Der BMVZ übt scharfe Kritik an der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen und stellt die zugrundeliegende Datenbasis grundsätzlich infrage. Die ausschließlich auf einen Bundesrechnungshof-Bericht gestützte Begründung hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand – eine eigene Analyse des Verbandes weist gravierende methodische Fehler in der Berechnung nach. Die tatsächlichen Versorgungsdaten belegen demgegenüber die Wirksamkeit der 2019 mit dem TSVG eingeführten Vergütungsanreize zur Verbesserung der ambulanten Versorgung und Verkürzung von Wartezeiten. Solange eine belastbare Evaluation der TSVG-Regelungen aussteht, entbehrt die geplante Honorarkürzung jeder sachlichen Grundlage.

Quelle: BibliomedManager
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