BMVZ Vorstand Ralf Hirnstein belegt in dem Beitrag, dass das Schubladendenken, wonach MVZ groß und Niederlassungspraxen kleinteilig organisiert sind, nicht der Realität entspricht. Vielmehr gibt es knapp 2.400 Niederlassungspraxen mit 5 und mehr Ärzten (= Großpraxis) und ebenso viele MVZ, die mit nur zwei bis vier Ärzten besetzt sind. Größe hat also nichts mit der Rechtsform zu tun. Gleichzeitig thematisiert er, dass ‚Größe‘ häufig mit honorar- und leistungsrechtlicher Diskriminierung einhergeht. Hier fordert er einen neuen Fokus von Politik und Selbstverwaltung.
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