Am 5. Februar wurde über die Plattform Politico.eu ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes geleakt, der sich mit der extrabudgetären Vergütung der verschiedenen TSVG-Konstellationen befasst. Eigentlicher Adressat war der Haushaltsausschuss des Bundestages; denn der Bericht enthält nicht nur die Analyse der ‚Bundesrechnungsprüfer,‘ sondern auch eine Stellungnahme des BMG darauf. Die interessanterweise eher abwiegelnd ausfiel. Die ungeplante Veröffentlichung durch Politico [ ~ mehr zu) kommt daher einem politischen Tiefschlag gleich und kann aus Arztsicht empfindliche Konsequenzen für den Fortbestand der extrabudgetären Vergütungen haben. Denn im ausgesprochen kritischen Fokus des Berichtes stehen die Zusatzhonorare für die Hausarztvermittlungsfälle, sowie für die TSS-Akut-Termine und für die Offene Sprechstunde.
Als Gesamturteil kommt der BRH zu dem Schluss, dass:“den TSVG-Vergütungsregelungen keine zusätzliche Leistung gegenüber[steht]. Der Bundesrechnungshof wiederholt [daher] seine Empfehlung, die bislang noch geltenden TSVG-Vergütungsregelungen zu streichen.” Denn trotz der Milliardeninvestitionen in Extrahonore hätten sich seit 2019 die Wartezeiten auf Arzttermine nicht nur nicht verkürzt, sondern eher noch erhöht. Besonders stark kritisiert wird der Anstieg der Aufwendungen für die Vergütung rund um den Hausarztvermittlungsfall von 19,8 Millionen € 2022 auf allein 328 Millionen € im Folgejahr, was einer Steigerung um 1.650 % entspricht. Mit dem Wegfall der Neupatientenregelung Ende 2022 und der Lauterbach'schen Kompenstation über die Honorarbesserstellung der Terminvermittlung durch Hausärzte wurde, heißt es im Bericht, eine Situation geschaffen, in der Praxen gezielt Dringlichkeitsüberweisungen forciert hätten.
Anders ausgedrückt, machen die Rechnungsprüfer als Ursache für den steilen Kostenanstieg „strategisches Verhalten der Ärzte“ aus. Eine Erklärung, die sie auch für die Entwicklungen bei der offenen Sprechstunde unterstellen: „Ein deutlicher Fallanstieg sei in den Jahren 2023 und 2024 auch bei der … offenen Sprechstunde zu beobachten gewesen. Nach dem Wegfall der Neupatientenregelung hätten Praxen neue Patient:innen oftmals gezielt als Fälle der offenen Sprechstunde abgerechnet.“ In der Würdigung rechnet die Behörde rechnet vor, dass die komplette TSVG-Vergütung zwischen Januar 2020 und Juni 2024 rund 2,9 Milliarden € gekostet habe.
Der Bundesrechnungshof schließt seine vorläufigen Empfehlung mit der klaren Ansage: „Strategisches Verhalten ist inakzeptabel.“ Bliebe diese Lesart bestehen, könnte sich der Bericht tatsächlich zum politischen Brandbeschleuniger entwickeln. Wie schon erwähnt, ist aber innerhalb des Berichtes auch die Position des BMG widergegeben, die deutlich macht, dass bei diesem Ende 2025, zum Verfassenszeitpunkt, kein Interesse daran bestand, den Ärzt:innen unmittelbar die TSVG-Honorare zu streichen. Vielmehr wurde diplomatisch auf die Pläne für ein Primärarztsystem und die damit verbundene umfassende Strukturreform verwiesen.
Der Leak zur Unzeit erschwert es dem BMG und Ministerin Warken, jedoch deutlich, eine solche ‚Diplomatie‘ aufrecht zu erhalten. Was den Scheinwerfer auf die (unbeantwortete) Frage richtet, wer eigentlich für den Leak verantwortlich zeichnet? Die potenziell einsparbare Summe weckt zweifelsohne Begehrlichkeiten, wenn sich – folgt man dem Argument des BRH – Millionen Euro jährlich kürzen ließen, ohne das Patient:innen davon etwas merken würden. Die Analyse des Bundesrechnungshofes ist also keineswegs ein zahnloser Tiger.
Als Gradmesser für die hohe politische Gewichtung kann auch die harsche Reaktion der KBV herangezogen werden: „Es ist gelinde gesagt übergriffig, was sich der Bundesrechnungshof erlaubt, und zeugt von absolut fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen,“ heißt es. So sei von den 600 Millionen Behandlungsfällen im Jahr nur etwa 30 Millionen auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. ‘Aussagen zur Wirkung lassen sich daher noch nicht belastbar ableiten.’ (~ Apotheken Umschau v. 5. Februar) Die Argumentation der KBV wirkt allerdings dünn, angesichts der Reichweite, welche die durch den Leak verursachte Meldung vor allem auch in den Publikumsmedien generiert hat. Jedes größere Portal und Format hatte unmittelbar die gleiche Pressemeldung der AFP – meist ohne Einordnung – aufgenommen. ‚Wählerwirksam‘ heißt es darin: „Zudem sei die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte von 33 Tagen 2019 auf 42 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Krankenkassen müssten zugleich „mit zunehmender Doppelfinanzierung und Mehrausgaben rechnen.“ (~ bspw. Stern v. 5. Februar).
Eine vertrackte politische Situation für Nina Warken, die sich bestimmt gewünscht hatte, ihr Reformtempo mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der GKV-Finanzkommission, die für Ende März 2026 avisiert ist, selbst vorgeben zu können. In gewisser Weise wurde dieser Gedanke im Übrigen wohl auch vom Bundesrechnungshof geteilt, denn im Papier heißt es ausdrücklich, dass man mit der Veröffentlichung warten wolle. Der unplanmäßige Leak des Papers setzt Warken jedoch stark unter Zugzwang. In Reaktion sagte sie bei einem Interview im Morgenmagazin von ARD + ZDF am 17. Februar: „Zum Beispiel haben wir in vielen Bereichen Vergütungsanreize, Doppelvergütungen, die man zurückfahren kann. Da muss man jetzt mal rangehen.“ (~ MoMa ab Minute 38:30 – Zitat ab Minute 40:30)
Allerdings, und das ist vermutlich vorerst auch die Quintessenz des Ganzen, beruft sich die Gesundheitsministerin weiter auf die Einführung der Primärversorgung. Dadurch würde das jetzige Problem der Terminvermittlung ohnehin obsolet. Langfristig werden daher die TSVG-Vergütungen wohl wegfallen: Entweder im Rahmen eines monströsen Knalls oder mit der Einführung des Primärarztsystems oder schleichend nacheinander. Inwieweit es dann eine Kompensation für die Ärzteschaft geben wird, ist angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage mindestens unklar.