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Pflicht zur Empfangsbereitschaft von eRechnungen ab 1.1.2025

Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.