Die geplante Streichung der TSVG-Vergütung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt auf breiten Widerstand – der BMVZ legt eine detaillierte Gegenrechnung vor, die die politische Argumentationsbasis für die geplanten Kürzungen grundlegend erschüttert. Denn die vom BRH herangezogenen Daten blenden zwei entscheidende Faktoren aus: die gestiegene Zahl der GKV-Versicherten sowie den Rückgang der verfügbaren Arztzeit. Wer angesichts von mehr Nachfrage und weniger Angebot einen Anstieg der Wartezeiten um lediglich drei Tage als Versagen der TSVG-Anreize werte, verkenne die Versorgungsrealität in fahrlässiger Weise. Die TSVG-Regelungen hätten sich bewährt – ihre Streichung greife einer koordinierten Strukturreform der ambulanten Versorgung vor und gefährde sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Praxen und MVZ als auch die Bereitschaft der Ärzteschaft, an künftigen Reformen konstruktiv mitzuwirken. Der BMVZ fordert daher eine faktenbasierte Neubewertung.
