Aktuelles

PRAXIS.KOMPAKT

Im Praxisalltag gibt es viel zu beachten und wenig Zeit, Informationen zu suchen. Deshalb sammeln wir hier regelmäßig aus verschiedenen...
Mehr erfahren
PRAXIS.KOMPAKT

Meldungen & Analysen

ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober

Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.

Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung

Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.

Ende des Honorardeckels für die Allgemeinmedizin beschlossen

Umstellung des Pauschalensystems weiter offen | Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.

ePA | Freiwilliger Flächentest ab 29. April 2025

Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.

„Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung von iMVZ.“

Analyse & Hintergründe zur MVZ-Passage des schwarz-roten Koalitionsvertrages | Der finale Koalitionsvertrag der schwarz-roten (Noch-Nicht-)Regierung enthält beim Unterpunkt 'Gesundheit und Pflege' unter vielem anderen den in der Überschrift zitierten Satz zur MVZ-Regulierung. Dies – abweichend zur ersten Fassung vom 26. März – verbunden mit einer Zweckbestimmung, die aufzeigt, welche Richtung die Regulierung nehmen soll. Es bleibt aber, auch mit dieser Erweiterung, ein typischer Koalitionsvertragssatz: Hinreichend lang, damit die grundlegende Absicht deutlich wird, aber auch so kurz, dass sich letztlich alles und nichts darunter verstehen lässt. Wir wagen einen Interpretationsversuch.

Das MVZ als Politikum | Textsammlung zur Dauer-Debatte um die MVZ-Gesetzgebung

Zur MVZ-Thematik wurde in den letzten 27 Monaten eigentlich (fast) alles bereits gesagt und die Argumente des Für und Wider einer strengen Regulierung nicht-ärztlicher Träger sind hinlänglich bekannt. Dennoch wird die Debatte auch unter der neuen Regierung aktiv weitergeführt. Um in diesem Dschungel aus notgedrungen inzwischen vielen Wiederholungen auch künftig Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden zu können haben wir als Orientierungshilfe einen Abriss an Fakten, Ereignissen und Zusammenhängen aus unseren regelmäßigen Veröffentlichungen zum Thema erstellt. Diese können so komprimiert nachvollzogen werden, wobei wir es dem Leser ermöglichen, per direkter Quellenverlinkung unkompliziert auf die jeweiligen Originaltexte zuzugreifen.

Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz

Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat. 

Was zum Jahresanfang 2025 relevant & wichtig ist

Vier wichtige Themen | Auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen: NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt | ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweiten Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis

Pflicht zur Empfangsbereitschaft von eRechnungen ab 1.1.2025

Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.

Positionen

Der BMVZ hat einen neuen Vorsitzenden: „Wir sollten anders über MVZ diskutieren.“

Zum 30. September 2025 hat Dr. Peter Velling sein Amt als ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender aus Altersgründen an seinen bisherigen Stellvertreter Dr. Bernhard Landers übergeben. Die Leitung des Verbandes wechselt damit in der Mitte der aktuellen BMVZ-Wahlperiode nicht nur – wie geplant – in jüngere Hände. Vielmehr bekräftigt diese Nachwahl auch die inhaltliche Positionierung des BMVZ als Mahner für eine konstruktive MVZ-Debatte, die allgemein den positiven Mehrtwert ärztlicher Kooperation in den Mittelpuntk stellt. Kritisiert wird damit die Debattenverengung auf die Frage, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Während gleichzeitig Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen, fast völlig fehlen.

Die ambulante Versorgung braucht Strukturtransparenz

Seit November 2022 schlummert das Entbürokratisierungs­projekt Zahnärzte-Ärzte-ZV in den Schubladen des BMG. Warum diese eigentlich fertige und von vielen Seiten begrüßte Modernisierung des vertragsärztlichen Rechtsrahmens nicht weiter bearbeitet und final be­schlossen wird, er­schließt sich uns nicht. Ziel des Ver­ordnungs­ent­wurfes ist es zum einen, in der ambulanten Versorgungslandschaft Strukturtransparenz zu schaffen. Dass das dringend nötig ist, belegen die vom BMVZ veröffentlichten Zahlen zur Großpraxenverteilung, die gänggíge Annahmen auf den Kopf stellen. Zum anderen geht es aber in dem BMG-Projekt zentral auch um zahlreiche wichtige Maßnah­men zur Reduktion von Bürokratie und Verwaltungsaufwand; also darum, dass KV-System zu ent­las­ten. Wir fordern daher das BMG auf, das Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeit­nah in Kraft zu setzen.

Den Fokus neu setzen:
Impulse für eine konstruktive MVZ-Debatte

Am 22. Mai hat wurde der GVSG-Kabinettsentwurf vorgestellt, in dem Regelungen zu nicht-ärztlichen MVZ-Trägern nicht enthalten sind. Auf Nachfrage erklärte der Minister dennoch, dass ‘Investoren-MVZ zum Schluss verboten’ würden und dass die Koalition so der ‘ausufernden Kommerzialisierung’ begegnen werde. Er sei sich sicher, im Herbst nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterzubringen. Der BMVZ kritisiert seit Langem die hochgradig unsachliche und unangemessene Rhetorik des Ministers. Und in der Sache muss es darum gehen - statt sich an dem zahlenmäßig nach wie vor kleinem Cluster der Investoren als Träger abzuarbeiten - der großen Gruppe der Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit diesen ärztlichen Trägern die Arbeitgeberstellung zu erleichtern, bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.

Neu denken in der MVZ-Debatte

Die Diskussion zuMVZ ewegt sich in einer Dauerschleife. Dreh- und Angelpunkt ist die Annahme, dass medizinferne MVZ-Betreiber aufgrund der unterstellten kurzfristigen Gewinnmaximierung zu Lasten der Flächenversorgung und der Behandlungsqualität agieren. Deshalb gibt es einen Überbietungswettbewerb, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Was dagegen gar nicht vorkommt, sind Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen. Dabei ist die Stärkung der Vertrags(zahn-)Ärzte als MVZ-Betreiber das wirksamste Mittel, die weitere Ausbreitung von MVZ mit Investorenbindung zu verhindern. Die größte Hürde hierbei ist im SGB V hausgemacht.

Drei Maßnahmen zu mehr Transparenz für MVZ

Die aktuelle politische Debatte um MVZ speist sich aus der Sorge, dass nicht-ärztliche Akteure die ambulante Versorgung mit hoher Dynamik verändern, bzw. negative Entwicklungen in der ambulanten Versorgung stattfinden, ohne dass es bemerkt würde und Gelegenheit zum Gegensteuern bestünde. Daher braucht es dringend mehr Transparenz über die MVZ-Entwicklung. Hierzu schlägt der BMVZ drei konkrete Maßnahmen vor.

Reaktion auf die Aussagen von Prof. Lauterbach zur MVZ-Regulierung

Minister Lauterbach hat kürzlich verbal und inhaltlich vehement gegen MVZ mit nicht-ärztlichen Trägern ausgeteilt. Als MVZ-Verband wehren wir uns jedoch gegen das Schlechtreden der Strukturen. Dass Patienten suggeriert wird, sie würden in MVZ schlecht oder falsch behandelt, trägt zu einer gefährlichen Verunsicherung auf Patientenseite bei. Zugleich kritisieren wir, dass in der Debatte um die Unternehmenaspekte des Praxisbetriebs mit zweierlei Maß gemessen wird. Der behauptete Gegensatz zwischen 'renditegierigen' MVZ und altruistischen Arztpraxen existiert schlichtweg so nicht. Ausdrücklich wehren wir uns gegen das 'Mobbing' nicht-ärztlicher MVZ-Träger, wie es derzeit von vielen Seiten stattfindet.

MVZ-Debatte: Ein Anschlag auf die Sachlichkeit

„Heuschreckenbefall", "Investorenschlacht" und "Profitgier": Die Versorgungsform MVZ steht in der Presse beständig am Pranger, wobei auffällig vor allem die breite Verwendung einer vergleichsweise aggressiven Rhetorik ist. Unter dem wenig hilfreichen Schlagwort des Investoren-MVZ oder auch i-MVZ wird so in bester Schwarz-Weiß-Manier eine Trennung zwischen guten und schlechten MVZ gezogen.

Praxis.KOMPAKT

KW 40 (Stand: 6. Oktober 2025)

Servicewissen Zahnmedizin | Änderungen beim eRezept & Integration der Kleinkindvorsorge ins gelbe Heft

Die PTA v. 30.09.2025
Zahnärzte: Neue eRezept-Version ab Oktober

Apotheke Adhoc v. 08.09.2025
Neue E-Rezept-Version: Vom Zahnarzt nur Freitextverordnung

ZM Online v. 01.06.2025
Die zahnärztliche Früherkennung kommt ins Gelbe Heft


ePA-Pflicht oder was? | Der 1. Oktober als Stichtag, der so richtig keiner ist

Ärzteblatt v. 02.10.2025
Interview mit KBV-Vorstand Steiner: „Es braucht jetzt sehr schnell Verbesserungen hinsichtlich der Stabilität der TI“

Heise.de v. 26.09.2025
Elektronische Patientenakte: Nicht alle Praxen bereit, Kliniken noch weniger

Weiter zu Praxis.KOMPAKT

Ihre
Frage?