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Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz
Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat.

Gesetzgebung: Kommt das GVSG oder kommt es nicht?
Ein Bericht aus der Schwebe | Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.