Im Gesundheitsausschuss des Bundestages ging es am 12. November erneut um das Für und Wider zur MVZ-Reform. Die Bundesärztekammer forderte mehr Transparenz und strengere Regelungen, während der BBMV den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend hielt. Für den Hausärzteverband betonte Joachim Schütz, dass es keine belastbaren Daten gäbe, die eine systematische Beeinträchtigung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit in MVZ belegten. Problematisch sei vielmehr ein strukturelles Wettbewerbsungleichgewicht bei der Nachbesetzung von Arztsitzen. Thema waren daneben auch die Chancen von kommunalen MVZ. Susanne Müller war als Vertreterin des BMVZ geladen und wies u.a. darauf hin, dass die im Antrag geforderte gesonderte Abrechnungsprüfung auf Kernleistungen nur für MVZ als Willkür zu werten sei und daher abgelehnt wird.
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