
ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober
Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.

Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.

Ende des Honorardeckels für die Allgemeinmedizin beschlossen
Umstellung des Pauschalensystems weiter offen | Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.

ePA | Freiwilliger Flächentest ab 29. April 2025
Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.

„Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung von iMVZ.“
Analyse & Hintergründe zur MVZ-Passage des schwarz-roten Koalitionsvertrages | Der finale Koalitionsvertrag der schwarz-roten (Noch-Nicht-)Regierung enthält beim Unterpunkt 'Gesundheit und Pflege' unter vielem anderen den in der Überschrift zitierten Satz zur MVZ-Regulierung. Dies – abweichend zur ersten Fassung vom 26. März – verbunden mit einer Zweckbestimmung, die aufzeigt, welche Richtung die Regulierung nehmen soll. Es bleibt aber, auch mit dieser Erweiterung, ein typischer Koalitionsvertragssatz: Hinreichend lang, damit die grundlegende Absicht deutlich wird, aber auch so kurz, dass sich letztlich alles und nichts darunter verstehen lässt. Wir wagen einen Interpretationsversuch.

Das MVZ als Politikum | Textsammlung zur Dauer-Debatte um die MVZ-Gesetzgebung
Zur MVZ-Thematik wurde in den letzten 27 Monaten eigentlich (fast) alles bereits gesagt und die Argumente des Für und Wider einer strengen Regulierung nicht-ärztlicher Träger sind hinlänglich bekannt. Dennoch wird die Debatte auch unter der neuen Regierung aktiv weitergeführt. Um in diesem Dschungel aus notgedrungen inzwischen vielen Wiederholungen auch künftig Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden zu können haben wir als Orientierungshilfe einen Abriss an Fakten, Ereignissen und Zusammenhängen aus unseren regelmäßigen Veröffentlichungen zum Thema erstellt. Diese können so komprimiert nachvollzogen werden, wobei wir es dem Leser ermöglichen, per direkter Quellenverlinkung unkompliziert auf die jeweiligen Originaltexte zuzugreifen.

Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz
Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat.

Was zum Jahresanfang 2025 relevant & wichtig ist
Vier wichtige Themen | Auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen: NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt | ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweiten Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis