiGAs zudem auch zu Lasten der PKV verschrieben werden können – wenn die Regularien auch weniger klar sind, als bei der GKV – beleuchtet der dritte Verweis.
ÄrzteZeitung v. 02.05.2022
Was kann welche App? Zi öffnet Datenbank für alle
Der Privatpatient.de v. März 2022
Können Privatversicherte digitale Gesundheitsanwendungen nutzen?
Der niedergelassene Arzt v. Sommer 2021
DiGa in der Praxis – Aspekte einer wirtschaftlichen Verordnung
Sprachbarriere bei der Flüchtlingsversorgung | Ukrainisch- & Russisch-Übersetzungsdienst gestartet
Neben den nach wie vor zahlreichen ungeklärten Fragen bei der Behandlung von nicht als Flüchtling registrierter Ukrainier ist im Praxisalltag oft allein schon die Sprachproblematik eine hohe Hürde (~ Praxisbericht der Medical Tribune v. 28.04.2022). Um hier den Praxen pragmatisch Abhilfe zu schaffen, hat ein Berliner Unternehmer einen kostenfreien telefonischen Übersetzungsdienst eingerichtet ~ „Dolmetsch Nothilfe: Ukrainisch.“ Für die simultane Begleitung von psychiatrischen Sitzungen ist das Angebot jedoch nicht gedacht. Vielmehr geht es darum, dass Ärzte und medizinisches Personal die Hotline bei Bedarf rund um die Uhr und ohne Terminvereinbarung anrufen können und dann – so heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der KBV – ‘sofort’ mit einem russischen oder ukrainischen Sprachmittler verbunden werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Praxen sich vorab einmalig registrieren. Der Anbieter hat auch sonst Dolmetscherdienste für nicht planbare ärztliche Behandlungen wegen akuter Beschwerden mit hoher Dringlichkeit als Geschäftsfeld – nur eben kostenpflichtig. D.h. die im Fall der Ukrainier kostenfrei angebotene Leistung stellt eine sehr nützliche Werbung für den kostenpflichtigen Dienst dar – andererseits garantiert diese Kompetenz, dass die aufgrund der Behandlungssituation sehr hohen Datenschutzstandards gewährleistet werden. ——————————— Eine ganz andere Arzt der ‘Übersetzungshilfe bietet dagegen die Pharmazeutische Zeitung: Eigentlich ausgelegt auf die Apothekenberatung – aber in vielen Fällen auch in der Arztpraxis nutzbar – sind die 2-seitigen Beratungsbögen Ukrainisch-Deutsch | Russisch – Deutsch. Ergänzend bietet die ABDA eine Übersicht zu polnischen, bzw. ukrainischen Arzneimitteln (~ direkt zu), mit der sich von den Ukrainiern mitgebrachte Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, sicher identifizieren und dosisäquivalente Austauschpräparate finden lassen. Ein ähnliches Projekt ist die Übersetzungsplattform Ukrainian Medicine Conversion To European Equivalent Rx Product. Weitere sprachlich passende Materialien – vor allem rund um die Corona-Lage und alle Arten von Schutzimpfungen – bietet natürlich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (~ direkt zu).
KBV-Mitteilung v. 28.04.2022
Für Geflüchtete aus der Ukraine stehen Sprachmittler per Telefon zur Verfügung
Pharmazeutische Zeitung v. 20. 04.2022
Medikamente in Deutschland: Neue ABDA-Flyer für Geflüchtete
Flyer als PDF in Deutsch
Hygieneplan gemäß Arbeitsschutzverordnung | Pflicht für MVZ und Praxis
Bekanntermaßen ist schon am 19. März 2022 eine neue Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die das Thema Testen und Hygiene weitgehend in der Verantwortung der Betriebe, respektive der Arztpraxen stellt. Vermutlich weniger auf dem Schirm haben dabei jedoch viele Unternehmen, dass sie seitdem zwingend einen internen Hygieneplan erstellen und pflegen müssen, der das betriebliche Miteinander regelt und etwa auch weiterhin Testpflichten und besondere Abstandsgebote oder Maskenpflichten vorschreiben kann. Dieser Plan ist auf behördliches Verlangen nachzuweisen – die Mitarbeiter sind über die Inhalte zu belehren und auf deren Einhaltung zu verpflichten. Insbesondere bei den diversen IHKen und den Berufsgenossenschaften findet man für das vorgeschriebene betriebliche Hygienekonzept entsprechend aktualisierte Mustervorlagen – sehr gut aufbereitet ist etwa die der VBG (~ direkt zur Handlungshilfe). Die IHK Oldenburg stellt beispielhaft eine checklistenartige Orientierungshilfe zur Erstellung eines Covid-19-Hygieneplan zur Verfügung (~ direkt öffnen). Nach wie vor ist ausgerechnet bei der eigentlich für Arztpraxen zuständigen BGW die Übersicht zu Arbeitsschutzstandards für Arzt- und Zahnarztpraxen (~ direkt zu) ‘in Überarbeitung’ – bzw. noch auf dem Stand vom Dezember 2021.
Bundeszahnärztekammer | Aktualisierung v. 31.03.2022
Risikomanagement in der (Zahn-)Arztpraxis
Robert-Koch-Institut
Risikobewertung zu COVID-19 | Stand 5.5.2022
Verhaltenstipps für das Frühjahr 2022 (PDF)
Bundesministerium für Arbeit & Soziales |Aktualisierung v. 22.03.2022
Betrieblicher Infektionsschutz: Antworten auf die häufigsten Fragen
Gesetzgebungsfahrplan | Lauterbach macht Ankündigungen für 2022
Im Rahmen einer für seine Verhältnisse umfassenden Erklärung hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Mittwoch (4. Mai) bekanntgegeben, bis zum Herbst 2022 – sprich bis zur ‘nächsten Corona-Welle’ – einige größere Projekte anzugehen, die im Detail deutlich vom Anfang März 2022 veröffentlichen Vorhabenplan des BMG abweichen. Lauterbach rechnet, sagte er, mit einer erneuten Verschärfung der Coronasituation im Herbst und wolle deshalb die Zeit bis dahin mit Reformvorhaben füllen, quasi einen ‘Zwischenspurt’ einlegen. Im Fokus stehen dabei vor allem Fortschritte bei der Digitalisierung. Wenig überraschend wurde bekräftigt, dass es bezüglich des eRezeptes noch in diesem Jahr zum flächendeckenden Rollout kommen soll. Außerdem benannte er die ePA als das mittelfristig wichtigste Digitalisierungsvorhaben und stellte kurzfristig Bestrebungen in Aussicht, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Opt-Out-Regelung durchzusetzen. Diese sei die „wichtigste gesetzliche Voraussetzung für den Erfolg der elektronischen Patientenakte überhaupt.“ Ob die Digitalisierung in Deutschland gelinge, hänge im Wesentlichen von drei Fragen ab: „Kommt die Opt-out-Regelung? Kommt die Opt-out-Regelung? Kommt die Opt-out-Regelung?“ (~ zur Quelle) Daneben will sich das BMG zeitnah mit der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes befassen und die Gesetzgebung zur Cannabisfreigabe angehen. Auf dem Aufgabenzettel befindet sich im Weiteren von Anfang an auch das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das vor allem die Apotheker als Kostendämpfungsgesetz fürchten (~ Kassenabschlag und Arzneimittelpreise | Spargesetz: Lauterbach will Entwurf vorlegen). Etwas überraschender kam dementgegen die Ankündigung daher, dass man auch bereits in diesem Jahr an das Thema der niederschwelligen Gesundheitsangebote ran möchte. Hierzu war im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass “in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen … z.B. Gesundheitskioske für Behandlung und Prävention [errichtet werden sollen]. Im ländlichen Raum … [sollen] Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen’ entstehen. Parallel soll die Krankenhausstrukturreform begonnen werden. Hierfür waren gerade erst Anfang der Woche zahlreiche Experten in eine Reformkommission berufen worden (~ Pressemitteilung des BMG v. 2.5.2022). Insgesamt entsteht der Eindruck eines sehr ambitionierten Programms, nachdem in den ersten fünf Regierungsmonaten gefühlt nur Corona-Themen auf der Tagesordnung des BMG standen.
Apotheke Adhoc v. 04.05.2022
E-Rezept, Cannabis, Spargesetz: Lauterbach plant Zwischenspurt
Ärzteblatt v. 20. 04.2022
Gesundheitskioske, Cannabis, GKV: Lauterbachs Fahrplan bis zur nächsten Welle
GOÄ-Reform | Ärzteverbände machen Druck – Lauterbach mauert
„Wir werden in dieser Legislaturperiode nichts machen, was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also zur GKV, verschiebt. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen. Und daran halte ich mich. Natürlich ist es kaum möglich, eine Reform der GOÄ vorzunehmen, die dieses Verhältnis nicht berühren würde.“ Rumms … die Aussage des Bundesgesundheitsministers im Interview mit dem Ärzteblatt hat gesessen (~ zum kompletten Interview). Zwar kam diese Quasi-Ablehnung mit langer Ansage, denn immer wieder hatte der Gesundheitsminister klar gemacht, dass die Überarbeitung der Gebührenordnung bei ihm keine Priorität genießt. Aber die kompromisslose Direktheit der aktuellen Ansage ist dann doch überraschend. Schließlich ergänzte er auf Nachfrage: “Ich schaue mir den Reformvorschlag erst einmal grundsätzlich an, bevor ich darüber weiter spekuliere. Aber ich bin sehr skeptisch, dass wir in dieser Legislaturperiode da viel beschließen können.” Die prompte Reaktion der anderen Seite (Ärzte, PKV, Beamtenbund) war ein offener Brief und die darin ausgedrückte Hoffnung, dass der Minister sich „gemeinsam mit uns für eine transparente, rechtssichere und moderne ärztliche Gebührenordnung einsetzen“ wird. Nach Jahrzehnten des Stillstands dulde eine neue GOÄ „keinen weiteren Aufschub mehr“ – die Novellierung der GOÄ gehöre daher „zwingend auf die Agenda der Bundesregierung.“ Das klingt insgesamt jedoch recht defensiv – mag sein, dass die Personalie Lauterbach tatsächlich schicksalshaft für die GOÄ-Reform wird. Denn zwingend ist die eingangs zitierte Begründung nicht – zwar steht der von Lauterbach herangezogene Passus wirklich so im Koalitionsvertrag – seine Stoßrichtung allerdings ist eine andere: Es ging darum festzuschreiben, dass die SPD ihr Konzept der Bürgerversicherung nicht weiterverfolgt.
Ärzteblatt v. 04.05.2022
Verhandler bitten Minister um Umsetzung neuer GOÄ, erste Details offengelegt
Medscape v. 27. 04.2022
Neue GOÄ ist immer noch nicht in Sicht – Ärztevertretet schmieden derweil einen Plan B, falls Politiker sie weiter vertrösten
Impfverordnung & Quarantänevorschriften | Welche Änderungen bereits gelten, was geplant ist
Auch wenn sich die Corona-Lage insgesamt zu entspannen scheint und die entsprechenden Verordnungsänderungen damit auch in einen weniger gedrängten Takt erfolgen: Es bleibt bisweilen schwierig, in der Berichterstattung zu unterscheiden, was etwa die bloße Meinung eines Gesundheitspolitikers ist, und wo es eine wirkliche Regelungsänderung gegeben hat. Erst einmal nur angekündigt ist eine Anpassung der Corona-Impfverordnung. Der vom BMG vorgelegte Entwurf einer ‚Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung‘ befindet sich aktuell in der Beratungsphase. Primär zielt er darauf ab, die Impfzentren bis November weiter zu finanzieren und geöffnet zu halten. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass über die bestehenden Impfstrukturen die aus der Ukraine geflüchteten Menschen auch mit anderen Schutzimpfungen versorgt werden können. Zeitlich parallel, aber inhaltlich dazu unabhängig wurde zwischen RKI und BMG zudem abgestimmt, dass die Quarantäne-Empfehlungen ab sofort von sieben Tage auf fünf heruntergesetzt werden und dass ein Freitesten am fünften Tag in der Regel nicht länger zwingend sei, jedoch dringend angeraten werde. Ausnahme bilden hier allerdings Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen – für sie bleibt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests, um die Quarantäne verlassen zu können, Pflicht (~ Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022). Allerdings ist zu unterstreichen, dass die Quarantäneregeln in der Länderhoheit liegen. RKI und BMG haben entsprechend keine Durchsetzungsmacht – weswegen die neuen Empfehlungen regional erst gültig werden, wenn sie zuvor in Länderrecht überführt wurden. In Bayern und Sachsen hat es entsprechende Landesverordnungen bereits gegeben.
Apotheke Adhoc v. 02.05.2022
Neue Regelung für Corona-Infektion | Gesundheitsberufe: Freitestung bleibt Pflicht
Ärzteblatt v. 03. 05.2022
Coronaimpfverordnung soll verlängert werden
EU-Projekt zum Patientendatentausch | Europäischer Gesundheitsdatenraum geplant
Die EU-Kommission will Patienten, Ärzten und Apothekern bis 2025 den europaweiten Zugriff auf Verordnungen, Befunde und weitere Gesundheitsdaten ermöglichen. Am Dienstag (3. Mai) wurde dazu ein Gesetzentwurf über einen „europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)“ vorgelegt, der auch den Zugang für die Forschung und Wissenschaft regelt. Zwar wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich noch länger dauern, bis dann über Änderungsanträge eine konsentierte Fassung der EHDS-Verordnung verabschiedet wird und in Kraft treten kann. Aber schon jetzt ist klar: Da es um eine Verordnung geht, und nicht um eine Richtlinie, bei der die Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung in nationales Recht hätten, bestimmt die EU ein gutes Stück weit mit, wie es künftig in puncto ePA oder auch eRezept in Deutschland auszusehen hat. Neben Deutschland werden so auch andere digitale Spätzünder wie Polen ordentlich unter Druck gesetzt. Das Technikprotal heise.de analysiert, dass der EHDS im Kern „einer aufgeblasenen, grenzüberschreitend verwendbaren elektronischen Patientenakte (ePA) [entspricht]. Nutzer sollen darin – wie beim deutschen Pendant – zunächst vor allem persönliche Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Rezepte oder Informationen über Vorsorgeuntersuchungen speichern können.“ Dem Vorhaben, dessen Umsetzung laut Plan schon 2025 starten soll, sind natürlich zahlreiche Fragen rund um den Datenschutz und die Machbarkeit immanent. Allerdings sind die Pläne nicht neu – einen ersten Vorstoß dazu hatte die EU-Kommission bereits 2018 gemacht (~ EU-Kommission drängt auf elektronische Vernetzung). „Der Rahmen, den wir für den Europäischen Gesundheitsdatenraum geschaffen haben, respektiert die Rechte der Bürger:innen und Patient:innen“, erklärte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bei der Vorstellung des Projektes und betonte, dass die Vertrauenskomponente für die Akzeptanz des EHDS entscheidend sei. Tatsächlich sind ja bereits mehrere digitale Gesundheitsdienste grenzüberschreitend auf Smartphones verfügbar, darunter die Corona-Zertifikate der EU oder Anwendungen für die Telemedizin. „Was wir jetzt tun wollen, ist, dies auf andere Teile des Gesundheitssystems auszudehnen,“ erläuterte ein EU-Beamter.
Heise.de v. 04.05.2022
Gesundheitsdatenraum: EU-Kommission will E-Patientenakte in groß für alle
Ärzteblatt v. 22. 04.2022
Rezepte, Befunde, Gesundheitsdaten: EU will Recht auf europaweiten Zugriff
GKV-Finanzierung | Einkommen von Ärzten & Apothekern weiter hoch
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist sicher kein Zufall: Der Kassenverband hat eine ausführliche Auswertung der bereits im Dezember 2021 vom statistischen Bundesamt veröffentlichen Kostenstrukturdaten von Arzt- und Zahnarztpraxen vorgelegt. Der änd-Autor (~ GKV-Spitzenverband: Überschüsse der Praxen steigen – bei sinkender Arbeitszeit) unkt entsprechend, dass es sich dabei vielleicht schon um eine Aktion handele, “die künftigen Forderungen der Niedergelassenen nach mehr Honorar vorbeugen soll.” Tatsächlich hat der GKV-Spitzenverband aber nur ausführlich die Daten ausgewertet, die von der amtlichen Gesundheitsdatenstatistik des Bundes für das Berichtsjahr 2019 zur Verfügung gestellt wurden (~ zum Komplett-Bericht). Nicht ohne Grund hatten wir den Bericht in unser Nachrichtenübersicht der KW50 (~ zur Ausgabe) mit dem Satz beschrieben: “Der mehr als 500 Seiten starke Datensatz steht als PDF und Excel-Datei zur Verfügung und stellt für alle Betriebswirtschaftler, die sich mit vergleichendem Controlling befassen, einen veritablen Datenschatz dar.” Und vor allem zeigt er, dass es den Praxen im Vergleich zur letzten Statistik, das Jahr 2015 betreffend, in 2019 im Schnitt ausgesprochen gut ging und dass der Reinertrag je Praxisinhaber jährlich zugenommen hat. “Im Jahr 2019 lag der Reinertrag je Inhaber/-in einer Arztpraxis bei durchschnittlich 215.000 Euro bzw. bei monatlich 17.900 Euro. (…) Somit erhöhten sich die Reinerträge im Schnitt um 3,1 Prozent in jedem Jahr seit 2015,“ schreibt die GKV. Natürlich würde ein ähnlich genauer Blick auf die Corona-Jahre 2020/21 an vielen Stellen Einbrüche zeigen. Dennoch bleibt unbestritten die Aussage im Raum, dass niedergelassene Ärzte bei der Einkommenshöhe insgesamt weiter zur Spitze gehören. Sauber arbeitet die Kassenseite dann auch heraus, dass dort, wo z.B. bei einzelnen Fachgruppen die Einkommen deutlich nach unten abweichen, häufig selbstgewählte Arbeitszeitverkürzungen im Spiel sind. Und parallel hat die Apothekervereinigung bekanntgegeben, dass auch dort – mit Blick auf 2021 – Rekordgewinne erzielt wurde. Ohne Fragen sind diese Angaben für die heftigst anrollende Debatte um die Stabilität der GKV-Finanzen und den politischen Streit darum, wer welchen Beitrag zur Kostendämpfung leisten sollte, nicht ganz unwichtig.
GKV-Spitzenverband v. April 2022
Die wirtschaftliche Situation der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Deutschland
ÄrzteZeitung v. 28.04.2022
ABDA-Bilanz: Apotheken fahren 2021 Rekordgewinn ein
Teure Honorarkräfte | Rechtsprechung zu Sozialversicherungspflicht
ÄrzteZeitung v. 21.04.2022
Sozialversicherungspflicht: Honorarärzte sind richtig teuer geworden
Arzt+Wirtschaft v. 16.04.2022
Scheinselbstständigkeit: Neues Verfahren soll einfacher sein