Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse
Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.