Am Nachmittag des 9. April 2025 haben die Verhandler von CDU/CSU und SPD gemeinsam den Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode vorgestellt. Das Kapitel Gesundheit & Pflege befindet sich auf den Seiten 105 bis 112 und umfasst auch einen Passus zur MVZ-Regulierung. Dazu war bereits ein kurzer Satz im Ergebnis der gleichnamigen AG enthalten, das am 26. März öffentlich wurde. Eine Kommentierung inklusive der Erläuterung weiterführender Hintergründe und Zusammenhänge finden Sie hier.

In der Endfassung des schwarz-roten Vertrages ist diese Passage jedoch noch einmal überarbeitet und um eine konkrete Zweckbestimmung erweitert worden. Die MVZ-Debatte, angestoßen in der Ära Lauterbach, findet somit auch in Zukunft eine Fortsetzung. Allerdings deutet der Wortlaut der vorliegenden Vereinbarung auf eine andere Schwerpunktsetzung hin.

Insgesamt sind der ambulanten Versorgung zwei ganze Seiten gewidmet, in denen viele Projekte skizziert werden, mit denen die Koalitionäre deutliche Spuren in der vertragsärztlichen Landschaft hinterlassen wollen. Insbesondere werden Eingriffe in den bisher freien Facharztzugang (~ verbindliches Primärarztsystem), in die Honorargestaltung (~ Jahrespauschalen, Zu- bzw. Abschläge für unter- bzw. überversorgte Regionen) und beim Zulassungsrecht (~ Länderstimme in den ZA, Bedarfsplanung Zahnärzte) angekündigt.