WORUM ES GEHT

Der Bruch der Regierungskoalition am 6. November durchkreuzt bekanntermaßen sämtliche Gesetzgebungspläne. Gerade im Gesundheitswesen betrifft das sehr viele Projekte – u.a. auch das lange so genannte Versorgungsgesetz I (GVSG), mit dem die Abschaffung der Bagatellregresse, die Honorarreform der Hausärzte, aber auch – jedenfalls eventuell – eine Nachregulierung der MVZ erfolgen sollte. Hier rächt sich in der zeitperspektive, dass durch Lauterbach und seine Art der Prioritätensetzung so viele Projekt auf die lange Bank geschoben wurden.

Nachfolgend beleuchten wir die Frage, welche Konsequenzen sich konkret für die Gesundheitsgesetzgebung abzeichnen.