
22. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Sektorengrenzen
Die “Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen” verstehen sich als ein unabhängiges Forum, in dem die Auseinandersetzung und die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen für die am Krankenversicherungs- und Medizinrecht interessierten Personen, Behörden und Verbände im Vordergrund stehen.
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Teilnehmerkreis
Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte, Vertreter von Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen
Teilnahmegebühr
Normaltarif: 795 € zzgl. 19% MwSt.
Frühbucher bis 15.9.2023: 695 zzgl. 19% MwSt.
auch Gruppentarife verfügbar
zur Anmeldung
Tagungsleitung
Prof. Dr. jur. Peter Wigge, Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der WWU Münster, Rechtsanwälte Wigge, Münster
Prof. Dr. jur. Stefan Huster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum
Dr. jur. Rainer Hess, Rechtsanwalt, ehemaliger unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Köln
Programm
9.00 Uhr | Registrierung
9.30 Uhr | Begrüßung und Einführung in das Tagungsthema
9.45 Uhr | 1. Block | Die Reform der Krankenhausfinanzierung und die Verzahnung der Versorgungsbereiche
12.00 Uhr | 2. Block | Tagesstationäre Behandlung und spezielle sektorengleiche Vergütung nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG
15.00 Uhr | 3. Block | Krankenhausbehandlung ohne Bett und ohne Krankenhaus – wie verändert sich die stationäre Versorgung durch RGZ und Level-Ii-Krankenhäuser?
Ansätze in der Novellierung des Krankenhausplanungsrechts in NRW für sektorale Verknüpfungen
Prof. Dr. Frank Stollmann, Leitender Ministerialrat, Öffentliches Gesundheitswesen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Die Regionalen Gesundheitszentren im Niedersächsischen Krankenhausgesetz – eine Blaupause für andere Bundesländer??
Dr. Sören Deister, Akademischer Rat, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht, Universität Hamburg
Beschränkung von Krankenhäusern als Gründer von MVZ – das Ende eines sektorübergreifenden Versorgungsmodells?
Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
Diskussion
Beiträge von Prof. Dr. Frank Stollmann, Dr. Sören Deister, Prof. Dr. Peter Wigge