In ihrer Analyse der Reformkaskade des Warken-BMG zeigt BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nur der sichtbarste Teil einer umfassenderen Reformagenda ist – und die für Praxen und MVZ mindestens ebenso folgenreich sein dürfte. Allein die zwölf ambulanten Sparmaßnahmen bedeuten für 2027 Minderhonorare von 2,7 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Apothekenreform, die Neuordnung der Notfallversorgung mit weitreichenden Dienstverpflichtungen sowie das Digitalisierungsgesetz GeDIG. Trotz breitem Protest zeigt das BMG bei keinem dieser Vorhaben nennenswerte Nachgiebigkeit. MVZ-Verantwortliche sind daher gut beraten, die weiterführenden Reformprojekte ebenso im Blick zu behalten wie die aktuellen Sparpläne – denn logisch weitergedacht bedeutet diese Reformkaskade eine grundlegende Neuordnung der ambulanten Versorgungslandschaft.

Quelle: KU Gesundheitsmanagement Heft 7/2026
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