PRAXIS.KOMPAKT
Im Praxisalltag gibt es viel zu beachten und wenig Zeit, Informationen zu suchen. Deshalb sammeln wir hier regelmäßig aus verschiedenen...
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Gerade erst hatten wir über ein Chip-Problem, das den vorfristigen Austausch von über 100 Tausend noch gültiger, teils erst in 2025 ausgegebener eHBA der Firmen Medisign und D-Trust, nötig macht, berichtet (~ Ausgabe KW 6). Nun gibt es einen weiteren Austauschanlass: Wegen fehlerhafter Zertifikatskonfiguration werden 2.600 ganz neue Medisign-Karten, sprich jene ECC-only-Ausweise, die erst seit diesem Januar ausgegeben wurden, vom Hersteller wieder zurückgerufen. Natürlich, versichert Medisign, wurden alle betroffenen Ärzt:innen und Apotheker:innen bereits angeschrieben, und kostenlos sei der Tausch selbstverständlich auch. (~ Medisign-Mitteilung) Bekanntlich liegt die Komplexität der Problematik jedoch – gerade bei angestellten Ausweisinhabern – vor allem in der organisatorischen Verantwortungssplittung und im verursachten Zeitaufwand. Verantwortliche in MVZ und Praxen sollten daher in jeder Hinsicht darauf achten, den Überblick nicht zu verlieren.
Neben den beiden eben erwähnten Tauschanlässen läuft parallel auch noch der Update-Tausch der veralteten 2.0-eHBA auf die 2.1-Version, der bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein muss. Was bedeutet, dass manche Praxen und MVZ mehrfach tangiert sein könnten. Daher hier noch mal ein Kurzüberblick: ANLASS 1) eHBA 2.0 von Medisign und D-Trust (Bundesdruckerei), die wegen der veralteten RSA-Zertifikate getauscht werden müssen. ANLASS 2) eHBAs 2.1, also der neuen Generation, von SHC+ und D-Trust, die mit einem fehlerbehafteten Infineon-Chip bestückt sind, der am Aufdruck Idemia erkennbar ist. ANLASS 3) Die eingangs erwähnte Schwachstelle bei Medisign eHBA, die im Januar/Februar 2026 ausgestellt wurden. Einzig T‑Systems Kunden können sich zurücklehnen, denn das Unternehmen ist das einzige der vier Vertrauensdienstleister, das von keinem der Austauschanlässe betroffen ist. Die Telekom hatte bereits 2022 die Umstellung auf 2.1-Karten flächendeckend vollzogen.
Insgesamt ist aber der Nervfaktor und die Verwirrung bei vielen Betroffenen anhaltend groß. Das auch deshalb, weil die Hersteller bezüglich der Chipproblematik (ANLASS 2) nicht bereits 2025 mit offenen Karten gespielt haben, denn das Problem war schon seit Herbst 2024 bekannt, weswegen D-Trust auch bereits im Februar 2025 seine Produktion umgestellt hatte. SHC+ hat dagegen auf dem Klageweg erreicht, die seit 1. Februar 2025 von der gematik nicht mehr zugelassenen Chips weiterverwenden zu dürfen (~ Verfahrensgang). Mit der Folge, dass deren Karten in 2026 nun sämtlichst zeitnah erneuert werden müssen. Bei der Entscheidung zur Klage ging es möglicherweise auch darum, im millionenschweren Markt der Kartenausgeber die Anteile zu wahren – denn womöglich hätten mehr Praxen und Apotheken z.B. auf die Telekom gesetzt, wenn bekannt(er) gewesen wäre, welcher Austauschaufwand bei den anderen drei Anbietern in 2026 implizit ist.
Auch jetzt noch schreibt SHC+ stark verklausuliert, dass „aufgrund von sicherheitstechnischen Vorgaben … alle im Umlauf befindlichen elektronischen Heilberufsausweise ersetzt werden“ müssen, und: „Dieser Austausch steht nicht im Zusammenhang mit der ECC/RSA Thematik“ - also nicht in Zusammenhang mit ANLASS 1. (~ Quelle) Eine transparente Informationspolitik sieht wahrlich anders aus. Wer sich als Betroffene:r darüber aufregt, für den ist eventuell diese abwiegelnde SHC+-Pressemeldung schon vom 3. Juli 2025 weiterer Zündstoff: Informationen zu Infineon-Chips auf eHBA. D-Trust informiert hier deutlich transparenter.
Fazit & To Do
Das Verwirrungspotenzial und damit auch der Koordinationsaufwand ist gewaltig! Die Verantwortlichen in Praxen und MVZ sollten sich einen Überblick verschaffen, welche (angestellten) Ärzte von welchem Problem betroffen sind. Der Austauschprozess, der erst mit der tatsächlichen Aktivierung der neuen Karte endet, muss in jedem Fall vor dem 30. Juni 2026 vollzogen sein. Eine gute Darstellung zu den beiden neueren Tauschanlässen 2 + 3 bei Medisign, D-Trust und SHC+ bietet die Landesärztekammer Hessen: eHBA | Aktuelles. Ansonsten ist natürlich auf die Herstellerinformationen zu erweisen: Medisign ECC-Only-Ausweise | Medisign Update 2.0 auf 2.1 | D-Trust (Update 2.0 auf 2.1 & Chipproblematik) | SHC+Care – Chipproblematik | T-Systems-Kunden sind, wie zuvor erwähnt, von keinem der drei Problemkreise betroffen.
Heise.de v. 19.02.2026
Fehlkonfiguration: Weiter Chaos bei elektronischen Heilberufsausweisen
KV Hamburg v. 19.02.2026
Medisign: ECC-only-Ausweise (eHBA) müssen getauscht werden
Pharmazeutische Zeitung v. 19.02.2026
Wegen Fehlkonfiguration: Medisign ruft neue eHBA zurück
Bereits im Januar hatten wir ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Umsetzungsfrist für die NIS2-Anmeldung zeitkritisch ist. Größere MVZ und Praxen müssen sich also zügig in Sachen ‚Cybersicherheit’ sortieren. Ob Unternehmen vom angepassten BSI-Gesetz betroffen sind, hängt von verschiedenen Schwellenwerten ab. (~ NIS 2 ist da! Keine Zeit mehr für MVZ ab 50 Mitarbeitern, das Thema aufzuschieben). Jene betroffenen MVZ und Praxen sollten eigentlich bereits seit Januar ein MUK (mein Unternehmenskonto) eingerichtet haben. Dieses MUK wird gebraucht, um sich bis zum 6. März 2026 auf der Plattform des BSI als „betroffenes Unternehmen“ zu registrieren. (~ PRAXIS.KOMPAKT | Registrierungsportal wurde freigeschaltet v. 10. Januar 2026). Nach Meldungen des BSI haben sich bisher aber nur ein Bruchteil der rund 30.000 betroffenen Unternehmen (branchenübergreifend) eingetragen (~ BSI LinkedIn v. Februar 2026). Diese Meldung haben wir zum Anlass genommen, um den Anmeldungsprozess noch einmal aufzugreifen.
Eingangs noch zwei wichtiger Begrifflichkeiten: 1.) Die Begriffe NIS2 und ’das neue BSI-Gesetz‘ nutzen wir synonym, da die EU-NIS2 Richtlinie das BSI-Gesetz verändert hat. Während der Gesetzgebung wurde die Normanpassung als BSI-G neu bezeichnet, ein Ausdruck, über den man bei der Recherche noch stolpern kann. 2.) CAVE!: Die allermeisten Unternehmen in Deutschland haben bereits ein „Organisation-Zertifikat“ für den ELSTER-Zugang. Dieses Organisationszertifikat wurde ursprünglich nur für das ELSTER-Steuerportal verwendet und dort auch eingerichtet. MUK kam im Rahmen der E‑Government-Initiative erst 2023 hinzu und bildet eine neue übergeordnete Struktur ‚zum Dialog mit dem Staat‘. Inzwischen wird das Unternehmenszertifikat auch über MUK beantragt. Das BSI hat dieses Verfahren in einer Übersichtsgrafik dargestellt. (~ Registrierung und Nutzung von MUK).
Nach den Erfahrungswerten von Johannes Vakalis kann der Vorgang der Anmeldung insgesamt zwischen 45 Minuten und 4 Stunden dauern. Der IT-Sicherheitsexperte der Ecclesia Gruppe hatte das Thema bereits beim letztjährigen PRAKTIKER.KONGRESS beleuchtet. Der realistische Zeitaufwand hängt davon ab, ob alle Daten und Zugänge bereits griffbereit sind. Der Prozess beginnt mit den internen Vorarbeiten. Darunter fallen die Evaluation der NIS-2-Einstufung, die KRITIS-Prüfung und das Zusammentragen der Kennzahlen, was bis zu 2 Stunden dauert. Im zweiten Schritt folgt die technische Grundlage, die Einrichtung von „mein Unternehmenskonto“ (MUK): Liegt das benötigte Organisationszertifikat schon vor, ist das MUK in 15 bis 30 Minuten startklar. Muss das Organisationszertifikat erst neu beantragt werden, kommen 20 bis 60 Minuten reiner Arbeitsaufwand plus eine behördliche Wartezeit von bis zu mehreren Tagen hinzu. Sind schließlich alle Vorbedingungen erfüllt und die Daten liegen auf dem Tisch, nimmt die eigentliche Registrierung im BSI-Portal als letzter Schritt nur noch 20 bis 40 Minuten in Anspruch. Dabei sollte aber auch schon eine Liste mit den 24/7 Kontaktpersonen (-stellen) parat liegen. Das BSI stellt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung zur Verfügung.
Inwieweit das BSI den Nichtanmeldungen wirklich aktiv nachgeht, ist erst einmal unklar. Experten weisen darauf hin, dass durch die Vernetzung der Behörden es wohl schon jetzt möglich ist, dass diese sehen, welche Unternehmen betroffen sind. Doch selbst, wenn man dies außer Acht lässt und die Frist zur Eintragungspflicht versäumt, stellt sich die eigentliche Frage: Inwiefern wollen die Verantwortlichen die Haftungsrisiken tragen? Im Grunde gehen mit dieser unklaren Sanktionierung auch einige Unklarheiten bezüglich der oben genannten Frist einher. Einige Quellen geben den 6. April 2025 als Eintragungsfrist an, da sie die gesetzliche 3-Monats-Frist aus dem Gesetz auf die ‚Eröffnung‘ der BSI-Plattform beziehen. Das ist womöglich ein juristischer Winkelzug im Falle einer Klage, aber Fakt ist: Nach unserem Kenntnisstand, ist das Gesetz wörtlich zu nehmen und damit gilt: Das Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 mit allen Konsequenzen für Unternehmen im Schadensfall. Aus dem Inkrafttreten leitet sich, für betroffene Unternehmen, eindeutig die Pflicht zur Registrierung bis 6. März 2026 ab.
Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik
Mein Unternehmenskonto- Themenwebseite
Heise.de v. 19.02.2026
Nur noch zwei Wochen: 29.000 Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren
PwC v. 19.08.2025
Wie die Umsetzung der Europäischen NIS-2-Richtlinie im Healthcare-Sektor gelingt
Die letzten Nachrichten zu der noch von Karl Lauterbach verantworteten neuen, quartalsunabhängigen Versorgungspauschale, die von Gesetzes wegen schon vor fünf Monaten hätte umgesetzt werden sollen, datieren auf Mitte November. Damals hieß es, die Selbstverwaltungspartner hätten sich auf Eckpunkte einigen können. Seitdem ruhte das Thema wieder tief, bis am 15. Februar die BILD am Sonntag einen Aufhänger daraus machte: Ist das nicht krank? Bürokratie schreibt Millionen unnütze Arztbesuche vor. Da die Redaktion nicht nur Stellungnahmen von KBV und GKV-Spitzenverband, sondern auch von der Ministerin einholte, ist der neue Stand der Dinge nun eine verkappte Drohung. Berichtet wird, dass Warken eine „zügige Verständigung“ der Streitpartner KBV und Kassenverband erwarte. Und die Ansage: „Sollte es zu weiteren deutlichen Verzögerungen kommen, werden wir im Rahmen unserer Rechtsaufsicht die erforderlichen Schritte prüfen.“
Nina Warken spielt damit – dezent, aber doch unmissverständlich – auf das Recht des BMG zur Ersatzvornahme an, das Amtsvorgänger Lauterbach sich für den Fall, dass die Selbstverwaltungsakteure sich nicht einigen können, in das Gesetz hat schreiben lassen. Die KBV wiederholt dagegen, was sie auch schon im November zu Protokoll gab: Dass man mit einer Einigung im Frühjahr rechne. Allerdings hat sich seitdem der Wind etwas gedreht. Der Druck auf das System, aber auch auf das BMG ist schlichtweg deutlich größer geworden. Die Zitate und die inhaltliche Ausrichtung des BILD-Aufhängers, in dem auch der Vertreter der Stiftung Patientenschutz Brysch zu Wort kommt, der den Ärzten vorwirft, wegen der Honorare an der Quartalslogik festhalten zu wollen, sind dafür ein gutes Indiz.
Das Portal ‚Hausärztliche Praxis‘ berichtet, dass die letzte Sitzung von KBV und Kassen zu diesem Thema am 21. Januar mit dem Ergebnis einer erneuten Vertagung auf weitere Sitzungen im Februar und März stattgefunden habe. Und sie schreiben: „Wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist, waren sich die Parteien im Bewertungsausschuss im Januar bisher nur darüber einig, dass sie zwei Quartale umfassen und die Bewertung in drei nach Alter gestaffelten Pauschalen erfolgen soll. Strittig ist demnach noch, welche Diagnosen die Pauschale auslösen können. […] Besonders knifflig wird die Klärung der Frage (…) was passiert, wenn ein Patient innerhalb der zwei Quartale zwei verschiedene Hausärzte aufsucht. (…)“ (~ Quelle)
Damit sind KBV und GKV-Spitzenverband offensichtlich noch nicht viel über den Stand hinausgekommen, den wir bereits im November dargestellt hatten. (~ Bericht der KW48/2025) Am 5. Dezember hatte zu dieser Festellung passend, KBV-Vize Stefan Hofmeister öffentlich klar noch einmal die faktische Verweigerungshaltung der Kassenärzte begründet, da „die perfide Maßgabe” bestünde, die Regelung kostenneutral zu gestalten. „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass ein solches Konstrukt nur über ein Einschreibemodell funktioniert. Die als Begründung für diese Regelungen vorgetragene Systemerneuerung ist mit den kleinteiligen und limitierenden gesetzlichen Vorgaben nicht zu erreichen (...) Jetzt sind wir – man kann es nicht anders nennen – um Schadensbegrenzung bemüht und darum, den Abrechnungsaufwand und die dadurch entstehende Unruhe in den Praxen möglichst kleinzuhalten.” (~ Rede vor der KBV-Vertreterversamlung)
Die sich anschließende Frage ist natürlich, wie sich Ministerin Warken jetzt, da sie dank der BILD-Zeitung aktiv in das Thema involviert ist, weiter verhält. „Angesichts begrenzter Versorgungskapazitäten macht es Sinn, entbehrliche Arztkontakte und Wartezeiten zu reduzieren und die bisherige Quartalslogik für Chroniker zu überwinden“, sagte sie der BILD im Einklang mit ihren allgemeinen Bemühungen, unnötige Arztkontakte zu reduzieren. Daher darf bezweifelt werden, dass sie – angesichts der Gesamtumstände – mit der Minimallösung, die die KBV zu ihrer Bedingung gemacht hat, dass es nämlich gerade keine Jahrespauschale, sondern nur eine Halbjahrespauschale geben soll, besonders glücklich ist.
Die aktuellen Umstände, ausgelöst durch den Aufhänger der BILD-Zeitung, mögen daher für die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses ungeplant als Katalysator wirken. Gut möglich aber auch, dass Nina Warken das Momentum aktiv nutzt, um ein Zeichen der Stärke zu senden, und – wie auch immer – in den Beratungsprozess eingreift. Immerhin hat Gesundheitsökonom Boris Augurzky in nämlichen Artikel erklärt: „Ich gehe davon aus, dass von der einen Milliarde [Arztkontakte] ... vermutlich eine siebenstellige Zahl der Quartalslogik geschuldet ist.“ Das BMG steht so immer mehr unter Druck, seine Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Aber, womöglich bietet die schwierige Lage auch Raum für kreative Lösungen und das bisher kaum genutzte Wiederholungsrezept erfährt wieder neue Aufmerksamkeit (~ mehr Infos).
Hausärztliche Praxis v. 17.02.2026
Jahresrezepte für Chroniker: Warken gibt Selbstverwaltung Zunder
Zeit Online v. 15.02.2026
Nina Warken erwartet rasche Lösung bei Rezepten für chronisch Kranke
änd - Ärztenachrichtendienst v. 15.02.2026
Zähe Verhandlungen über Versorgungspauschale: Jetzt macht die Ministerin Druck
Am 11. Februar hat Nina Warken die Digitalstrategie des BMG für die nächsten fünf Jahre vorgestellt. Konzeptionell wie optisch handelt es sich dabei um die Aktualisierung und Fortschreibung der gleichnamigen Veröffentlichung aus dem Hause Lauterbach. (~ März 2023) Und auch inhaltlich gibt es nahezu keine Brüche. TI, ePA, FDZ und EHDS bleiben im Fokus. Neu hinzu kommt, dass der KI eine tragende Rolle zukommen soll. D.h. Warken kündigt die Fortsetzung und Erweiterung der patientenzentrierten Digitalisierung via ePA an, bekräftigt den Willen, über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) und den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) in großem Stil (pseudonymisierte) Medizindaten sammeln und auswerten zu lassen, und verbindet beide Themen mit den neuen Möglichkeiten der KI. Sie erklärt dazu: „Digitalisierung ist in unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – zu jeder Zeit, an jedem Ort. Klug genutzt, ist die Digitalisierung in jeder Hinsicht ein Gewinn.“ (~ Quelle) Das 30-seitige Papier bildet damit Rahmen und Zielbild der anstehenden Gesetzgebung.
In Umsetzung ist bereits das für die Kabinettssitzung vom 23. Februar als Beschlussvorlage vorgesehene ‚Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung‘ (~ 24.10.2025: Medizinregistergesetz auf dem Weg), mit dem die Nutzung medizinischer Registerdaten vereinfacht werden soll. Vorgesehen sind die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister (ZMR) sowie die Einführung eines Medizinregisterverzeichnisses. (~ mehr Infos) Das Gesetz soll daneben die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung legen und die Kooperation der Register untereinander regeln. Vor diesem Hintergrund bekommen die aktuellen Äußerungen zur zentralen Rolle der ePA „als digitaler Begleiter der Versorgung“ eine besondere Tragweite. Vorgesehen ist, die ePA bei der digitalen Ersteinschätzung und Terminvermittlung zum Dreh- und Angelpunkt der Versorgungssteuerung zu machen. Dafür soll die eÜberweisung zeitnah implementiert werden. Ein Digitalgesetz, das diese Punkte in verpflichtendes Sozialrecht gießt, wurde vonMinisterin Warken für die nächste Zeit angekündigt.
Das Portal Netzpolitik.org berichtet entsprechend kritisch: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen. Doch bevor es soweit, ist stehen den Plänen zunächst einmal ganz praktische Hindernisse im Weg. Nur 5 % der Bürger haben bisher ihre ePA aktiviert, die Zahl der aktiven Nutzer dürfte dabei noch einmal deutlich darunter liegen. Bliebe das so, sind die Überlegungen, im Kontext des geplanten Primärversorgungssystems alles über die ePA zu steuern, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Bzw. es braucht alternative Zugänge zur digitalen Kommunikation, wofür die KBV in Reaktion auf die BMG-Veröffentlichung vom 11. Februar ein „elektronisches Versorgungsfach“ fordert. Wer jetzt an ein zusätzliches Bildungsangebot denkt, geht fehl. Gemeint ist eine Art ePA-Light, in der digitale Steuerungsdaten, wie die eÜberweisung, auch dann hinterlegt werden können, wenn ein Patient nicht auf seine ePA zugreifen kann oder gar keine hat. (~ ePA kann digitales Versorgungsfach nicht ersetzen)
Allerdings sind insgesamt die Pläne und Umsetzungsschritte, wie die vom BMG skizzierte Digitalstrategie mit Leben gefüllt werden kann, noch weitgehend unklar; das Strategiepapiert zeichnet insoweit nur eine grobe Idee. Interessant an dieser ist jedoch, dass das BMG als Wunsch- oder Zielvorstellung vergleichsweise realistisch davon ausgeht, dass sich nicht „mehr als 20 Millionen Versicherte … für die aktive Nutzung der ePA bis zum Jahr 2030 registriert“ haben. Das wären weiterhin nur etwa ein Viertel aller Kassenpatienten und damit im Grunde keine Basis, die Patientensteuerung bei Notfällen oder der Terminvergabe in Verknüpfung mit der ePA zu regeln. Der Punkt verdeutlicht eindringlich, dass das vom BMG veröffentlichte Strategiepapier gerade keine detaillierte Handlungsbeschreibung ist. Die Ausgestaltung bleibt vielmehr weiterhin federführend Nina Warken und ihren Fachdialogen überlassen.
„In den kommenden Jahren wird das digitale Gesundheitsökosystem weiter reifen. Dieser Prozess ist aktiv zu gestalten,“ heißt es dann auch am Ende zusammenfassend. (Seite 28) Wie ernst es dem BMG dann doch mit der aktiven, und vor allem schnellen Umsetzung ist, kann man allerdings jetzt schon bei der Debatte um das Primärersorgungssystem sehen. Am 19. Februar hat hierzu der zweite Beratungstermin mit rund 30 Beteiligten stattgefunden; nachdem am 27. Januar beim ersten Aufschlag das BMG, die KBV und der GKV-Spitzenverband in kleiner Runde getagt hatten (~ ZDF heute v. 27. Januar: Neues Primärversorgungssystem).
Wie der Tagesspiegel Background exklusiv berichtete, ging es bei dem Termin am 19. Februar explizit um Fragen der digitalen Patientensteuerung. Dafür seien vom BMG 12 Leitfragen vorbereitet worden, die „sich in drei Unterkapitel zur digitalen Ersteinschätzung, Terminvermittlung und Elektronischen Überweisung (E-Überweisung)“ untergliederten. (~ Primärversorgung, aber digital) Anders als beim ersten Termin, gab es diesmal im Anschluss jedoch keine Pressekonferenz; tatsächlich nicht einmal Berichterstattung. Offensichtlich muss also Stillschweigen vereinbart worden sein und wir wissen daher nicht, wie konkret oder nicht konkret die Debatte im BMG vorläufig endete. Mit Blick auf die großen Streitpunkte bei (1) der angekündigten Intensivierung der Digitalisierung, (2) der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems und (3) der Verbindung von 1 & 2 ist das möglicherweise eher ein Zeichen dafür, dass eine praktikable Einigung noch ziemlich in der Ferne liegt.
Das Krankenhaus v. 13.02.2026
Digitalisierungsstrategie: BMG plant Ausbau von ePA und KI
ZM Online v. 12.02.2026
Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung: ePA soll zentrales Element des Primärarztsystems werden
Bundesgesundheitsministerium v. 11.02.2026
Stream der Pressekonferenz (Phoenix) | Gemeinsam Digital 2026 (PDF)
Die wichtigsten Inhalte der Digitalisierungsstrategie
Am 5. Februar wurde über die Plattform Politico.eu ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes geleakt, der sich mit der extrabudgetären Vergütung der verschiedenen TSVG-Konstellationen befasst. Eigentlicher Adressat war der Haushaltsausschuss des Bundestages; denn der Bericht enthält nicht nur die Analyse der ‚Bundesrechnungsprüfer,‘ sondern auch eine Stellungnahme des BMG darauf. Die interessanterweise eher abwiegelnd ausfiel. Die ungeplante Veröffentlichung durch Politico [ ~ mehr zu) kommt daher einem politischen Tiefschlag gleich und kann aus Arztsicht empfindliche Konsequenzen für den Fortbestand der extrabudgetären Vergütungen haben. Denn im ausgesprochen kritischen Fokus des Berichtes stehen die Zusatzhonorare für die Hausarztvermittlungsfälle, sowie für die TSS-Akut-Termine und für die Offene Sprechstunde.
Als Gesamturteil kommt der BRH zu dem Schluss, dass:“den TSVG-Vergütungsregelungen keine zusätzliche Leistung gegenüber[steht]. Der Bundesrechnungshof wiederholt [daher] seine Empfehlung, die bislang noch geltenden TSVG-Vergütungsregelungen zu streichen.” Denn trotz der Milliardeninvestitionen in Extrahonore hätten sich seit 2019 die Wartezeiten auf Arzttermine nicht nur nicht verkürzt, sondern eher noch erhöht. Besonders stark kritisiert wird der Anstieg der Aufwendungen für die Vergütung rund um den Hausarztvermittlungsfall von 19,8 Millionen € 2022 auf allein 328 Millionen € im Folgejahr, was einer Steigerung um 1.650 % entspricht. Mit dem Wegfall der Neupatientenregelung Ende 2022 und der Lauterbach'schen Kompenstation über die Honorarbesserstellung der Terminvermittlung durch Hausärzte wurde, heißt es im Bericht, eine Situation geschaffen, in der Praxen gezielt Dringlichkeitsüberweisungen forciert hätten.
Anders ausgedrückt, machen die Rechnungsprüfer als Ursache für den steilen Kostenanstieg „strategisches Verhalten der Ärzte“ aus. Eine Erklärung, die sie auch für die Entwicklungen bei der offenen Sprechstunde unterstellen: „Ein deutlicher Fallanstieg sei in den Jahren 2023 und 2024 auch bei der … offenen Sprechstunde zu beobachten gewesen. Nach dem Wegfall der Neupatientenregelung hätten Praxen neue Patient:innen oftmals gezielt als Fälle der offenen Sprechstunde abgerechnet.“ In der Würdigung rechnet die Behörde rechnet vor, dass die komplette TSVG-Vergütung zwischen Januar 2020 und Juni 2024 rund 2,9 Milliarden € gekostet habe.
Der Bundesrechnungshof schließt seine vorläufigen Empfehlung mit der klaren Ansage: „Strategisches Verhalten ist inakzeptabel.“ Bliebe diese Lesart bestehen, könnte sich der Bericht tatsächlich zum politischen Brandbeschleuniger entwickeln. Wie schon erwähnt, ist aber innerhalb des Berichtes auch die Position des BMG widergegeben, die deutlich macht, dass bei diesem Ende 2025, zum Verfassenszeitpunkt, kein Interesse daran bestand, den Ärzt:innen unmittelbar die TSVG-Honorare zu streichen. Vielmehr wurde diplomatisch auf die Pläne für ein Primärarztsystem und die damit verbundene umfassende Strukturreform verwiesen.
Der Leak zur Unzeit erschwert es dem BMG und Ministerin Warken, jedoch deutlich, eine solche ‚Diplomatie‘ aufrecht zu erhalten. Was den Scheinwerfer auf die (unbeantwortete) Frage richtet, wer eigentlich für den Leak verantwortlich zeichnet? Die potenziell einsparbare Summe weckt zweifelsohne Begehrlichkeiten, wenn sich – folgt man dem Argument des BRH – Millionen Euro jährlich kürzen ließen, ohne das Patient:innen davon etwas merken würden. Die Analyse des Bundesrechnungshofes ist also keineswegs ein zahnloser Tiger.
Als Gradmesser für die hohe politische Gewichtung kann auch die harsche Reaktion der KBV herangezogen werden: „Es ist gelinde gesagt übergriffig, was sich der Bundesrechnungshof erlaubt, und zeugt von absolut fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen,“ heißt es. So sei von den 600 Millionen Behandlungsfällen im Jahr nur etwa 30 Millionen auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. ‘Aussagen zur Wirkung lassen sich daher noch nicht belastbar ableiten.’ (~ Apotheken Umschau v. 5. Februar) Die Argumentation der KBV wirkt allerdings dünn, angesichts der Reichweite, welche die durch den Leak verursachte Meldung vor allem auch in den Publikumsmedien generiert hat. Jedes größere Portal und Format hatte unmittelbar die gleiche Pressemeldung der AFP – meist ohne Einordnung – aufgenommen. ‚Wählerwirksam‘ heißt es darin: „Zudem sei die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte von 33 Tagen 2019 auf 42 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Krankenkassen müssten zugleich „mit zunehmender Doppelfinanzierung und Mehrausgaben rechnen.“ (~ bspw. Stern v. 5. Februar).
Eine vertrackte politische Situation für Nina Warken, die sich bestimmt gewünscht hatte, ihr Reformtempo mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der GKV-Finanzkommission, die für Ende März 2026 avisiert ist, selbst vorgeben zu können. In gewisser Weise wurde dieser Gedanke im Übrigen wohl auch vom Bundesrechnungshof geteilt, denn im Papier heißt es ausdrücklich, dass man mit der Veröffentlichung warten wolle. Der unplanmäßige Leak des Papers setzt Warken jedoch stark unter Zugzwang. In Reaktion sagte sie bei einem Interview im Morgenmagazin von ARD + ZDF am 17. Februar: „Zum Beispiel haben wir in vielen Bereichen Vergütungsanreize, Doppelvergütungen, die man zurückfahren kann. Da muss man jetzt mal rangehen.“ (~ MoMa ab Minute 38:30 – Zitat ab Minute 40:30)
Allerdings, und das ist vermutlich vorerst auch die Quintessenz des Ganzen, beruft sich die Gesundheitsministerin weiter auf die Einführung der Primärversorgung. Dadurch würde das jetzige Problem der Terminvermittlung ohnehin obsolet. Langfristig werden daher die TSVG-Vergütungen wohl wegfallen: Entweder im Rahmen eines monströsen Knalls oder mit der Einführung des Primärarztsystems oder schleichend nacheinander. Inwieweit es dann eine Kompensation für die Ärzteschaft geben wird, ist angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage mindestens unklar.
ÄrzteNachrichtenDienst (änd) v. 17.02.2026
Warken will „Doppelvergütungen“ für Facharzttermine abschaffen
Handelsblatt v. 05.02.2026
Wartezeiten beim Arzt trotz Milliarden nicht verkürzt
ÄrzteZeitung v. 05.02.2026
Rechnungshof: Milliarden für ärztliche Terminvergabe haben nichts gebracht
Das Zi hat die Ergebnisse seiner PVS-Umfrage aus 2025 veröffentlicht. Als die erste Zi‑Veröffentlichung zur Zufriedenheit der Praxen mit ihren PVS-Systemen im Mai 2024 erschienen war, hatten wir noch „Warentest mit eingeschränkter Aussagekraft“ getitelt, weil die Softwarehäuser nur anonym gelistet werden durften. Das juristische Geplänkel hinter dieser Einschränkung hat sich allerdings inzwischen aufgeklärt, so dass die Veröffentlichung der aktuellen Umfrage am 15. Januar tatsächlich eine zuverlässige Entscheidungshilfe für Praxen darstellt. In den vergangenen zwei Durchläufen hat diese PVS-Transparenzinitiative des Zi hauptsächlich den offensichtlichen Missmut der Praxen und MVZ empirisch untermauert. Darüber hinaus räumt die aktuelle Erhebung zusätzlich auch mit einigen Fehlannahmen auf. Vorweg sei gesagt, dass man die beiden Umfragen aus 2024 nicht direkt mit der jetzt veröffentlichten von 2025 vergleichen kann, da sich die Erhebungsmethode geändert hat. Das ist für die Kernaussagen allerdings irrelevant. Zum aktuellen Paper mit dem formschönen, sehr deutschen Dateinamen „Zi-Paper 32 Final“ geht es hier: PDF | 38 Seiten.
Die aktuelle Umfrage unter 3.100 Praxisinhabern und MVZ-Leitern zeigt durchschnittlich eine hohe Unzufriedenheit mit Praxisverwaltungssystemen, obwohl sich die durchschnittliche Benutzerfreundlichkeit auf der System Usability Scale leicht von 59,7 auf 63,1 Punkte verbessert hat. Der sogenannte ‚Net Promoter Score‘, also die Weiterempfehlungsneigung von Kunden, bleibt bei minus 55,6 Punkten – ein desaströser Wert. Der Wert errechnet sich als gewichteter Gesamtwert, nimmt also die Anzahl der Aussagen zu den jeweiligen Systemen mit auf. Beachtenswert ist, dass unter den 32 Systemen wieder die Großanbieter besonders schlecht abschneiden und damit den Schnitt nach unten ziehen. Besondere Kritikpunkte sind die Fehlerhäufigkeit, insbesondere bei Fehlern während des Einlesens der eGK. Außerdem bemängeln Kunden die mangelhafte Preistransparenz und grundsätzlich ein als schlecht empfundenes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Wechselneigung – ein Hauptkriterium der Umfrage – ging leicht zurück, was aber laut der Studie eher darauf zurückzuführen ist, dass die Praxen fürchten, bei einem Wechsel durch die mangelnde Datenmigration zum neuen System entsprechende Daten-Einbußen zu haben. An dieser Stelle – und das ist gewissermaßen die positive Nachricht – berichten diejenigen, die gewechselt haben, dass dies nicht der Fall ist. Mehr als 72 Prozent der ‚Wechsler‘ gaben an, dass diese Datenmigration reibungslos lief. Vier von fünf dieser Kohorte berichteten zudem, dass die Trainings- und Umschulungsmaßnahmen hilfreich seien.
Wenn eine ungenügende Qualität des PVS die Praxisabläufe also erheblich stört, so lohnt es sich, einen Wechsel in Betracht zu ziehen. Dürfte man in Richtung des Zi einen Wunsch äußern, wäre es sicher hilfreich, in den kommenden Auflagen der Studie eine Beispielrechnung zu integrieren, die aufrechnet, was die TI-Ausfälle durchschnittlich je Anbieter kosten. So ließe sich für das eigene Unternehmen eine Opportunitätskostenrechnung überschlagen und der Wechsel durchkalkulieren. Auch wenn eine erhöhte Wechselbereitschaft die PVS-Systemhersteller mittelfristig unter Druck setzen mag, so entsteht langfristig das Potenzial, dass sich in Deutschland durch diese Marktdynamik wirklich gute Systeme ausbilden.
Virchowbund v. 02.02.2026
Praxissoftware-Vergleich: Wer ist der beste Anbieter 2026?
KBV v. 15.01.2026
Zi-Befragung: Hohe Unzufriedenheit mit PVS – Jede dritte Praxis denkt über Wechsel nach
Ärzteblatt v. 09.10.2025
Zufriedenheit mit Praxisverwaltungssystemen regional unterschiedlich
BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
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