Zum 17. Oktober müssen zahlreiche mittelständische Unternehmen der elf als kritisch defininierten Branchen die neue EU-Richtlinie zur IT-Sicherheit umsetzen. Allerdings haben im Gesundheitswesen nur wenige die zusätzlichen NIS-2-Vorgaben auf dem Schirm. Der ausführliche Artikel erklärt, wer betroffen ist, und was dann gilt. Der BMVZ kommentiert: „Bundesweit ist von mindestens 1.000 Praxen auszugehen, die den Anforderungen und Sanktionen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz unterliegen.“ Hier gelte es, zunächst einmal Bewusstsein für die neuen Anforderungen zu schaffen, etwa für die Registrierpflicht beim BSI.

Quelle: ÄrzteZeitung
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