Mit seiner Entscheidung vom 26. Januar 2022 hat das Bundessozialgericht überraschend die meistgenutzte Gesellschafterkonstellation vertragsärztlicher MVZ für nicht rechtmäßg erklärt. Gespannt warten daher die betroffenen MVZ sowie die Juristenbranche auf die noch ausstehende Begründung des BSG zu diesem umstrittenen und ggf. folgenschweren Urteil. In dem Artikel wird berichtet, wie Fachanwälte die Frage einschätzen. Der BMVZ gibt zu Protokoll, dass nach seiner Meinung der Gesetzgeber infolge der Entscheidung seine Absichten zugunsten der MVZ-Gründung und der MVZ-Nachfolgeregelungen klarstellen muss.