Die Grundlagen für das vertragsärztliche Registerwesen – und damit auch für die Strukturdatenerfassung von MVZ – sind in den (zahn-)ärztlichen Zulassungsverordnungen geregelt. Diese zu modernisieren, war ein Projekt, das vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits in 2020/21 angestoßen worden war; das jedoch – wie so vieles andere auch – den besonderen Corona-Umständen zum Opfer gefallen ist. Den Anstoß, das Registerwesen zu modernisieren, hatte das so genannte Ladurner-Gutachten gegeben, mit dem die Gutachter eine umfassende Erweiterung des Arztregister um Strukturdaten vorgeschlugen.
„Die Regelungen der Ärzte-ZV zum Arztregister und zum Bundesarztregister sollten … klargestellt bzw. erweitert werden. Damit können etwaige Informationslücken bei MVZ, namentlich mit Blick auf deren Träger, geschlossen werden. (…) Es spricht aber aus Sicht der Gutachter nichts dagegen, diese bestehenden Register um zusätzliche Informationen über zugelassene MVZ, insbesondere auch über deren Träger, zu ergänzen. (…) Neuer Zweck der vertragsarztrechtlichen Register ist es damit auch, Transparenz über die Strukturen bei zugelassenen MVZ herzustellen.”
Quelle: Rechtsgutachten, erstattet dem BMG im November 2020: Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu MVZ (PDF – 189 Seiten | zum Thema: Seiten 146ff)
Dieser Gedanke wurde vom BMVZ konsequent weiterentwickelt und ein Bündel aus drei parallelen Maßnahmen vorgeschlagen, das aus der Systemperspektive darauf basiert, dass fast alle Daten, die für mehr Transparenz benötigt werden, den Zulassungsausschüssen der KVen grundsätzlich vorliegen. Was bei MVZ die Angaben zum Träger(-Krankenhaus) und dessen sämtlichen Gesellschaftern mit einschließt. Gleichzeitig plädieren wir dafür, als Ausgangspunkt jedweder Transparenzmaßnahme zu akzeptieren, dass es Unterschiede im Erkenntnisinteresse der Systemsakteure und Kontrollinstanzen einerseits sowie bezüglich der Informationsbedarfe der Patienten andererseits gibt.
Bereits im November 2022 hat das BMG eine Überarbeitung der Zulassungsverordnung als Referentenentwurf vorgelegt, die u.a. das ärztliche Registerwesen weitreichend im beschriebenen Sinne modernisiert hätte. Leider wurde das Projekt vom Hause Lauterbach in den folgenden zwei Jahren nicht weiter verfolgt. Im Oktober 2024 erklärt das BMG vielmehr, dass sich das Projekt „aus Gründen der Aufgabenpriorisierung zeitlich strecken“ wird. (~ Quelle) Daher blieb dem Ärzteblatt am 9. Dezember 2024 nur rückblickend zu konstatieren: „Für das Arztregister war außerdem eine Ausweitung der Datenerfassung auf angestellte Ärzte und Psychotherapeuten sowie umfassende Angaben zu BAG und MVZ vorgesehen. (…) In einem aktualisierten Referentenentwurf des BMG fehlen diese umfassenden Anpassungen.” Warum das so gekommen ist – diese Frage kann allein der (noch geschäftsführende) Bundesgesundheitsminister Lauterbach beantworten.
Zuletzt hatte der BMVZ Anfang November 2024 nochmals auf die dringliche Notwendigkeit hingewiesen, die insgesamt zum Thema schon weit fortgeschrittenen Pläne des BMG zeitnah zum Abschluss zu bringen.
„Seit 22 Monaten schlummert das Entbürokratisierungsprojekt Zahnärzte-/Ärzte-ZV in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Verordnungsentwurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche weitere und wichtige Maßnahmen, das KV-System zu entlasten, enthalten sind. (…) Wir fordern daher das BMG auf, dieses im Wesentlichen fertige, weitgehend kostenneutrale und von allen Seiten begrüßte Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeitnah in Kraft zu setzen.”
BMVZ-Position v. 4. November 2024:
„Das Vorhaben, das Arztregister um Strukturdaten zu erweitern, muss endlich umgesetzt werden.”
Allerdings scheiterte diese Initiative nur Tage später am plötzlichen Ampel-Aus. Die neue Hausleitung des BMG kann somit umständehalber auf ein weit vorgeschrittenes Rechtsordnungsverfahren, zu dem bereits mit so unterschiedlichen Akteuren wie den Kassen, den KVen und auch dem BMVZ schriftliche und mündliche Anhörungen stattgefunden haben zurückgreifen, um der Ankündigung, für mehr Strukturtransparenz zu sorgen, auf unbürokratische Weise zeitnah Taten folgen zu lassen. Dass die Pläne dazu ursprünglich aus dem CDU-geführten BMG des Jens Spahn stammen und vom Lauterbach-BMG nur adaptiert (und später ignoriert) wurden, ist unter den neuen Umständen vielleicht (oder hoffentlich) ein gutes Omen.