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Folgenabschätzung zum GKV-Spargesetz | Einordnung für Praxis + MVZ

Ein Fazit in 7 Punkten | Das GKV-BStabG des BMG stellt Praxen und MVZ – neben dem Kernproblem der drohenden Honorarkürzungen – insbesondere auch vor die Herausforderung, mit in vielerlei Hinsicht unbestimmten Honorarverteilungsvorgaben umzugehen, die für jede Menge Fragezeichen bei der Wirtschaftsplanung sorgen. Daher fasst unsere Arbeitshilfe zu denjenigen Vorgaben des GKV-BStabG, die besondere Relevanz für Praxis und MVZ entfalten, jeweils den aktuellen Sachstand zusammen und gibt Hinweise, wie praxisindividuell die Folgenabschätzung vorgenommen werden kann, bzw. unter welchen Vorbehalten diese gegebenenfalls steht.