Was kommt auf ambulante Versorger zu?
Am 31. März 2021 ist das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortbildungsgesetz) in Kraft getreten. Für ambulante Versorger bedeutete das zum einen ein Aufatmen, denn: Der Honorarschutzschirm für Praxen und MVZ wurden verlängert und rückwirkend auch für das erste Quartal in Kraft gesetzt.
Doch was bedeutet die Ausgestaltung des Schutzschirmes konkret und im Einzelfall? Tatsächlich bleibt das zunächst fast völlig im Unklaren, da nun erst einmal die KVen am Zug sind, die neue Vorgabe regional umzusetzen. In vielen Regionen waren diesbezüglich in den HVM ja bereits vorsorglich entsprechende Klauseln vereinbart worden. Heiß diskutiert wird hierbei vor allem die Frage: Wer soll das bezahlen?
Was dazu zu wissen gibt, und woran sich Praxen und MVZ derzeit orientieren können, diskutieren ausführlich in unserem aktuellen BMVZ.on.Air Frank Welz, Experte für Abrechnungsfragen, und Susanne Müller, BMVZ-Geschäftsführerin.
Dipl. Ing. Frank Welz
– Geschäftsführer
Med.Concept GmbH Frankfurt/Oder
Dipl. Pol. Susanne Müller
– Geschäftsführerin
Bundesverband MVZ
Aufzeichnung vom 9. April 2021
Im zweiten BMVZ.on.Air mit Frank Welz in 2021 wird die Neufassung des ambulanten Schutzschirmes und die Frage diskutiert, worauf sich MVZ-Leitungen & Praxisinhaber für 2021 einstellen können/müssen. Das Gespräch setzt fachlich an die weiter oben im Artikel verlinkte Kurzanalyse der Neuregelung an.