Am 31. Januar hat der Bundestag mit dem Beschluss zum Rumpf-GVSG den Honorardeckel für die Hausarztmedizin aufgehoben. Insbesondere der Hausärzteverband ist seitdem in Feierlaune. Allerdings besteht die Honorarreform – neben der Entbudgetierung – aus zwei weiteren, komplexen Komponenten. Deren Ausgestaltung, die das Gesetz nur in sehr groben Zügen vorgibt, obliegt der Selbstverwaltung. Was hier im Ergebnis auf die Hausärzteschaft zukommt, ist daher noch weitgehend unklar. Obwohl oder gerade weil der jetzt beschlossene Entwurf exakt der Fassung entspricht, die bereits seit Mai 2024 offiziell Teil des Regierungsentwurfes des GVSG war. Welche Stolperfallen bestehen, und warum die KBV nicht ganz Unrecht damit hat, vorerst die hausärztliche Euphorie zu dämpfen, beleuchtet diese ausführliche Analyse der BMVZ-Geschäftsführerin.
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