
Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz
Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat.

Ihr Feedback zum BMVZ LiVE.MEETING
am 29. Januar 2025 | Der BMVZ auf Sendung: Drei Stunden live ON AIR aus Berlin. Praxisnah ging es dabei um die (anstehenden) Herausforderungen im Betriebsalltag kooperativer Versorger. Unsere Referent:innen standen Rede und Antwort – so möglich – zu Fragen rund um die aktuelle Gesetzgebung im Gesundheitswesen, den ePA-Rollout, Leistungsrecht und Honorarrahmen.

Was zum Jahresanfang 2025 relevant & wichtig ist
Vier wichtige Themen | Auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen: NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt | ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweiten Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis