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Gesetzgebung: Kommt das GVSG oder kommt es nicht?
Ein Bericht aus der Schwebe | Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.
Gesetzgebung: Das Ampel-Aus und die Folgen
Lauterbachs Reform-Herbst wird abrupt ausgebremst | Der Bruch der Regierungskoalition am letzten Mittwoch durchkreuzt bekanntermaßen sämtliche Gesetzgebungspläne. Gerade im Gesundheitswesen betrifft das sehr viele Projekte – u.a. auch das lange so genannte Versorgungsgesetz I (GVSG), mit dem die Abschaffung der Bagatellregresse, die Honorarreform der Hausärzte, aber auch – jedenfalls eventuell – eine Nachregulierung der MVZ erfolgen sollte. Hier rächt sich, dass durch Lauterbach und seine Art der Prioritätensetzung das Projekt auf die lange Bank geschoben wurde. Wir beleuchten die Frage, welche Konsequenzen sich konkret für die Gesundheitsgesetzgebung abzeichnen.
Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse
Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.
BMVZ Vorstands-Vize Dr. Landers im Interview: „Die Politik soll den Blick in die Zukunft richten.“
Der derzeitige Bundesgesundheitsminister hat sich bekanntermaßen die Neuregulierung von MVZ vorgenommen. Gleichzeitig kritisierte der Gesundheitsökonom Schreyögg kürzlich, dass vertragsärztliche MVZ gegenüber niedergelassenen Kollegen benachteiligt seien. Beide Aspekte waren Anlass für den Ärztenachrichtendienst, ein ausführliches Interview mit dem frisch zum stellvertretenden BMVZ-Vorsitzenden gewählten Landarzt und MVZ-Inhaber, Dr. Bernhard Landers, zu führen. Dieser äußert sich zu den diskutierten Benachteiligungen, zu den Herausforderungen von ärztlichen Neugründungen, zur Versorgungsqualität und der MVZ-Debatte im Allgemeinen. Landers betont: „Es braucht ein Bewusstsein für den Mehrwert kooperativer Strukturen. Trägerneutral.“ Gleichzeitig tritt er als Gründerarzt eines MVZ innerhalb des BMVZ-Vorstandes besonders für die Belange seiner Inhaberkolleg:innen ein.