KBV abg. 23.07.2026
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Während 2013 noch rund 85 % aller ambulant tätigen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zugelassen waren, ist dieser Anteil bis 2025 auf gut zwei Drittel gesunken. Diese Werte beziehen sich auf die Köpfe – ein relevanter Unterschied zu den Vollzeitäquivalenten, was häufig unterschlagen wird. Spiegelbildlich hat sich der Anteil der angestellten Personen von knapp 15 % auf rund ein Drittel mehr als verdoppelt – in absoluten Zahlen von rund 22.400 auf knapp 58.900 angestellte Köpfe. Gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fällt das Bild weniger radikal aus: Der Anstellungsanteil liegt 2025 bei gut einem Viertel der VZÄ (26,3 %) und damit unter dem Kopfanteil – ein Hinweis darauf, dass Anstellung und Teilzeit strukturell eng miteinander verknüpft sind und die Ressource „Arztzeit“ trotz wachsender Kopfzahlen begrenzt bleibt. Eine konkrete Erhebung über die sektorübergreifende Anstellung gibt es aber nach wie vor nicht, obwohl sie relevant für ein vollständiges Bild wäre.
Besonders auffällig ist die Konstanz der Teilzeitrelation bei angestellten Ärzt:innen: Sie liegt über den gewählten Beobachtungsausschnitt des BAR 2013–2025 stabil bei etwa 0,63–0,64 VZÄ je Kopf. Das bedeutet, eine angestellte Person erbringt im Durchschnitt nur knapp zwei Drittel eines Vollzeitvolumens – und das, obwohl die Zahl der Angestellten massiv gewachsen ist. Demgegenüber sinkt die Gesamtteilzeitrelation (VZÄ/Köpfe über alle Beschäftigungsformen) kontinuierlich von rund 0,91 (2013) auf etwa 0,79 (2025). Vor dem Hintergrund, dass die Gesamtkopfzahl im gleichen Zeitraum von rund 151.800 auf 181.700 gestiegen ist, die VZÄ-Summe aber nahezu auf der Stelle tritt (von etwa 138.700 auf 142.900), wird deutlich: Mehr Köpfe erzeugen nicht automatisch mehr Versorgungsvolumen – der Zuwachs wird durch wachsende Teilzeit strukturell neutralisiert. Für kooperative Strukturen bedeutet dies, dass sie zwar zunehmend ärztliche Arbeitskraft binden, aber in einem Umfeld agieren, in dem zusätzliche Köpfe nicht ohne Weiteres in zusätzliche Arztstunden übersetzt werden können.
Der Wachstumstreiber der Anstellung sind dabei nicht nur MVZ, sondern allgemein die kooperativen Versorgungsstrukturen. Anstellungen in MVZ haben sich zwischen 2013 und 2025 um +271 % (VZÄ) bzw. +292 % (Köpfe) gesteigert. Die BAG als kooperative Struktur verzeichnet ebenfalls ein starkes Wachstum (+229 % VZÄ bzw. +215 % Köpfe). Aber auch Anstellungen in der Einzelpraxis stehen mit +272 % (VZÄ) bzw. +249 % (Köpfe) hinter diesem Trend kaum zurück. Die Zulassungen gehen hingegen über alle Praxisformen hinweg kontinuierlich zurück. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen und stellt die Bedarfsplanung vor eine grundsätzliche Herausforderung: Noch mehr Köpfe in das System zu pumpen, hilft augenscheinlich nicht.
Die Lösung liegt dabei zum überwiegenden Teil außerhalb des SGB V: Bei Bruttogehältern im oberen fünfstelligen Jahresbereich sorgt die Steuerprogression dafür, dass der Grenznutzen für eine Vollzeitstelle oder gar Überstunden für angestellte Ärzt:innen gering ist. Oder anders ausgedrückt: Es ist für diese Gehaltsgruppe nachvollziehbar unattraktiv. Mit der einnahmeorientierten Vergütungslogik liegt der Schluss nahe, dass sich dieses Phänomen auch endgültig auf die Niedergelassenen überträgt. Mit einem einfachen Weiter-so, ohne das Angehen der eigentlichen Ursachen und unter der fortwährenden Gängelung kooperativer Strukturen, wird das Problem der mangelnden Arztzeit jedenfalls nicht gelöst werden.