22. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen: Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Sektorengrenzen
Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Sektorengrenzen
Die “Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen” verstehen sich als ein unabhängiges Forum, in dem die Auseinandersetzung und die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen für die am Krankenversicherungs- und Medizinrecht interessierten Personen, Behörden und Verbände im Vordergrund stehen.
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Zielgruppe
Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte, Vertreter von Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen
Teilnahmegebühr
Normaltarif: 795 € zzgl. 19% MwSt.
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Themen & Referenten
Chancen und Risiken einer Ambulantisierung der Krankenhausversorgung durch die Krankenhausreform
Prof. Dr. Stefan Huster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum
Strategien für eine sektorübergreifende Versorgung aus der Sicht der Krankenkassen
Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender BKK Dachverband e.V., Berlin
Veränderungen der Sektorengrenzen zwischen vertragsärztlicher und stationärer Behandlung im Lichte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel
Potenziale einer sektorengleichen Vergütung für Vertragsärzte und Krankenhäuser
Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
AOP-Vertrag, Hybrid-DRGs und tagesstationäre Behandlung
Prof. Dr. Thomas Vollmöller, Rechtsanwalt, München, Honorarprofessor an der Universität Augsburg
Ansätze in der Novellierung des Krankenhausplanungsrechts in NRW für sektorale Verknüpfungen
Prof. Dr. Frank Stollmann, Leitender Ministerialrat, Öffentliches Gesundheitswesen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Die Regionalen Gesundheitszentren im Niedersächsischen Krankenhausgesetz – eine Blaupause für andere Bundesländer??
Dr. Sören Deister, Akademischer Rat, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht, Universität Hamburg
Beschränkung von Krankenhäusern als Gründer von MVZ – das Ende eines sektorübergreifenden Versorgungsmodells?
Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster