Einträge von Martin Reinhold_bmvz

Rück-Blick schafft Ein-Blick auf Aus-Blick

Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.

ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober

Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.

Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse

Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.