WORUM ES GEHT
Die MVZ-Debatte ist seit nunmehr mehr als zwei Jahren dauerpräsent – bekanntermaßen, ohne dass aus dem ankündigungsreichen Hause Lauterbach tatsächlich ein Regulierungsentwurf veröffentlicht, geschweige denn verabschiedet worden wäre. Die Angelegenheit ist daher im Ergebnis der vergezogenenen Neuwahl an die schwarz-rote Regierung, der der bisherige Bundesgesundheitsminister aller Voraussicht nach nicht angehören wird, weitergereicht worden.
Im Koalitonsvertrag vom 9. April 2025, wurde dieser lose Faden auch direkt aufgegriffen und speziell der Gruppe der ‚iMVZ‘ ein Regulierungsgesetz angekündigt. Wäre dazu nicht in letzter Minute – anders als noch von der vorbereitenden Gesundheits-AG vorgesehen – eine präzisierende Zweckbindung hinzugefügt worden, hätten sich die MVZ direkt in den Jahresanfang 2023 zurückgebeamt wähnen können. Quasi – gefangen in einer Zeitschleife. So aber bringt der finalisierte Vertragstext durchaus neue Nuancen und Perspektiven in die ausgetretene Debatte.
Analyse & Hintergründe zur MVZ-Passage
des schwarz-roten Koalitionsvertrages | Stand v. 14.04.2025
Naturgemäß lässt sich aber aus dem Text des Koalitionsvertrages nichts wirklcch Verbindliches ablesen. In der Folge bleibt es dabei: Strategische Planbarkeit und normative Verlässlichkeit besteht für MVZ und ihre Träger weiterhin eher nicht. Wortlaut der Koalitionsvereinbarung ist insofern allenfalls ein für Interpretationen offenes Indiz.