In Kommentierung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzestextes analysiert die BMVZ-Geschäftsführerin die geplante Honorarreform für die Allgemeinmedizin. Als Fazit sieht sie durchaus Chancen, wenn und solange KBV und GKV-Spitzenverband als maßgeblich für die Umsetzungsdetails zuständige Akteure die Zielvorgaben des BMG intelligent umsetzen. Gleichzeitig apelliert sie an die Parlamentarier, die gewollte Steuerungswirkung der neuen Pauschalen so klar als möglich zu definieren sowie unbedingt zu beachtende Besonderheiten, etwa bei fachübergreifenden Kooperationen, im Gesetz selbst bereits vorzusehen.
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