Zwischenfazit zum eRezept | Die ‚Schwuppdizität‘ hängt offensichtlich auch von der Praxisgröße ab
„Wenn nicht gerade die Technik streikt oder unvollständig ausgestellte Rezepte seitens der Ärzte für Probleme sorgten, dann laufe es reibungslos,“ bilanziert man apothekenseitig die ersten Wochen eRezept (~ Quelle). Und die KV Hamburg meint im Anschluss an die Feststellung, dass zwei von drei Ärzten das eRezept bisher (noch) als Belastung empfinden, dass aber „alles in allem … der Umstieg besser gelaufen [ist] als befürchtet.“ (~ Quelle sowie KBV-Befragung zeigt: eRezept läuft vielfach problemlos) Blöd nur, dass diese Erfahrungen kaum zur Realität in vielen kooperativen Strukturen passen. Bzw. Halt! Wenn die Technik funktioniert, hören wir auch von dieser Seite einiges Gutes über die neuen Prozesse. Allerdings scheinen sich gerade in MVZ neben den allgemeinen Problemen der Telematik – Ausfälle, Langsamkeit, Umstellung der Abläufe – zusätzlich auch enorme Herausforderungen einfach aus dem Zusammenspiel der hier oft sehr vielen Endgeräte, Nutzer, Standorte und Konnektoren zu ergeben. Bei den einen muss die Software jeden Tag neu initialisiert werden, bei anderen wechseln die technischen Probleme von Tag zu Tag, beim Nächsten geht nach einem Update einfach gar kein eRezept mehr raus. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass die Apotheker zu einem insgesamt positiveren Fazit kommen: Denn es gibt hier einfach weniger prozessuale Fehlerquellen als arztseitig. Und in der Einzelpraxis wiederum gibt es weniger Fehlerquellen als in einem MVZ.
Zusammenfassend lässt sich aus dem Feedback, das wir als BMVZ derzeit erhalten, schlussfolgern, dass größtes Hemmnis für viele MVZ schlichtweg die Unberechenbarkeit des Systems ist, weil im Grunde „jeden Tag eine andere Komponente ausfällt,“ was nicht nur enorm viel Arbeitskapazität bindet, sondern vor allem auch „die Mitarbeiter zermürbt.“ Abhilfe ist dabei kaum in Sicht. Denn die Softwarehäuser – egal ob Marktriese oder eher klein – haben meist kein Personal, um kurzfristig zu helfen, und oft nicht einmal eine belastbare Idee, wie die teils fluide und willkürlich auftretenden Fehler bei komplexen TI-Installationen systematisch behoben werden könnten. Von Kosten und Aufwand, die dadurch verursacht werden, ganz zu schweigen. D.h., ob die Performance des eRezeptes als positiv oder negativ wahrgenommen wird, hängt in den MVZ maßgeblich vom (funktionierenden) Zusammenspiel der diversen Infrastrukturkomponenten innerhalb der Einrichtung ab.
Die Computerredakteure der c’t-Redaktion hatten irgendwann einmal den Begriff der ‚Schwuppdizität‘ bekannt gemacht (~ mehr Nerdwissen), um das Gefühl in ein nach Fachbegriff klingendes Wort zu kleiden, dass unabhängig von technischen Parametern z.B. ein neuer Computer immer viel besser zu funktionieren scheint, als der alte. Praktisch geht es dabei um ein (nicht ganz ernst gemeintes) Maß für die ‚gefühlte Reaktivität eines technischen Systems.‘ Bezogen auf das eRezept und insbesondere auf komplexe Kooperationsstrukturen muss dabei leider vielerorts von einer deutlich negativen ‚Schwuppdizität‘ gesprochen werden, ohne dass konkrete Abhilfe in Sicht ist. … Wenn Sie jetzt aber beim Lesen über diese Wortkreation, die ursprünglich aus einem Donald-Duck-Comic stammt, schmunzeln konnten … dann hat immerhin dieser Artikel ein positives Ende.
Hausarzt.digital v. 19.02.2024
E-Rezept in der Praxis: Knackpunkt Zeit
Pharmazeutische Zeitung v. 16.02.2024
E-Rezept – Apotheker sehen weniger Probleme als Ärzte
MFA-Tarifabschluss | Deutliche Gehaltsteigerungen mit Signalwirkung für alle Praxen & MVZ vereinbart
Nachdem der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) eine unerwartete Extraschleife gedreht hatten, wurden am 20. Februar nun die Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen veröffentlicht. Wir hatten in der letzten Ausgabe (~ KW6) auf eine Einigung verwiesen, die kurzfristig dann allerdings wegen Nachverhandlungsbedarfs seitens des AAA (~ mehr dazu) zurückgenommen wurde. Die jetzt angekündigte Einigung wird nun aber gemeinsam und verbindlich von allen Beteiligten mitgetragen, gilt verpflichtend aber nur in dem eher kleinen Kreis an Arztpraxen, die sich dem Tarifvertrag offiziell unterworfen haben. Nichtsdestotrotz setzt diese Einigung die ganze Branche durch ihre Signalwirkung unter zusätzlichen Druck. Sie umfasst folgende Festlegungen:
Der Gültigkeitszeitraum für den Abschluss beträgt 10 Monate. Ende 2024 treffen sich die Parteien also wieder. Die Erhöhung der Tarifgehälter erfolgt nicht linear. Interessant für die Personalplanung, im Speziellen für den Bereich Fortbildungen, ist die Verschiebung zwischen den Kategorien Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe. Die Adjustierung stellt sich wie folgt dar: Die Erhöhung fällt in den geringer vergüteten Kategorien prozentual höher aus. Über die sechs Tätigkeitsgruppen hinweg, gibt es in der Berufserfahrungsstufe 1 < 4 Jahre mit 20 Prozent den höchsten Zuwachs. Für die langjährig tätigen MFA mit 29 und mehr Jahren Berufserfahrung sind es lediglich 3 bis 4 Prozent. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Attraktivität des MFA-Berufes für Auszubildende abnimmt, wurde dieser Schwerpunkt im Vorfeld vom vmf auch so kommuniziert, war also erwartbar. Die Steigerungen führen dazu, dass nun erst nach der Berufserfahrungsstufe 4 (13-16 Jahre) ein ähnlich hohes Gehalt gezahlt wird, wie in der Einstiegsstufe der nächst höheren Tätigkeitsgruppe. Dies war bei dem alten Tarifabschluss bereits nach 5 < 8 Jahren der Fall. Ob diese angepasste Gewichtung zu Unmut führen kann, hängt wohl von der Konstellation im Unternehmen ab. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart, die steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden kann. Die Maßnahme knüpft an das dritte Entlastungspaket an (~ mehr Infos) und ist bis Ende 2024 auf freiwilliger Basis von Unternehmen umsetzbar. Der Gesamtbetrag der gezahlten Inflationsausgleichsprämien darf 3.000 € allerdings nicht übersteigen (~ Jobticket und Inflationsausgleichsprämie | KW 23/2023). Zudem wurden die Ausbildungsvergütungen angepasst. Naturgemäß gab es allerdings keine Erläuterung dazu, wie die Praxen und MVZ, die sich direkt oder indirekt an diesem Tarif orientieren, die Gehaltsteigerungen gegenfinanzieren sollen. Diese Frage muss jede:r Praxis- und MVZ-Inhaber:in für sich klären. Der Vorsitzende des AAA mahnte folgerichtig unmittelbar nach der Bekanntgabe der Tarifeinigung an, dass entscheidend sei, „dass eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen umgesetzt wird“ (~Bundesärztekammer v. 20.02.2024).
Die ‚Freie Ärzteschaft‘ forderte am 22. Februar: „Tarifabschluss des Praxispersonals muss von den Kassen finanziert werden, so wie es bei den Kliniken der Fall ist!“ Klar ist aber auch, dass diese Forderung wohl kaum erfüllt werden wird. Immerhin muss aber in diesem Kontext auf ein Ergebnis der letzten Verhandlungsrunde zum Orientierungspunktwert hingewiesen werden (~ KW 37/2023: Abschluss der Finanzierungsrunde 2023 | Eine unaufgeregte Einordnung). Demnach sind seitdem Tariferhöhungen bei den MFA sofort zu berücksichtigen. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im Orientierungswert abgebildet werden,“ erläutert KBV-Vorstand Hofmeister (~ Quelle). Wobei ’sofort‘ halt die jeweils nächste Budgetverhandlung meint. Das aber ist immerhin ein Lichtblick für das Jahr 2025.
Medical Tribune v. 22.02.2024
MFA-Tarif: Einstiegsgehalt um 22 % angehoben
vmf-online (Aktualisierung v. 20.02.2024)
Themenwebseite: Gehaltstarifvertrag
ÄrzteZeitung v. 15.02.2024
Kommentar: MFA-Tarif: Auf die Strahlkraft kommt es an
#praxenkollaps im Bundestag | Bericht und Zwischentöne zur Petitionsanhörung der KBV
Am Montag, dem 19. Februar, fand sich in Berlin der Petitionsausschuss zusammen, um den von 550.000 Bürger:innen unterzeichneten Appell der KBV zur ‚Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung‘ (~ mehr zu) zu diskutieren. Ziel von Petitionsausschüssen ist es im Übrigen, den Parlamentariern einen Eindruck von (Fehl-) Entwicklungen zu geben, oder wie es auf der Webseite des Bundes formschön heißt: „Damit ist [der Ausschuss] ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet.“ (~ Quelle) Der große Wurf war hier also von vornherein nicht zu erwarten, vielmehr ging es um die Beeinflussung der öffentliche Wahrnehmung der ärztlichen Forderungen nach mehr Honorar und weniger Bürokratie. Für jene, die sich dennoch diese politische Aufführung antun möchten, sind nachfolgend Zeitstempel für den in der Bundestagsdokumentation verfügbaren Videostream beigefügt. Einen Bericht aus dem Blickwinkel der KBV gibt es hier. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass sich 1) die Begeisterung Lauterbachs, auf die Forderungen der KBV einzugehen, gelinde gesagt, stark in Grenzen hielt, und sich 2) die Vermutung bestätigte, dass dem BMG in der Koalition nur wenig Bewegungsspielraum bleibt. Das Bild vom Ausschuss fügt sich somit nahtlos in die bisherigen Beobachtungen ein: Heuballen wehen auch durch den Geldspeicher des BMG | Der Ärzteprotest zwischen Bundestagspetition, #Praxenkollaps & warmen Ministerworten.
KBV Chef Gassen eröffnete den Reigen mit einem Vortrag dessen, was die KBV seit geraumer Zeit fordert: Entlastung für die Praxen, Entbürokratisierung, Abschaffen von Regressen und Strafen bei den TI-Anwendungen sowie eine umfängliche Entbudgetierung. Er zeichnete den Anwesenden und der Kamera das Bild der momentanen Lage der ambulanten Praxen, in den Farben der Aktion „Praxis in Not“, nach und betonte die prekäre Lage. Lauterbach machte deutlich, dass die Darstellung, insbesondere des Ärztemangels, korrekt sei: „Wir werden große Wandlungsprobleme haben.“ (~ Min. 14) Allerdings seien diese Probleme auf frühere Versäumnisse zurückzuführen. Durch die lange Ausbildungszeit der Medizinstudierenden würden die kommenden 15 Jahre kritisch sein. Die geplanten Gesetze würden diese Probleme angehen, jedoch nach Priorität geordnet. So machte Lauterbach klar, dass die GOÄ zwar mitgedacht werden würde, aber nicht oben auf der Agenda stünde. (~ Min. 24) Bezüglich der vom Minister angekündigten Umstellung der Chronikerpauschale auf die nur jahrweise Ansetzung, die zusammen mit der Entbudgetierung kommen soll, kam dann interessanterweise ein unerwarteter Konter von der KBV: „Die Umstellung auf die Jahrespauschalen ist so komplex, das würde ein oder zwei Jahre dauern,“ sagte KBV-Vorstand Andreas Gassen. (~ Min. 57)
Von diesen Details unabhängig war von Seiten Lauterbachs, sowie aus den Wortmeldungen von SPD und Grünen insgesamt zu vernehmen, dass man Zweifel an der Behauptung hätte, den Ärzten ginge es so schlecht, wie dies von KVen und KBV dargestellt würde. Es folgte eine Irritation über die Auslegung von Reinerträgen in der Destatis Statistik (~ Min. 36). Der Ärztenachrichtendienst nahm sich diesem Disput zwischen Lauterbach und Gassen an und kam zu dem Schluss, dass die Zahlen nur bedingt aussagekräftig seien, um auf das Realeinkommen eines Arztes z.B. in BAGs zu schließen (~ Vorsicht bei den Destatis-Zahlen).
Klar war allerdings die Ministeraussage: „Entbudgetierung aller Fachgruppen planen wir derzeit nicht.“ (~ Min. 34) Zudem wurde deutlich, dass dem Ministerium bewusst ist, dass – wie die KBV fordert – die Entbudgetierung der Hausärzte auch durch ein Artikelgesetz erfolgen könnte. Also zügig und unabhängig von den übrigen Gesundheitsgesetzen, die momentan noch im Netz der Koalition festhängen. Allerdings erteilte Lauterbach diesem Vorgehen direkt eine Abfuhr und meinte, die Hausärzte-Entbudgetierung sei so, wie jetzt im Rahmen des GVSG I geplant, mit dem Fachverband abgesprochen. Dem kundigen Beobachter könnte sich dabei die vage Vermutung aufdrängen, dass eben jene verworrenen Spinnenfäden des zerstrittenen Koalitionsnetzwerks eine Bündelung der gesundheitspolitischen Vorhaben in einem All-In-One-Gesetz bedingen. Denn in der Mitte des Netzes sitzt das Finanzministerium, das andernfalls selektiv strategische Vorhaben (bspw. die Idee der Gesundheitskioske) mit dem Argmuent der fehlenden Finanzierung blockieren könnte. Möglicherweise ist also der Plan, die Hausarztentbudgetierung mit ins ohnehin umstrittene Versorgungsgesetz I zu nehmen, einfach der strategische Versuch des BMG, dem Finanzminister über den Weg der Paketlösung die Zustimmung zu den von der FDP ungeliebten Gesundheitskiosken abzutrotzen (~ FDP-Abgeordneter Ullmann: GVSG geht in die falsche Richtung).
zm-online v. 20.02.2024
„Ärzte-Chef Gassen: „Wir stehen vor einem Kipppunkt!“
Ärzteblatt v. 19.02.2024
Petitionsausschuss: Probleme der Praxen sollen gelöst werden, Zeitpläne für Gesetze bleiben unklar
Hausarzt.digital v. 18.02.2024
Lauterbach im Petitionsausschuss: Es sind so viele Gesetze!
Die Regierung & die MVZ | Leistungskurs ‚Schweigen deuten‘ – während ein FDPler Klartext redet
Wie schreibt man am Besten darüber – ohne sich zu wiederholen, dass es zum wiederholten Mal eigentlich nichts Wirkliches zu berichten gibt? Fangen wir einfach mit den aktuellen Fakten an: Nach dem für Lauterbach positiven Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaus-Transparenzgesetz gab es für die Presse am 22. Februar ein nicht-öffentliches Hintergrundgespräch des BMG, in dem es natürlich zuvorderst um die Klinikreform ging. Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, kam aber irgendwann das Gespräch auch auf die weiteren Projekte. Der Ärztenachrichtendienst fasst hierzu zusammen: „Sechs weitere Gesetzesvorhaben aus dem [BMG] sind aktuell in der Pipeline, darunter [als] (…) wichtigste[s] Vorhaben für Ärztinnen und Ärzte … das Versorgungsstärkungsgesetz, mit dem unter anderem für Hausärzte eine Versorgungspauschale eingeführt werden soll.“ (~ Quelle)
Konkreter wird es beim Portal Apotheke Adhoc, das unter anderem dieses Lauterbach-Zitat wiedergibt: „Wir bekommen eine Zeitenwende in der Gesundheitspolitik und in der Gesundheitsversorgung.“ Weiter heißt es dort: „Zu den Vorhaben gehören unter anderem … das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das für eine verbesserte ambulante Versorgung sorgen soll, unter anderem durch die Entbudgetierung der Hausarztpraxen – nicht für Fachärzt:innen –, Möglichkeiten wie telefonische Krankschreibungen, eine Stärkung der Kommunen, die Erhöhung der Medizinstudienplätze sowie eine Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxen.“ (~ Quelle) Eine konkrete Nachfrage von uns bei Journalisten, die bei dem BMG-Gespräch vor Ort waren, bestätigte, dass das ‚MVZ‘ in diesem Kontext tatsächlich keinerlei Erwähnung gefunden hat – wie im Übrigen auch nicht in der 90-minütigen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages nur wenige Tage zuvor (~ siehe oben: ‚Bericht und Zwischentöne zur Petitionsanhörung der KBV‘).
Beides verwirrt, denn wie in der letzten Ausgabe berichtet (~ Ausgabe KW 6), war vor kaum zwei Monaten ein Update der BMG-Vorhabenplanung veröffentlicht worden, gemäß der die MVZ-Regulierung auf eben jenes Versorgungsgesetz vorgezogen werden sollte. Keine Nachrichten in diesem Feld wertet der BMVZ jedoch – als Kritiker jedweder rasenmäherartigen Restriktionspolitik – als gute Nachrichten. Anders die Zahnärzteschaft (~ PM v. 23. Januar) und die Bundesärztekammer (~ PM v. 17. Februar), die mit Forderungen, dass die Beschränkung von MVZ mit Investorenbezug endlich kommen müsse, zum x-ten mal versuchten, in dieser Frage den Druck auf das BMG zu erhöhen. Und an dieser Stelle bleibt uns – mangels Neuigkeiten – wirklich nichts anderes übrig, als das Fazit aus der letzten Ausgabe zu wiederholen:
Allerdings darf bezweifelt werden, dass es ‚Druck‘ ist, den Lauterbach braucht, um seinen ‚Versprechungen‘ bei der MVZ-Thematik Taten folgen zu lassen. Vielmehr dürfte – wie mehrfach berichtet – der komplizierte Spagat zwischen Regulierungswunsch, der unzweifelhaft beim Minister vorhanden ist, und umsetzbarer Wirklichkeit, eingeschränkt durch Zweifel an der Grundgesetzkonformität des geplanten Regulierungsgesetzes, die große Herausforderung sein. Deshalb gibt es weiter nur heiße Luft. Wer heute konkret mehr wissen will, muss also erneut die Glaskugel polieren, denn es gibt schlichtweg nichts Handfestes zu berichten.
Am 23. Februar, also ganz frisch zum Druckschluss dieser Ausgabe, gab es dann aber doch noch jemanden, der geredet hat: Lars Lindemann, Gesundheitspolitiker und, infolge der Bundestags-Wiederholungswahl in Berlin, seit ganz Kurzem: Ex-MdB. Unter der Überschrift, was mit der FDP nicht zu machen sei, verweist er neben dem Thema ‚Gesundheitskioske‘ explizit und ausführlich auf die MVZ-Debatte: „Konkret ist eine Einschränkung der Tätigkeit von MVZ-Trägern mit uns noch nicht besprochen. Die FDP steht für Trägerpluralität. […] Manche MVZ-Träger benehmen sich so, andere so. Und es gibt private MVZ-Träger, die sehr gute Versorgung leisten. Ich frage mich auch, warum in meinem Berufsstand [Er ist Jurist, Anm. d. R.] Partnerpyramiden mit weltweit bis zu 3000 oder 4000 Partnern als Mitunternehmer funktionieren und bei Ärzten in erheblich kleinerem Umfang jedoch nicht? (…) Ganz offensichtlich haben wir immer noch zu stark die Einzel- oder Kleinpraxis mit sehr wenige Berufsträgern als Leitbild. Das kann nicht mehr das Maß aller Dinge sein. (…).“ Das lassen wir mal so stehen und senden, wie man das heutzutage so macht, ein ‚Like‘.
Ärztenachrichtendienst v. 23.02.2024
Interview mit Lars Lindemann (FDP): „Einige Punkte sind mit der FDP so nicht zu machen“
ZP – Zahnarztpraxis Professionell v. 15.02.2024
Zahnärzte mahnen erneut Regulierungsbedarf bei Investoren-MVZ an
Teilzeit als volkswirtschaftliches Problem | Arbeits- & Gehaltsbedingungen für MFA & Co.
Die Tarifverhandlungen der MFA hatten unter anderem das Ziel, den Beruf wieder attraktiver zu gestalten und dem Mangel an Praxispersonal entgegenzuwirken. Dieses legitime Vorhaben berührt allerdings ein Problem, das sich im konkreten Praxisalltag widerspiegelt und bis in die große, weil gesamtwirtschaftliche Planung der Bundesrepublik hineinreicht. Mehrarbeit lohnt sich unter Umständen schlicht nicht. Die Attraktivität des Arbeitsplatzes für Praxispersonal im Allgemeinen ist nicht nur über mehr Geld regelbar. So beklagt das Praxispersonal bekanntermaßen vornehmlich die Arbeitsbelastung (~ mdr v. 16.08.2023). Um dieser Herr zu werden, ist es – unter Anbetracht des Fachkräftemangels – zwangsläufig von Relevanz, Teilzeitkräfte in Vollzeit zu überführen. Bei den MFA sind gemäß der Bundesagentur für Arbeit übrigens 48 % in Teilzeit beschäftigt. Neben etwaigen Präferenzen zur „Work-Life-Balance“, die den jüngeren Generationen zugeschrieben wird, stellt sich inzwischen das Arbeit-Vergütungs-Problem in den Vordergrund. (~ Generation Teilzeit? | Eine Volkswirtschaft in Teilzeit)
So hat der Chef des ifo Instituts, Clemens Fuest, jüngst seine Position bekräftigt, dass dringender Handlungsbedarf mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz besteht. In einem Interview, das ursprünglich in der Augsburger Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde, weist er nachdrücklich auf den Fakt hin, dass sich Vollzeitarbeit für Gering- und Mittelverdiener unter bestimmten Umständen kaum noch lohnt. „Nehmen wir das Beispiel einer Familie mit zwei Kindern in einer Stadt mit hohen Mieten wie München. Wenn das Einkommen der Familie durch Mehrarbeit einen Sprung von 3000 auf 5000 Euro brutto im Monat macht, werden nicht nur Steuern und Sozialabgaben fällig, zusätzlich fallen die Sozialtransfers weg. Von den 2000 Euro mehr brutto bleiben am Ende 32 Euro netto übrig. Da versteht jeder, dass sich arbeiten nicht lohnt.“ In der aufgeheizten politischen Debatte um Transferleistungen verbrennt zuweilen diese fragile, weil komplexe, Wirklichkeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kommt hinzu, dass unter Berücksichtigung der höheren Personalkosten, die für die gleiche Planstellenabdeckung mit Teilzeitkräften notwendig sind, die verbreitete Teilzeitanstellung auch schlicht eine Frage der Finanzierbarkeit des Umlagesystems ist.
Diese Problematik gehört eigentlich zum Debattenschwerpunkt, der auch aus dem Gesundheitssektor in die Politik getragen werden müsste. Doch auch in der letztwöchigen Anhörung zur Petition der KBV wird dieses Thema nicht einmal angekratzt. Geht man davon aus, dass sich die Politik – auch mit Hinblick auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsstundenpotential – dem Thema annimmt, so muss klar sein, dass die Gesundheitsbranche mitbetroffen sein wird. Denn durch den Gesundheitsfond und Steuerzuschüsse hängen die sozialen Geldtöpfe miteinander zusammen. Oder kurz gesagt: Eine Attraktivitätssteigerung von Vollzeit, zulasten der Gehalts-Abgaben, trifft den Sektor und hilft ihm gleichermaßen. Also sprechen wir über ein Medikament mit starken Nebenwirkungen, zu welchem es zeitnah eine durchdachte Initiative zur Aufklärung benötigt.
Für den Praxisalltag bleibt vorerst, wenn möglich, eine Sensibilisierung dieser Zusammenhänge herzustellen und ganz konkret zu evaluieren, wie sich die Arbeitsbedingungen vor Ort bestmöglich gestalten lassen. Auf der Webseite von Zeit Online gibt es einen Sozialleistungsrechner, bei dem sich bequem das Gehalt mit einem Regler verschieben lässt, sodass sich Personaler einen Eindruck verschaffen können, wie lukrativ ihr Jobangebot für einen potenziellen Arbeitnehmer wirklich ist. Das Tool bedarf einer Anmeldung auf der Webseite.
Augsburger Allgemeine v. 22.02.2024
Wie kommt Deutschland aus der Krise, Herr Professor Fuest?
Zeit Online v. 21.02.2024
Sozialleistungsrechner: Lohnt es sich für Sie, mehr zu arbeiten?
ÄrzteZeitung v. 28.08.02023
Arbeitsmarkt-Analyse | Jeder dritte Beschäftigte arbeitet in Teilzeit
NDR-Bericht richtet den Schweinwerfer auf grenzwertige GOÄ-Abrechnungspraktiken einer MVZ-Kette
Hin und wieder gibt es im Gesundheitswesen von Presseberichterstattung begleitete Beschlagnahmungen oder Razzien der Staatsanwaltschaft, wobei meist der Vorwurf des Abrechnungsbetruges im Raum steht (Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3). Solche Verfahren dauern gemeinhin lange – Verurteilungen folgen nur manchmal. Bisweilen stehen auch MVZ im Fokus: Besuch vom Staatsanwalt & Patientendatenschutz | Aufsehenerregende MVZ-Durchsuchungen in Leipzig & Erfurt. Im aktuellen Fall ist die Sachlage allerdings anders. Journalisten des NDR haben – nachdem ihnen ein entsprechender Videomitschnitt vom Herbst 2023 zugespielt worden war – Details einer Mitarbeiterschulung zur GOÄ-Abrechnung der Artemis-Augenmedizin-Kette öffentlich gemacht und werfen damit dem Artemis-Gründer und -Mitinhaber Dr. Schayan-Araghi, der als Funktionär auch berufspolitisch aktiv ist/war, vor, seine Augenärzte zu „fragwürdigen Abrechnungen an[geleitet]“ zu haben. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings bisher nicht aktiv geworden. Zu Wort kommt in dem Beitrag aber ein Strafrechtler, der konstatiert: „Das ist keine Ausreizung der Gebührenordnung, sondern eine Überreizung. (…) Der Jurist sieht in einigen Teilen der Schulung auch eine mögliche Anstiftung zu einer Straftat,“ die man „als bandenmäßigen Betrug qualifizieren müsse.“
Zu den Fakten und einer möglichen strafrechtlichen Bewertung kann und soll hier keine Stellung bezogen werden – das ist eindeutig Kompetenz und Aufgabe anderer Institutionen. Klar ist aber auch, dass diese NDR-Berichterstattung im Kontext der allgemeinen MVZ-Debatte gesehen werden muss, zumal Dr. Schayan-Araghi bisher auch im und für den Bundesverbands der Betreiber von MVZ (~ BBMV) sehr aktiv unterwegs war. Und vor diesem Hintergrund ließe sich schon auch der Eindruck gewinnen, dass hier mit der großen Kanone des NDR-Abendprogramms vergleichsweise viel Öffentlichkeit für das bekannte Teilproblem der unzulänglichen, weil veralteten GOÄ-Abrechnung geschaffen wurde. So wird hervorgehoben, dass der Artemisgründer seinen Ärzten empfiehlt, die GOÄ-Steigerungssätze auszureizen. Originalzitat: „Auch wenn Sie es vielleicht nicht als so schwierig empfinden sollten, muss man da ein bisschen kreativ sein,“ erklärt Schayan-Araghi in dem Videomitschnitt. „Das ist so unser Weg, wie wir uns so ein bisschen den Inflationsausgleich holen können.“
Dagegen gab es keinen investigativen Bericht, als der Berufsverband der Hautärzte vor einem Jahr mit einem ähnlichen Ansatz, nämlich dem, die als zu mager verstandene Vergütung individuell aufzubessern, seine Mitglieder „zur Nutzung höherer Steigerungsfaktoren bei privatärztlichen Abrechnungen“ aufforderte (~ Pressemitteilung v. 01.02.2023) und mitteilte, „in einem nächsten Schritt …. rechtskonforme Handreichungen für die BVDD-Mitglieder erstellen, um Hemmschwellen [bei der Ansetzung der Steigerungsfaktoren] abzubauen.“ Auch der MEDI-Verbund forderte seine Mitglieder mit markigen Worten auf, in jedem Fall zu prüfen ob nicht höhere Steigerungssätze angesetzt werden könnten: „Rechnen Sie das ab, was Ihnen zusteht und senden Sie damit auch ein klares Zeichen an die Politik.“ (~ Pressemitteilung v. 27.03.2023) Und am 30. März 2023 erklärte auch BÄK-Präsident Reinhardt: „Wir fordern die Ärztinnen und Ärzte dazu auf, immer dann, wenn eine rechtliche Grundlage dafür gegeben ist, einen Steigerungsfaktor anzusetzen, um eine angemessene Vergütung für die erbrachte Leistung zu erhalten – oder den Patienten eine individuelle Honorarvereinbarung vorzuschlagen.“ Es gab sogar extra ‚Hinweise der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte‘ (PDF | 10 Seiten).
Zugegeben: Der Spagat zwischen rechtskonformer Steigerung und grenzwertiger Erfindung von Steigerungsgründen ist schwierig (~ Stellungnahme Artemis v. 9. Februar). Und im Artemis-Fall geht es – so der NDR – zusätzlich um den Vorwurf unnötiger Untersuchungen sowie um eine arbeitshierarchische Schulungssituation, und nicht um die unverbindliche Konstellation Verband – Praxisinhaber. Und ja, der vom NDR befragte Jurist hat grundsätzlich recht, wenn er erklärt: „Man kann nicht immer irgendeinen Grund finden, warum etwas besonders schwierig ist, denn dann könnte man ja gleich den Höchstsatz als Pauschale immer abrechnen.“ Aber dennoch könnte das Gefühl entstehen, dass der Umstand, dass hier im Mittelpunkt eine große MVZ-Kette mit Investor im Hintergrund steht, dazu führt, dass von den Journalisten des NDR zweierlei Maß in der Art der Berichterstattung angelegt wird. Für alle anderen Aspekte dieser Causa ist – wie gesagt – gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft zuständig.
Zahnärztliche Mitteilung v. 22.02.2024
MVZ-Kette gibt Ärzteseminar zur Gewinnmaximierung
Der Augenspiegel v. 13.02.2024
BVA: Stellungnahme zur NDR-Berichterstattung „Panorama“
NDR (ARD-Mediathek) | Sendungsarchiv v. 08.02.2024
Augenärzte: Profit auf Kosten der Patienten?
Skript zur Sendung
GVSG I – Gesetzgebungspläne des BMG | Lauterbach: „Ich muss so viele Gesetze machen.“
Ein Update auf Basis des Beitrags in der PRAXIS.KOMPAKT-Ausgabe der KW 6/2024
Bekanntermaßen plant das BMG für den ambulanten Bereich zwei größere Gesetze, die zeitlich und inhaltlich aufeinander aufbauen sollen. Diesbezüglich hatte es Mitte Januar ein Update aus dem Ministerium gegeben. Konkreter Anlass der Veröffentlichung einer neuen Fassung des Entwurfes für das ‚Versorgungsgesetz I‘ dürfte das Spitzentreffen zwischen Ministerium und Ärzteverbänden vom 9. Januar und die dabei gegebene Zusage gewesen sein, noch im Januar für die Hausarztentbudgetierung einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Denn genau dieser neu hinzugenommene Passus (~ Änderungen der §§ 87a + b SGB V) macht den entscheidenden Unterschied zwischen dem Entwurf vom Juni 2023 (56 Seiten) und dem aktuellen (77 Seiten) aus. Wichtig zu wissen ist, dass trotz dieses Entwurf-Updates das Gesetzgebungsverfahren immer noch nicht eröffnet wurde. Als eines von ganz wenigen Medien hat dies das Portal Hausarzt.digital kürzlich in einer korrekten Zustandsbeschreibung dargestellt: „Das Versorgungsgesetz sei in der Koordinierung, … und würde “in Kürze” für weitere Diskussionen vorgelegt.“ (~ Quelle | Es handelt sich um ein Lauterbach-Zitat v. 19. Februar.) Im Kontext der Hausarztbudgetierung ergänzte der Minister diese Ansage in dem ihm eigenen Stil mit der Erläuterung, dass ’16 Jahre es versäumt worden sei, das Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen, dann käme es auf vier Wochen auch nicht nicht an.‘
Hinter dieser Aussage verbirgt sich der Umstand, dass für den Entwurf gilt, das Lauterbach die notwendige Ressortabstimmung mit den Regierungspartnern immer noch nicht überstanden hat. Soll heißen, dass es sich nach wie vor lediglich um eine ausformulierte BMG-interne Arbeitsfassung handelt. Als Haupthindernisse gelten die FDP und ihre Abneigung gegen die geplanten Gesundheitskioske, sowie allgemein der Kostenaufwand, der mit Einführung eben jener sowie der Gesundheitsregionen, der Primärversorgungszentren und der Community Health Nurses auf Kassen und Kommunen zukäme. Es gibt also einige Fragezeichen. Klargestellt werden muss daher: Es steht zwar auf dem seit 17. Januar kursierenden Papier, das den Datumsstempel 19.12.2023 trägt, der Titel ‚Referentenentwurf‘ … aber streng genommen ist es eben keiner. Daher gibt es auch weiterhin keine offiziell auf der BMG-Homepage verfügbare Fassung und auch keinen Anhörungstermin für die Fachverbände.
Nichtsdestotrotz ist dem aktuellen Entwurf natürlich sehr konkret zu entnehmen, wohin das BMG steuert. Weiterhin enthalten ist eine Detailergänzung in § 95 Absatz 2 SGB V, mit der das bisherige Erfordernis an MVZ in der Rechtsform einer GmbH, eine unbegrenzte selbstschuldnerische Bürgschaft abzugeben, praxistauglicher auf die Abgabeverpflichtung einer in der Höhe begrenzte Bürgschaft reduziert werden soll. Wobei die konkrete Höhe zwischen Kassen und KZBV, bzw. KBV für beide Bereiche getrennt in einer Art Rahmenvorgabe einheitlich bestimmt werden soll, um KV-regionaler Willkür vorzubeugen. Diese Verfahrenserleichterung zielt auf kommunale MVZ, adressiert aber ausdrücklich in der Begründung auch MVZ GmbHs in allen anderen Trägerschaften.
Ansonsten geht es in dem Entwurf vor allem darum, „die Gesundheitsversorgung in den Kommunen zu stärken und dabei gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen.“ Allerdings hat sich hierbei zum Vorentwurf kaum etwas geändert. D.h., wenn Sie mehr Details wissen wollen, sollten Sie einfach auf die ‚alten‘ Texte zurückgreifen: Gesundheitskioske sollen niedrigschwellige Unterstützung bieten | Lauterbach will Primärversorgungszentren etablieren. Ganz neu im Entwurf sind daneben kleinere Ergänzungen, die es der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig erlauben, regelhaft statt in Präsenz hybrid oder rein digital zu tagen. Und – spannend – die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes sollen dahingehend erweitert werden, dass künftig u.a. auch die Haushaltsführung der KVen und KZVen zu seinen Prüfobjekten werden, weil sie mittelbare Empfänger von Geldern aus dem staatlichen Gesundheitsfond seien. Ziel ist, die „finanzielle Transparenz und Kontrolle im Gesundheitssystem weiter zu erhöhen“.
Hausarzt.digital v. 19.02.2024
Lauterbach im Petitionsausschuss: Es sind so viele Gesetze!
AOK Gesetzgebungskalender
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Ärzteblatt v. 17.01.2024
Entwurf für Versorgungsgesetz enthält Regelungen zur Entbudgetierung