Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – meist kurz Spargesetz genannt – ist trotz aller Proteste am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Folgen für Praxen und MVZ werden enorm sein. Das zumindest ist sicher, gleichwohl viele zwischen Kassen und KBV strittige Gestaltungsdetails bis tief in den Herbst hinein offen bleiben dürften, da Umsetzungsbeschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses ausstehen.

Die ambulanten Versorger stehen damit vor einer doppelten Herausforderung:

  • Sie müssen sich mit Kürzungen in relevanter Höhe arrangieren, deren Auswirkungen auf die einzelne Praxis jedoch kaum valide abzuschätzen sind.
  • Zum anderen müssen sie damit leben und umgehen, dass im Ergebnis für 2027 noch weniger wirtschaftliche Planungssicherheit besteht, als ohnehin schon.
  • Gerade für große und größere Kooperationsstrukturen mit angestellten Ärzt:innen ist das eine nicht zu unterschätzende, eigenständige Negativfolge der aktuellen Gesetzgebung.

Mit diesem Beitrag ordnen wir daher – mit Blick auf die Planbarkeit des Haushaltsjahres 2027 – die aktuell vorliegenden, belastbaren Informationen in Verbindung mit den vielen ungeklärten Fragen für ambulante Versorger ein.