ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober
Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.