Seit 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Daher müssen Arztpraxen und MVZ dafür sorgen, dass ihre Websites ohne Einschränkungen oder technische Hürden zugänglich sind. Vorbereitet dürften nur die wenigsten sein, so die These des Artikels, weswegen erläutert wird, worauf Ärzt:innen achten müssen. Die BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller wird mit dem Kommentar zitiert: „das Thema überrollt die Branche ähnlich wie 2018 die DSGVO. Das auch, weil von den Branchenverbänden nicht frühzeitig informiert wurde.” Das sei bei den MVZ nicht viel anders als bei den Praxen, obwohl der BMVZ seit gut einem halben Jahr Aufmerksamkeit auf das Thema lenke.
BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
