Der Gesetzgeber schreibt seit knapp einem Jahr den ambulanten Praxen und MVZ die Vorlage einer besonderen Bescheinigung zur Berufshaftpflichtversicherung vor. Das hat eine Bürokratiewelle und Willkürsituation geschaffen, die – ohne Mehrwert für die Patienten – gerade für Klinikträger viel Mehraufwand und höhere Versicherungskosten zur Folge haben. In dem Fachaufsatz werden die Hintergründe erläutert und dargestellt, warum der Zwang zur Vereinzelung das Versicherungsrisikos von MVZ insbesondere Kliniken als Träger vor größere Probleme stellt. Abgeleitet wird die Forderung an den Gesetzgeber, an dieser Stelle dringend nachzubessern, und für MVZ dieselbe Ausnahme vorzunehmen, wie sie für ermächtigte Ärzte besteht, die über die Klink haftpflichtversichert sind.