Praxiswissen eRezept: Card-Link | Token-Ausdruck | Muster 16
Seit Anfang Mai wirbt die ‚Shop-Apotheke‘ öffentlichkeitswirksam mit Günther Jauch für das neue Angebot, Rezepte via ‚CardLink‘ einzulösen. Erfahrungsgemäß werden Patienten also demnächst Fragen dazu am Praxistresen stellen. Was sich hinter diesem neuen Verfahren verbirgt, haben wir daher zusammengefasst und im letzten Absatz um relevante Praxistipps aus Arztsicht zum Umgang mit dem eRezept ergänzt. Zunächst aber das Wichtigste zum ‚Card-Link‘-Verfahren: Mit einer spezifischen Anbieter-App können Patienten ihre eGK an das geeignete Smartphone halten und damit ihr Rezept an die cardlink-fähige Apotheke ihrer Wahl versenden. Somit ergibt sich ein vierter Weg, ein Rezept einzulösen, der vordergründig eine Erleichterung für die Rezeptbestellung via Onlineversand verspricht. Bisher war dafür entweder der Papier-Token oder die eRezept-App der Gematik notwendig. Das Card-Link-Verfahren wurde im Vorfeld und wird auch bis heute von Verbänden, allen voran der ABDA, als unsicher kritisiert. (~ Quelle). Und ohne Frage schwingen im Streit um den neuen Einlöseweg auch Markt- und Verbandsinteressen mit. Gleichwohl erteilte die Gematik für die Online Apotheken ‚DocMorris‘ und ‚ShopApotheke‘ jeweils eine Zulassung für deren ‚Card-Link-App‘. Das Erteilungsverfahren lief ungewöhnlich zügig, denn die Gematik hatte erst im Dezember beschlossen, dass Card-Link als Produkt realisiert werden sollte. Es handelt sich bei dem ‚eHealth-CardLink‘ (eH-CL) allerdings um eine Übergangslösung. Die Ärztezeitung schreibt dazu: „Für zukünftige Anwendungen soll primär die GesundheitsID genutzt werden, heißt es weiter. Diese können Patientinnen und Patienten bereits heute in der E-Rezept-App der Gematik nutzen, um das E-Rezept bei ihrer Wunschapotheke einzulösen.“ (~ Quelle)
Konkret stellt sich das ‚neue‘ System wie folgt dar: Das ‚eHealth-CardLink‘ Modul (eH-CL) ist ein virtuelles Tool, das über einen Server läuft. ‚Mit diesem eH-CL kann mittels Smartphone die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten mit den TI-Konnektoren der Leistungserbringer (hier: die Apotheke) interagieren. Dabei stellt der eH-CL eine sichere Verbindung zwischen den beiden Komponenten her. […] Im Ergebnis […] wird so ein VSDM-Prüfungsnachweis ausgestellt. ‘ (~ Quelle) Aus Patientensicht wird der Vorgang wie folgt beschrieben: „Der Prozess wird per Textnachricht aufgezeichnet und durch Eingabe der auf der eGK gedruckten Zugangsnummer (CAN) identifiziert. Die eGK mit dem Chip wird dann an die Rückseite des NFC-fähigen Smartphones gehalten und die Medikamentendaten werden übertragen. Dabei kommen Transaktionsbestätigungen mittels SMS zum Einsatz. Der SMS-Code ist dabei ein Einmalpasswort, das innerhalb von 15 Minuten mehrere Transaktionen ermöglicht.“ (~ heise v. 10.04.2024) Patienten benötigen ein ausgereiftes NFC-fähiges Smartphone. Die Shop-Apotheke verweist in einem FAQ auf den Fakt, dass bei den iPhone-Modellen die NFC-Reichweite erst ab den Modellen 8 ausreichend stark ist. (~ Link zum FAQ) Ein Artikel aus der Apotheke-Adhoc, schildert übersichtlich weitere Komplikationen, welche die Markteinführung mit sich brachte. Darunter Verbindungsabbrüche bei der Verlinkung mit dem Cloud-Service, oder Schwierigkeiten, die NFC-Verbindung zwischen Karte und Telefon herzustellen. (~ DocMorris kämpft mit Negativ-Kommentaren | Apotheke Adhoc v. 22.04.2024)
Im Mitteilungsblatt der KV-Sachsen resümierte der Vorstandvorsitzende Heckemann unter der Fragestellung „eRezept: Was tun, wenn…?“ parallel einige wichtige Erfahrungen aus dem Praxisalltag. Der in Dresden niedergelassene Hausarzt Heckemann stellt explizit heraus, dass Praxen auch weiterhin verpflichtet sind, den Patienten auf Wunsch einen Ausdruck in Papierform bereitzustellen. Geregelt ist dieser Anspruch klar im § 360 SGB V – die Verweigerung vieler Praxen des für sie umständlichen Ausdruck ist daher nicht rechtens. Diesbezüglich verweisen wir noch mal auf die BMVZ-Praxishilfe v. Dezember 2023: BMVZ PRAXISHILFE zum eRezept | Textbausteine & Hintergrundinfos (PDF | 2 Seiten). Ferner mahnt Heckemann seine Kollegen eindringlich, dass bei der Korrektur oder Neuausstellung von Rezepten stets das zuvor ausgestellte eRezept zu löschen ist. Ganz konkret wird der Allgemeinarzt bei teuren Präparaten: „Bei GLP-1-Analoga […] würde ich grundsätzlich ein rosa Papierrezept ausstellen, da aktuell die wenigsten Verordnungen zeitnah vollständig beliefert werden können. […] [Und] würde nur ein neues Rezept ausstellen, wenn ich eine Kopie vom Papierrezept mit der eingedruckten Teilbelieferung erhalte.“ Das Interview nimmt ebenso den Fakt auf, dass das altbekannte Papierrezept auf absehbare Zeit noch für die Versorgung von Heimpatienten notwendig sein wird. Wann diesbezüglich endlich Abhilfe geschaffen wird, ist aber nach wie vor offen.
Apotheke Adhoc v. 16.05.2024
Einlöseweg für E-Rezept: Kein CardLink über Gematik-App
KVS Mitteilungen Heft 3-4/2024
Klaus Heckemann im Gespräch zum eRezept
Ärzteblatt v. 15.03.2024
E-Rezept: ABDA warnt vor Sicherheitsrisiken durch CardLink-Verfahren
Zi-Veröffentlichung zum PVS-Qualitäts-Ranking | Warentest mit eingeschränkter Aussagekraft
Das Zi hat eine Teilveröffentlichung der Ergebnisse der Studie „Funktionalität der Praxissoftware“ bekannt gegeben. Untersucht wurde die Zufriedenheit mit den verschiedenen PVS-Anbietern. Wie das Zi im Pressestatement mitteilte, wurden wegen juristischer Bedenken die ‚Klarnamen‘ der Anbieter im Ergebnis nicht transparent dargestellt. (~ Quelle) Es handelt sich also um einen Warentest mit stark eingeschränkter Aussagekraft. Später sollen allerdings weitere Daten folgen. Das angedachte Bewertungstool für PVS-Anbieter ist ohne Zweifel eine sinnvolle Sache, die obendrein Bewegung in den Markt bringen könnte. Angesichts dessen ergibt es Sinn, sich auch jetzt schon dem Konzept zu widmen. In der Studie wurden knapp 10.000 Personen befragt. Darunter Ärzte, aber auch Techniker rund MFA etc. Es ist inzwischen wenig überraschend, dass lediglich 4,4 Prozent der Teilnehmer angestellte Ärzte sind. Bei einer Anstellungsquote von gut 30 Prozent aller Ärzte und PT bleibt es dennoch enttäuschend. Die Studie befragte die Teilnehmer nach der Störanfälligkeit und Häufigkeit von Störungen ihrer PVS-Systeme. Die Ergebnisse wurden im Rahmen des sogenannten Net-Promoter Score (NPS) erhoben. Der NPS ist eine Kennzahl, welche die Bereitschaft von Kunden abbildet, loyal zum Produkt zu stehen und es weiterzuempfehlen. Gemäß dem Zi, sollen die Daten als Orientierungshilfe dienen und zukünftig in eine Referenzdatenbank einfließen. (~Quelle)
Das am 2. Mai veröffentlichte Paper ist also zunächst nur der erste Aufschlag des Zi. Die Kurzfassung: „Nahezu die Hälfte der Teilnehmenden (47,7 Prozent) sind mit ihrer aktuellen Praxissoftware unzufrieden und würden diese nicht weiterempfehlen.“ In einem Foliensatz zur Auswertung wird dargestellt, dass diejenigen Befragten, die ihrem PVS Anbieter nicht weiterempfehlen würden, häufiger Verbindungsausfälle erleben. So zumindest wäre die Kausalität der Aussage zu lesen. Befragte in der Kategorie ‚Überzeugte Promoter‘ haben dagegen seltener Ausfälle zu beklagen. Diejenigen aus der ‚indifferenten Gruppe‘ liegen dazwischen. (~ Folie 5 | öffnet als PDF) Die Enttäuschung über diesen Erkenntnisgewinn lässt sich kaum verhehlen. Die darauffolgende Folie lässt die Euphorie gänzlich verblassen. Dargestellt sind alle PVS Anbieter, aufgetragen mit ihrem NPScore. Wer jetzt auf der y-Achse nachschauen möchte, welcher Anbieter am besten abgeschnitten hat, der erblickt den Platzhalter „PVS-Softwarename“. Dafür gibt es rechtsseitig 15 Anbieter mit den höchsten NPS, aber ohne Zuordnung des Scores, sondern in alphabetischer Reihenfolge. Der Mehrwert aus diesem Datensatz ist somit marginal. Es sei denn, um abzuschätzen, ob der eigene Anbieter im Feld der Top 15 ist, oder eben nicht. Als Basis für eine Geschäftsentscheidung über einen PVS-Anbieterwechsel ist diese Darstellung unzureichend. Die Ursache dessen, also das juristische Dilemma nimmt der verlinkte, frei zugängliche Artikel des Medical Tribune auf. Es bleibt also nur abzuwarten, wann und in welchem Umfang das Zi weitere Daten dazu liefert und ‚Klarnamen‘ einfügt. Denn, der Gedanke hinter solch einer Erhebung ist aus Praxissicht absolut wünschenswert.
ÄrzteZeitung v. 02.05.2024
Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind
KV Nordrhein v. 13.05.2024
Mehrheit der Praxen unzufrieden mit Praxissoftware
Medical Tribune v. 03.05.2024
Zentralinstitut veröffentlicht Umfrageergebnisse
Generalüberholung des Gesundheitssystems | Regierungskommission veröffentlicht Stellungnahme
Es ist bereits die 10. Stellungnahme der vor zwei Jahren von Karl Lauterbach initiierten ‚Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die am 3. Mai unter dem Titel “Überwindung der Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen” vorgelegt wurde. Die Regierungskommission ist dabei nicht zu verwechseln mit dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der als ständige Institution im SGB V verankert ist (~ mehr zu). Dessen Gutachten hatten wir zuletzt bereits beleuchtet: Viele offene Baustellen und die Anerkennung des Mehrwertes von MVZ . Zum wiederholten Male beschreibt dagegen Lauterbachs Regierungskommission nun die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs für einen Komplettumbau des Systems. Grundtenor war und ist dabei stets die Auflösung der Sektorgrenzen. In der aktuellen Stellungnahme der Kommission liegt das Hauptaugenmerk auf den Level-1i-Einrichtungen und der Abschaffung der doppelten Facharztschiene. (~ Studie öffnen | PDF – 22 Seiten) Wobei der Umfang und die makroökonomischen Konzepte weit darüber hinausgehen. Hinter den Vorschlägen verbirgt sich allerdings eine weitestgehend krankenhauszentrierte Denkweise. Dass die Empfehlungen der Regierungskommission und die tatsächliche Politik Lauterbachs sehr nahe beieinander laufen, ist kein Geheimnis und auch nicht wirklich verwunderlich, wenn man die Entstehung und Personalien der Kommission bedenkt.
Die Reaktionen aus dem ambulanten Sektor folgten harsch und prompt: Ärzteschaft kritisiert Empfehlungen der Regierungskommission zur sektorenübergreifenden Versorgung. Kern der Kritik sind dabei insbesondere die angedachte Ausgestaltung Level 1i Krankenhäusern und die von der Kommission angeregte Abschaffung der doppelten Facharztschiene. Hierzu betonten „die Abgeordneten des Ärztetages … in einem entsprechenden Beschluss, dass es in Deutschland [gar] keine sogenannte doppelte Facharztschiene gebe.“ Weiter heißt es dort: Die Rahmenbedingungen müssten verbessert und der Erhalt einer „komplementären Facharztschiene“ sichergestellt werden. (~ Beschluss Ic – 45 | im PDF Seite 52). Allerdings erhielt der Beschluss bei 154 Ja-Stimmen auch 35 Gegenstimmen sowie 54 Enthaltungen. Diesen Versuch, die Begriffshoheit über die Debatte zu erlangen, nahm der Bundesgesundheitsminister zudem nicht auf. Allerdings relativierte er beim Ärztetag wohl die Vorschläge der Kommission. Das Ärzteblatt titelte: „Lauterbach erteilt Abschaffung der doppelten Facharztschiene eine Absage“ und zitierte den Minister in Mainz: „Wir brauchen keinen ideologischen Streit um die doppelte Facharztschiene“ (~ Quelle). Ferner merkte Lauterbach an: „Wir müssen die Hausärzte aufwerten […] Wir entbudgetieren, wir werden die elektronische Patientenakte ins Laufen bringen.“ Ob das nun die ‚klare Absage‘ zur Abschaffung der doppelten Facharztschiene ist, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, dass ein Ausbau der primärärztlichen Versorgung, nicht im Widerspruch zu den Vorschlägen der Kommission steht. Das zeitliche Zusammenspiel der Veröffentlichung der Stellungnahme am 03. Mai, im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses zum Krankenhausgesetz, ist wohl kein Zufall. Mit der Zustimmung des Kabinetts vom 15. Mai verschiebt sich der Fokus zunächst auf das KHVVG und all den Punkten, die kurzfristig noch Einzug in das Gesetzesvorhaben gefunden haben. Den Reaktionen zum Kabinettsbeschluss haben wir einen separaten Artikel gewidmet.
Ärzteblatt v. 13.05.20.2024
Doppelte Facharztschiene: Absage an Vorschläge der Regierungskommission
Apotheke adhoc v. 03.05.2024
Gutachten: Tageskliniken und Primärärzte
Observer Gesundheit v. 15.06.2023
Was ist eigentlich die Regierungskommission
Kabinettsbeschluss der Klinikreform | Reaktionen und Aussichten
Am 15. Mai hat das Bundeskabinett die umstrittene Krankenhausreform beschlossen und damit das parlamentarische Beratungsverfahren eröffnet. Allein dieser Fakt kam für einige überraschend, hatten doch sowohl die Länder, die Klinikbranche und die Kassen immensen Redebedarf angemeldet. Für tatsächlich geweitete Augen dürfte allerdings der Anhang gesorgt haben, in dem nun völlig unerwartet doch direkt die Leistungsgruppen Einzug fanden. Diese sind Hauptbestandteil der Kritik seitens der Länder, die ihre Souveränität in der Krankenhausplanung gefährdet sehen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird daher auch in den kommenden Monaten für viel Dynamik sorgen. Der Kabinettsbeschluss ist aber ein guter Anlass für einen kurzen Überblick über die Kernargumente. Der ambulante Sektor und dessen Akteure sind in dem Gesetzgebungsverfahren nur Nebenakteure (~ Krankenhausreform-Gesetz offiziell gestartet | Wissenswertes aus ambulanter Perspektive), trotzdem hat sich die Rhetorik der KBV, seitdem die angedachten Kompetenzen der Level 1i Krankenhäuser und deren Eingriff in die hausärztliche Versorgung klar ausgemalt sind, verschärft. KBV-Chef Gassen fasste seine Kritik diesbezüglich noch einmal zusammen: Es sei „höchst bedauerlich und auch nicht hinnehmbar, dass die ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Krankenhäusern noch einmal verschärft werden sollen.“ (~ Quelle) Ob und wie Lauterbachs großes Reformvorhaben Wirklichkeit werden wird, hängt jedoch von anderen Akteuren ab.
Ende April hatten die Ressortchefs der Länder eine gemeinsame Stellungnahme zu dem damals nur als unabgestimmter Referentenentwurf vorliegenden Vorhaben herausgegeben. Darin kritisierten sie die Fristen für die Umsetzung, die Vergütungssystematiken und – im Besonderen – die Frage der (fehlenden) Zustimmungspflicht. Auf Letzteres bezieht sich die jetzt häufig erwähnte „Verfassungs(non)konformität“ des Gesetzes. Lauterbach will sein Vorhaben als sogenanntes Einspruch-Gesetz durch den Bundesrat bringen. Das ist das Standardverfahren für Gesetze, sofern die Gesetze nicht die im Grundgesetz bestimmten Finanz- und Organisationsbereiche der Länder berühren. In diesem Nicht-Zustimmungsverfahren könnten die Bundesländer das Gesetz nicht ablehnen, sondern nur den Vermittlungsausschuss anrufen. Dies würde das Vorhaben allerdings massiv verzögern. „Und ob Karl Lauterbach dann ein gemeinsames Vermittlungsergebnis noch in seiner Amtszeit als Minister erleben wird, halte ich für fraglich,“ sagte Manfred Lucha, Gesundheitsminister von Baden-Württemberg. (~ Quelle) Und während Bayern und eben Baden-Württemberg bereits angedeutet haben, das Gesetzesverfahren in den Vermittlungsausschuss zu bringen, bestehen andere Bundesländer noch auf der Abänderung in ein Zustimmungsgesetz. Auch die Gesundheitsministerkonferenz wollten eine „inhaltlich gute, eine realitätsbezogene und eine verfassungskonforme“ Reform auf die Beine stellen. Das ginge allerdings nur gemeinsam mit Bund und Ländern. Insbesondere die Aufnahme der umstrittenen Leistungsgruppen „über Nacht“, führte zu der häufigen Verwendung des Wortes „indiskutabel“ vonseiten der Ländervertreter. Ursprünglich hieß es, die Länder würden an einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung über die Ausgestaltung der Leistungsgruppen beteiligt. (~ Quelle) Wie sich das jetzt im Detail darstellen soll, oder diese Option nun völlig vom Tisch ist, wird sich anhand der Reaktionen in den kommenden Tagen noch zeigen.
In den Kabinettsentwurf waren völlig überraschend und kurzfristig noch die 65 Leistungsgruppen aufgenommen worden. Diese sind nach wie vor Ausgangspunkt heftiger Kritik, der Länder, aber auch der stationären Standesvertreter. Die Leistungsgruppen definieren die sachliche und personelle Ausstattung, welche die Krankenhäuser vorhalten müssen, um ein Anrecht auf das entsprechende Vorhaltebudget zu erlangen. Das Vorhaltebudget soll zukünftig 60 Prozent der Vergütung umfassen und nicht mehr abhängig von den Fallzahlen sein. Die Kriterien und Richtlinien zu den Leistungsgruppen sollen der G-BA zukünftig weiter ausarbeiten. Der Medizinische Dienst soll Krankenhäuser dann stichprobenartig überprüfen. Während die Länder und die Deutsche Krankenhausgesellschaft das Modell größtenteils ablehnen, geht den Krankenkassen die Ausgestaltung der Leistungsgruppen bisher nicht weit genug. „Die notwendige Ausdifferenzierung werde in die Zukunft verlagert – dadurch bleibe die notwendige Verbesserung der Versorgungsstrukturen, vage und deren bedarfsgerechte Ausgestaltung ungeregelt‘“, sagte die Vorständin des GKV-Spitzenverbandes. (~ Quelle) Außerdem sehen die Kassen eine unzureichende Finanzierung der Mehrkosten, weshalb Arbeitgeber und Patienten zusätzlich belastet werden würden. „Darüber hinaus seien die im Gesetzentwurf skizzierten kurzfristigen Einsparungen unrealistisch.“
Der DKG fehlen die einst vom BMG zugesagte Prognose und engmaschig angedachten Kontrollen der Auswirkungen von Lauterbachs Reform. Zum wiederholte Male kritisierte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gaß: „Im Blindflug in ein neues Finanzierungssystem zu starten, in dem sich dann rund 70 Milliarden Euro in veränderter Art und Weise auf die Krankenhäuser verteilen, ist ein unverantwortliches Vabanquespiel der Politik.“(~ Quelle) Bei derart viel Widerstand wird ist es schwierig abzuschätzen, wie das KHVVG tatsächlich durch den gesamte Gesetzgebungsprozess durchkommt. Noch vor dem Sommer soll es nun aber erst einmal den Bundestag passieren.
Haufe online v. 16.05.2024
Kabinett bringt Krankenhausreform auf den Weg
Tagesschau v. 15.05.2024
Neuaufstellung von Kliniken
Ärzteblatt v. 15.05.2024
Vielstimmige Kritik am Kabinettsbeschluss zur Krankenhausreform
Ärzteballung in Mainz | Zwischen Zynismus, Trotz und Trivialität
Vergangene Woche kam es in der Rheingoldhalle in Mainz zur regelrechten ‚Klumpung‘ medizinpolitischer Expertise. Während innen der Deutsche Ärztetag und nebenan die KBV-Vertreterversammlung tagte, fand vor der Tür die angekündigte Protestaktion „Versorgung bedroht – Patienten in Not“ statt. Erwartungsgemäß gab es dabei vielerlei mehr oder minder dichte Sprechblasen. Dem 128. Ärztetag und vor allem dem dabei debattierten Antrag bezüglich der MVZ-Regulierung haben wir einen separaten Artikel gewidmet. In diesem Artikel haben wir, nach einem Stimmungsbild aus der KBV-Vertreterversammlung, unter der Teilüberschrift ‚Medienecho zu Arztprotesten: Eine Comedyeinlage‘ ein paar der Reaktionen zu den begleitenden Protestaktionen eingefangen und kommentiert.
Die KBV-Vertreterversammlung: Eine schöne neue Welt
Wie wir im Rahmen unserer Analysen schon des Öfteren hergeleitet haben, werden sich relevante Entwicklungen bezüglich der zukünftigen ambulanten Versorgung an den Sektorgrenzen abspielen und mit dem aktuellen Krankenhausgesetz (KHVVG) neu justiert. In der vergangenen Ausgabe hatten wir uns bemüht, den Kern der Kritik am KHVVG seitens der Vertragsärzteschaft skizzenhaft zusammenzufassen: „Unter Ambulantisierung hatte der ambulante Sektor bisher wohl auf die neue Allokation von Ressourcen und eine Übertragung von Leistungen in den ‚eigenen‘ Sektor gehofft. Stattdessen sollen ambulante Etiketten an stationäre Einrichtungen geheftet werden.“ Ein Rechtsgutachten, das von der KBV in Auftrag gegeben wurde, hatte diesbezüglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Art und Weise angemeldet, wie der ambulante Sektor für die stationäre Versorgung geöffnet werden soll. (~ KBV prüft rechtliche Schritte in Brüssel) Auf der Vertreterversammlung wurde nun beschlossen, dass der KBV-Vorstand bei der EU-Kommission eine Anzeige einreichen soll, mit dem Hintergrund „dass das Gesetz die Wettbewerbsbedingungen der niedergelassenen Vertragsärzte verschlechtern könnte“ und somit gegen das Beihilferecht verstieße. (~ ÄZ v. 06.05.2024)
Insgesamt zog KBV-Chef Gassen ein vernichtendes Fazit. Jenseits aller Ironie und mit klarem Zynismus schilderte der KBV-Chef die „schöne neue Welt“ in der „Allgemeinmediziner […] nur noch an Level-Ii-Krankenhäusern oder sektorübergreifenden Versorgungszentren – oder wie auch immer die Buden dann heißen mögen, die bereits heute als Krankenhäuser nicht mehr gebraucht werden – weitergebildet und dort tätig sein“ werden. Überdies ging er auf die – aus Sicht der KBV – vom BMG angestrebten KI-Unterstützung ein: „Steuern tut dann je nach Kassenlage und Justierung die KI, die das sowieso alles viel besser kann als Ärztinnen und Ärzte“ (~ Bericht der KBV Vertreterversammlung | im PDF Seite 5). Im Grunde kann diese Darstellung Gassens als Beschreibung des Duktus der kompletten KBV-Vertreterveranstaltung gelten.
Neben dem – wohl teils berechtigten – Trotz, gab es aber auch konstruktive Vorschläge der KBV. So beispielsweise für eine attraktivere Gestaltung der Work-Life-Balance für Niedergelassene. Im Dialog mit den Selbstverwaltungspartnern sollte – gemäß einem Vorschlag – über die Flexibilisierung der Zulassungsordnung verhandelt werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreicht: „Erstens sollten dafür die Partner einheitlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Video- und Telefonsprechstunden außerhalb des Vertragsarztsitzes gehalten werden können. Zweitens plädieren die Vertreter für flexiblere Fristen bei der Beschäftigung von Assistenten während Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen.“ (~ Quelle) Ferner wurde von den Delegierten gefordert, die Entbudgetierung der Hausärzte nun ohne große Umschweife zu realisieren. Die übrigen Facharztgruppen müssten dann im nächsten Schritt folgen. Die weiteren Forderungen waren und sind nicht neu. Vielleicht aber bekämen sie in dem ehrfürchtigen Setting in Mainz mehr Gehör?
Medienecho zu Arztprotesten: Eine Comedyeinlage
Wie eingangs beschrieben, fand am 7. Mai vor den Toren der Halle eine groß angekündigte Protestaktion statt. Aus der neutralen Beobachtersicht war es spannend zu sehen, inwiefern die Dringlichkeit die dieversen Berufsvertreter vielleicht doch zu einem einheitlichen Auftreten bringen würde. Zumal der Termin in Mainz quasi zur Pflichtveranstaltung des Bundesgesundheitsministers gehört und zumindest seine Aufmerksamkeit gewiss wäre. Schlussendlich wurde die Aktion „Versorgung bedroht – Patienten in Not“ von mehreren Verbänden, mit der MEDI-Gruppe als Initiator, organisiert und gliederte sich an den 128. Ärztetag, aber eben nicht an die KBV-Vertreterversammlung an. Auf den Plakaten der Protestierenden wurde dabei auch deutlich, dass sich der Protest teils klar gegen die KBV richtete. (~ Quelle) Zum anderen ist es interessant, wie sich das Medienecho in den Breitenmedien gestaltete. Und hier ist die Zusammenfassung denkbar einfach: Die Aktion blieb weitestgehend unbemerkt. Zwar griffen die Fachmedien den Protest auf, allerdings mit geteiltem Echo. Die ÄrzteZeitung räumte klar die Legitimität der Forderungen ein, hinterfragte in ihrem Leitartikel aber den Impetus der Veranstaltung „Ist eine Comedy-Einlage das richtige Format? […] Statt [für die Kritik an der eigenen Institution] einen Protest oder ein ‚Helau‘ zu wählen, wären kluge Ideen zur Verbesserung der eigenen Institutionen das Mittel der Wahl.“ (~ ÄrzteZeitung v. 07.05.2024) Vonseiten der KBV wurde dagegen vorab am 22. April die Aktion „Wir sind für Sie nah.“ mit viel Aufwand gelauncht (~ mehr zu). Die einschlägigen Suchmaschinen assoziieren mit dem Motto jedoch momentan noch diverse Reiseanbieter. Ob die Aktion – mal abgesehen vom Start – wirksam in den Medien stattfinden wird und wie gut die Erreichung der Patienten als Hauptzielgruppe gelingt, muss aber auch hier mit einem deutlichen Fragezeichen versehen werden.
Ärzteblatt v. 06.05.2024
KBV-Chef Gassen kritisiert aktuelle Gesundheitspolitik scharf
ÄrzteZeitung v. 06.05.2024
KBV-Vertreter gegen mehr Macht für Kommunen und Krankenkassen
Ärzteblatt v. 06.05.2024
KBV-Delegierte verärgert über Gesetzespläne und Kommissionsvorschläge
Beschluss des Ärztetages zur MVZ-Regulierung + Anhörung zum GVSG | Wie geht es weiter mit der Gesetzgebung?
Die Frage begleitet uns seit inzwischen 17 Monaten: Wird es eine MVZ-Regulierung durch die aktuelle Regierung geben oder nicht? Zumindest Karl Lauterbach scheint diesbezüglich mit sich im Reinen. Auch in seiner Ärztetagsrede vom 7. Mai ging er auf die ‘Gefährlichkeit’ investorenbetriebener MVZ ein: „Wir wünschen hier keine Rosinenpickerei,“ sagte er konkret. Man könne nicht Kliniken entökonomisieren wollen und gleichzeitig private Investoren bei den MVZ zulassen. Außerdem bekräftigte er, die beschränkende Regulierung von Investoren-MVZ weiter auf seiner Agenda zu haben. Diese Sätze fielen jedoch in Reaktion auf die zuvor gehaltene Eröffnungsrede des BÄK-Präsidenten Reinhardt, der seinerseits die ‘MVZ-Frage’ am Ende seiner Ausführungen prominent platziert hatte: “Wenn Profitgier vor dem Patientenwohl steht, untergräbt dies das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitswesen insgesamt und schadet auch der Einrichtung „MVZ“ als eigentlich durchaus sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung. Sie alle wissen, dass die Bundesärztekammer … konkrete Vorschläge ausgearbeitet hat, wie der Einfluss von Fremdinvestoren auf die Patientenversorgung eingedämmt werden kann. … Wir haben die Arbeit für Sie bereits erledigt, Herr Minister! Greifen Sie unsere Vorschläge auf und schützen Sie die MVZ vor einer rein renditeorientierten Einflussnahme fachfremder Finanzinvestoren!” (~ Quelle)
Unklar bleibt, inwieweit von Lauterbachs eingangs zitierter Aussage auf eine aktualisierte und vor allem zeitlich klar definierte Gesetzgebungsabsicht geschlossen werden kann. Um das abschätzen zu können, müsste man wissen, ob er das Thema auch ohne die Vorrede Reinhardts angeschnitten hätte. Möglicherweise war er aber in dieser Konstellation schlichtweg gezwungen, eine Antwort geben zu müssen. Angesichts dieser ungeklärten Frage scheint in jedem Fall spannend, dass die bei diesem Thema rechte Hand des Ministers, Abteilungsleiter Michael Weller, ein Tag zuvor bei der Verbändeanhörung zum GVSG die MVZ-Thematik gerade nicht erwähnt hatte, als er zu Beginn eine Zusammenfassung dazu gab, welche neuen, bzw. weiteren Elemente im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden sollen, obwohl sie nicht Teil des Entwurfs sind. Als ganz neuen Punkt brachte Weller hierbei übrigens die ‘Stärkung der fachärztlichen Versorgung durch bessere Terminvermittlung’ – was immer sich dahinter konkret verbergen soll.
In der zweieinhalbstündigen Fachanhörung zum GVSG-Entwurf, die am 6. Mai per Videokonferenz mit allen relevanten Verbänden stattfand, hat die MVZ-Thematik jedenfalls eine höchst untergeordnete Rolle gespielt. Dies gilt auch für die zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen, die eingereicht worden sind. Nur wenige Verbände, darunter Pro der BBMV sowie Contra die BÄK und der Sozialverband VDK greifen das Thema der (fehlenden) Regulierung überhaupt auf. Als BMVZ haben wir uns in der Kommentierung darauf beschränkt, auf die geplante Betriebserleichterung bei den MVZ-Bürgschaften einzugehen und weitere derart pragmatische Änderungen allgemein im Kontext der Zulassungsverfahren vorzuschlagen: Stellungnahme des BMVZ zum Referentenentwurf des GVSG v. 2. Mai 2024 (PDF | 6 Seiten).
Der Kabinettsbeschluss ist für Mittwoch, den 22. Mai angekündigt. Mal sehen, welche Anmerkungen aus dem Anhörungsverfahren es in diese Fassung geschafft haben. Beantwortet ist dann zumindest die Frage, ob doch noch größere Textänderungen vorgenommen wurden – und endgültig auch, ob das MVZ-Thema, wie teils im Frühjahr gemunkelt wurde, hier gezielt nachträglich in den Regierungsentwurf eingefügt wird. Bei der aktuellen rot-grün-gelben Regierungskoalition lässt sich das wirklich schwer voraussagen. Man betrachte nur das vom Kabinett kürzlich beschlossene KHVVG, in dem – wie Kai aus der Kiste – bei Verabschiedung durch die drei Koalitionäre urplötzlich die Diagnosegruppen integriert wurden – obwohl den hierzu opponierenden Ländern zugesagt worden war, diese einvernehmlich im Herbst zu regeln (~ Reiter Nachrichten: Kabinettsbeschluss der Klinikreform | Reaktionen und Aussichten).
Die versammelte Ärzteschaft hat auf dem Ärztetag jedenfalls genau dies, also ein Gesetz zur MVZ-Trägerbeschränkung, erneut eingefordert. Der Beschluss, den allerdings mit 169 Stimmen auffällig wenig Delegierte gefasst haben, da möglicherweise einfach viele schon beim Netzwerken oder in der Pause waren, heißt: Investorenbetriebene MVZ endlich regulieren (PDF | 2 Seiten). Er war direkt vom Vorstand eingereicht worden, atmet somit offizielle BÄK-Luft und verweist daher folgerichtig auf die zwölf Regulierungsvorschläge, die von der Bundesärztekammer vor rund anderthalb Jahren vorgelegt worden waren (~ Positionen der BÄK zu MVZ). Die Reaktion des BMVZ damals – neben Ablehnung der meisten Punkte: “Anders als der BBMV erkennt der trägerübergreifende Bundesverband MVZ (BMVZ), durchaus einzelne diskussionswürdige Ansätze im BÄK-Papier. In einer ersten Reaktion unterstützte Geschäftsführerin Susanne Müller den Vorschlag der BÄK, künftig zu prüfen, ob MVZ den Versorgungsauftrag der beteiligten Fachgruppen erfüllen und auch die Kernleistungen tatsächlich erbringen. „Allerdings muss diese Prüfung dann natürlich sämtliche Leistungserbringer erfassen“, so Müller. Technisch lasse sich das im Sinne einer Auffälligkeitskontrolle prüfen.“ (~ MVZ-Verbände zu BÄK-Vorschlägen zur MVZ-Regulierung)
Den Handlungsbedarf bezüglich der MVZ leitet die BÄK im Übrigen “sowohl [aus dem] ärztlichen Gelöbnis als auch [aus dem] in der ärztlichen Berufsordnung verbrieften Primat des Patientenwohls sowie aus der Gemeinwohlorientierung als wesentlichem Merkmal der Freiberuflichkeit” ab. Sie fährt damit recht große ethisch-moralische Geschütze auf und dürfte damit vermutlich den Nerv des Ministers treffen. Für die gesamte Regierung bleibt allerdings festzuhalten, dass sich ein Drittel davon – namentlich die FDP – offiziell für den Beibehalt der aktuellen Trägeroptionen ausgesprochen hat (~ FDP-Papier zur MVZ-Regulierung geht auf Distanz zu Lauterbach . Tatsächlich hatte die Bundestags-FDP im November 2023 einen förmlichen Fraktionsbeschluss vorgelegt, der schon im Titel fordert, die „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung [zu] erhalten“ und damit meint, dass „statt eines pauschalen Ausschlusses von Investoren als Träger sicherzustellen ist, dass MVZ jeder Trägerart transparent und qualitätsorientiert einen Beitrag zur ambulanten Versorgung leisten können.“ Ob und inwieweit diese Gegenposition Bestand hat, wenn es in der Koalition in den nächsten Monaten – auch bei anderen Themen – hart auf hart kommt, ist aber naturgemäß genauso offen, wie Lauterbachs Fähigkeit, seine Position beim MVZ-Thema letztendlich doch durchzusetzen. Nur eine Botschaft ist damit weiterhin wirklich belastbar: Strategische Planbarkeit und normative Verlässlichkeit gibt es für MVZ und ihre Träger weiterhin nicht. Der ab 22. Mai (wahrscheinlich) vorliegende Kabinettsentwurf kann diesbezüglich lediglich als Indiz gewertet werden.
Ärzteblatt Heft 10/2024 | v. 17.05.2024
Deutscher Ärztetag: iMVZ-Regelungen umsetzen / Boni einschränken
Medscape v. 08.05.2024
Reinhardts Abrechung bei der Eröffnung des Ärztetags:
Über das „Staatsversagen“ bei der GOÄ, die Krankenhausreform und vieles mehr …
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 07.05.2024
Ärztetag in Mainz : Private zulassen – Man sollte private Gesundheitsinvestoren nicht vergraulen