
Anstellung auf dem Vormarsch
Der freie ärztliche Beruf im natürlichen Strukturwandel | Mehr Ärzt:innen, weniger Arztzeit, wachsender Bedarf. Drei Entwicklungen, die gleichzeitig stimmen – und zusammen ein Paradox ergeben, das die Bedarfsplanung vor eine grundsätzliche Herausforderung stellt. Die Zahlen zeigen: Der ambulante Sektor befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Die Art und Weise, wie der freie ärztliche Beruf ausgeübt wird, ändert sich grundlegend. Zulassungen nehmen ab, Anstellungsverhältnisse werden zur neuen Normalität – und die verfügbare Arztzeit wächst dabei längst nicht mehr im gleichen Takt wie die Zahl der Köpfe. Eine Analyse auf Basis des Bundesarztregisters 2013–2025.

Bundesrechnungshof hat sich verrechnet
Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.

Krisenmodus diesseits und jenseits der Spree
Strukturelle Belastungen der ambulanten Versorgung: Eine Bestandsaufnahme | Wir hatten zu Jahresbeginn bereits eine kritische Prognose für die ambulante Versorgung formuliert. Was wir dabei unterschätzt haben, war das Ausmaß der geopolitischen Entwicklungen: Der Iran-Krieg und seine Folgen für Lieferketten und Energiepreise haben die Ausgangslage nochmals verschlechtert. Inflation und erhöhte Zinsen belasten Unternehmen nunmehr strukturell. Kostentreiber ist, wie so oft, der stationäre Sektor, doch auch die ambulante Versorgung steht unter Druck.

NIS 2 – Eine Übersicht zu den Pflichten und Fristen
NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft. MVZ und BAG sind von dieser Richtlinie betroffen, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter haben oder das Umsatz- und Bilanzkriterium von mehr als 10 Mill. € erfüllen. Mit dem Inktrafttreten der NIS2-Richtlinie hat sich der Handlungsdruck auf die verpflichteten Unternehmen stark erhöht. Eine erste wichtige, einzuhaltende Frist ist der 6. März 2026. Damit Sie abschätzen können, inwieweit Betroffenheit besteht, und was, wann zu tun ist, und wie das mit Haftung und Sanktionen aussieht, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Krisenmodus jenseits der Spree
Ein Blick auf die finanzielle Großwetterlage | Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und MVZ bleiben im Jahr 2026 unter massi-vem Druck. Während geopolitische Krisen die politische Aufmerksamkeit binden und Reformbemühungen im Berliner Regierungsviertel lähmen, sieht sich die ambulante Versorgung mit einer harten Realität konfrontiert: Sinkende Reinerträge treffen auf steigende Kosten. Ein pointierter Blick auf die ökonomische Großwetterlage.