Kurzgesagt | Aktuelle Info-Splitter zur vertragsärztlichen Versorgung
Immer mal wieder etwas Neues: Ständig gibt es für die vertragsärztliche Versorgung im Detail Regeländerungen, über die Ärzt:innen und Verantwortliche in den Praxen Kenntnis haben sollten – auch wenn es bisweilen um Kleinigkeiten zu gehen scheint. Nachfolgend haben wir einige solcher Details in Form von Kurz-Häppchen, die reinen Informationscharakter haben, bedarfsorientiert zusammengefasst. Neben dem Hinweis auf das neue Lungenkrebsscreening für Raucher, das auch für nicht-technische Fachgruppen neue Leistungen beinhaltet, betreffen die beiden anderen Meldungen dieses Mal hauptsächlich die Fachgruppe der Psychotherapeuten.
Lungenkrebsscreening für Raucher: Mit Wirkung zum 1. April 2026 greift die Anpassung der Krebsfrüherkennung-Richtlinie (KFE-RL) vom 18. Juni 2025. Danach wird die GOP 01871 (746 Punkte) zur Niedrigdosis-Computertomographie der Lunge aufgenommen. Diese gilt einmal im Krankheitsfall. Bei unauffälligem Befund ist die Untersuchung nach 12 Monaten wieder abrechnungsfähig. Im Falle einer Kontroll- und Abklärungsbedürftigkeit kann die GOP 01872 (586 Punkte) zur Befundkontrolle auch in einem kürzeren Abstand als den 12 Monaten angesetzt werden. Überdies wird die Erstellung des Berichtes gemäß Abschnitt D.III der KFE-RL mit 39 Punkten vergütet. Auch letztere gilt einmal pro Behandlungsfall. Relevant ist außerdem die GOP 01876 zur Erstberatung je Versicherten. Dafür gibt es 87 Punkte je vollendeter 5-Minuten Beratung (maximal 3-mal in der Sitzung). Während die GOP 01875 und die 01876 von Allgemeinmedizinern und Fachärzten für Innere Medizin berechnet werden können, sind die anderen GOPs der Facharztgruppe der Radiologie vorbehalten. Weitere Informationen zu den ebenfalls ansetzbaren Konsiliarpauschalen gibt es übersichtlich dargestellt bei der ~ KV Saarland unter „Änderung im 2. Quartal | Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern“.
Fachpsychotherapeuten in EBM aufgenommen: Mit Wirkung zum 1. April werden die Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche sowie für Neuropsychologische Psychotherapie in die EBM Abschnitte 30.8 (Soziotherapie) und 37.7 (Berechnung des Konsils und der Fallkonferenzen außerklinische Intensivpflege) aufgenommen. Ferner werden sie in den fakultativen Leistungsinhalten der GOP 37806 aufgenommen, was nun eine Behandlung von Patienten nach §2 der LongCOV-RL ermöglicht. Mehr Details zu den abrechenbaren Grundpauschalen und fakultativen Leistungsinhalten unter ~ KBV Praxisnews v. 26.02.2026.
Psychotherapeut:innen – Gemeinschaftliches Leiden: Nach einer Umfrage der Stiftung Gesundheit ist das ‚Stimmungsbild‘ der Psychotherapeuten zur wirtschaftlichen Lage im ersten Quartal 2026 drastisch eingebrochen. Inwieweit die Absenkung der Vergütung der psychologische Psychotherapie (~ Honorarabsenkung der Psychotherapie ab 1. April | Ein systemischer Testballon für das Zumutbare) dabei bereits mit erfasst wurde, ist nicht ganz klar. Wäre dem nicht so, könnte das Ergebnis also noch deutlich schlechter ausfallen. Damit nähren sich die PT der negativen Einschätzung der wirtschaftlichen Stimmung von Haus-, Fach- und Zahnärzten an. Alle drei Arztgruppen haben gemäß der Umfrage ein ähnlich negatives Ergebnis, das nur durch ein historisches Tief um 2023 unterboten wird. Eine Auswertung der Umfrage findet sich hier.
KBV 08.04.2026
Quartalsüberblick für Praxen
BPtK 08.04.2026
Neuigkeiten für Psychotherapeut:innen
Deutsches Krebsforschungszentrum v. 26.03.2026
Neues Lungenkrebs-Screening für starke Raucherinnen und Raucher startet zum 1. April | inkl. Infoblatt
Impfen als Regressrisiko | Herausforderungen bei neuen Impfempfehlungen & saisonaler Bevorratung
Impfen ist vor allem in kinder- und hausärztlichen Praxen beständiger Alltag. Allerdings ist die Abrechnung dieser Grundleistung nicht immer trivial. Insbesondere dann, wenn die Impfkommission des RKI neue Leistungen empfiehlt, bzw. den Anspruchskreis erweitert, wie zuletzt im Herbst 2025 bei Meningokokken und Herpes Zoster. (~ RKI: Aktuelle Impfempfehlungen v. 22.01.2026 | Aktueller Impfkalender in 10 Sprachen) Denn abrechenbar zu Lasten der GKV ist eine Impfung stets erst dann, wenn im Anschluss an die StiKo-Veröffentlichung 1) der G-BA die Empfehlung übernommen hat und diese 2) vom BMG nicht beanstandet wurde, 3) der Beschluss darüber im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, und 4) eine KV regional mit den Kassen die Impfvereinbarung angepasst hat. Allerdings haben Patienten bereits ab förmlicher Veröffentlichung (Schritt 3) Anspruch auf die Impfung. Ein zeitlicher Versatz, der immer wieder zu teils hohen Regress(drohungen) für Praxen und MVZ führt.
Vor diesem Hintergrund ist die Meldung für impfende Vertragsärzt:innen relevant, dass bezüglich der Herpes Zoster-Impfung Ende März – also fünf Monate nach der entsprechenden StiKo-Empfehlung und kaum einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger – auch Schritt 4 in allen KV-Regionen vollzogen wurde. Damit kann das Impfmaterial für anspruchsberechtigte Risikopatienten ab 18 Jahren bundesweit über den Sprechstundenbedarf (~ SSB | gut aufbereitete, allgemeine Hintergrundinfos: KV Nordrhein | KV BaWü) abgerechnet werden. Dabei wird angenommen, dass 2,6 Millionen GKV-Versicherte neu anspruchsberechtigt sind. Parallel gilt die bisherige grundsätzliche Impfempfehlung für alle über 60-Jährigen unverändert fort. Fachliche Informationen dazu bietet das RKI: FAQ zur Schutzimpfung gegen Meningokokken | FAQ zu Gürtelrose: Krankheit und Impfung.
In diesem Beitrag soll es jedoch vor allem um die wiederkehrenden Abrechnungsprobleme, bzw. um das wirtschaftlich korrekte Vorgehen im zeitlichen Dazwischen von StiKo-Empfehlung und Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung gehen – da diese Situation anlässlich der meisten Änderungen im Impfkalender erneut eintritt. Aktuell ist zwar nicht bekannt, dass es relevante Regresse seitens der Kassen gebe. Anders war dies allerdings vor einem Jahr, als es, ausgehend von der StiKo-Empehlung fast 10 Monate gedauert hatte, bis die Impfung gegen RSV und Pneumokokken wirklich zu Lasten der GKV über den Sprechstundenbedarf abrechenbar war. Einen guten Rückblick auf diesen aus Praxis- und MVZ-Sicht unhaltbaren Zustand bietet dieser Beitrag vom März 2025: Regresswut: Impf-Ärger bei Pneumokokken und Co.
Rechtlich ist es in dem Zeitfenster zwischen Beschlussveröffentlichung im Bundesanzeiger einerseits und Aufnahme der Impf-Leistung in die KV-regionale Impfvereinbarung andererseits so, dass Patienten zwar – wie gesagt – bereits Anspruch auf die Impfung gemäß StiKo-Empfehlung haben, der Vorgang aber privat in Rechnung gestellt und auch der Impfstoff via grünem Rezept selbst in der Apotheke abgeholt und bezahlt werden muss. Im Anschluss hat der Patient einen Erstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Kasse, den er allerdings aktiv einfordern muss (~ bspw. Vorgehen bei der TK). Ein Verfahren, das insgesamt für alle Seiten unerquicklich ist und Ärzt:innen vielfach in eine ethische Zwickmühle bringt. Insbesondere angesichts des Umstandes, dass für eine Impfstoffdosis gegen Herpes Zoster etwa ~ 260 € vorgestreckt werden müssten, bei der RSV-Impfung im vergangenen Jahr waren es rund 200 € je Dosis.
Im Mai 2025 zog die ÄrzteZeitung folglich den Schluss: „Impfen wird zur sozialen Frage. Patienten, die wenig Geld zur Verfügung haben, können sich eine Impfung erst leisten, wenn sie als Sachleistung von der Kasse übernommen wird. Ärzt:innen, die sich darüber hinwegsetzen wollen, werden mit Regress bedroht.“ (~ Quelle)
Eine andere Form von Regress droht dagegen bei der saisonalen Grippeimpfung, wogegen sich KBV und Hausärzteverband im Winter 2025/26 – ausnahmsweise inhaltlich vereint – gewehrt haben: Knapper Grippeimpfstoff – KBV fordert erneut Abschaffung der Regresse. Problem hier, wiedergegeben im O-Ton des HÄV: „Das starre Bestellsystem bei Grippeimpfstoffen, das Praxen bei nicht abgerufenen Impfdosen finanziellen Sanktionen aussetzt. Dieses Risiko führt dazu, dass Impfstoffe eher zurückhaltend bestellt werden und bei erhöhter Impfnachfrage fehlen.“ Die nachvollziehbare Forderung: „Wer die Impfquote erhöhen will, muss Sanktionen für Praxen abschaffen.“ (~ HÄV v. 20. Januar)
Allerdings gibt es auch zu diesem Punkt bisher leider keine Anzeichen für Veränderung. Der Stichtag für die Grippe-Impfstoff-Vorbestellung für den Winter 2026/27 ist am 31. März 2026 auch bereits verstrichen, und das Paul-Ehrlich-Institut musste wenige Tage davor feststellen: „Im derzeit laufenden Vorbestellungszeitraum weichen die vorbestellten Impfstoffdosen signifikant vom ermittelten Bedarf für die kommende Saison ab, was zu möglichen Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit führen könnte.“ (~ PEI v. 17. März) Eine Verbindung zur im Januar/Februar stark diskutierten Regressproblematik zu ziehen, liegt da nahe, was die Kassen eigentlich zu Gunsten der Ärzteschaft nachdenklich machen sollte. Zumal § 106b Absatz 1a SGB V ohnehin vorschreibt: „Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe gilt eine angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich.“ Vermutlich ist die aktuelle Bestellzurückhaltung aber auch einfach ein Spiegel der Unsicherheit der grundversorgenden Ärzte, wie sich die Rolle der Apotheken beim Impfgeschehen entwickelt. Plant das Warken-BMG doch, das Impfen in den Offizinen grundsätzlich weiter auszubauen: Mehr Apotheken, weniger Bürokratie: Bundeskabinett beschließt Apothekenreform.
Apotheke Adhoc v. 26.03.2026
Neu ab 18 Jahren: Gürtelrose-Impfung ist SSB
Ärzteblatt v. 30.01.2026
Ärzte drängen auf Abschaffung der Regresse bei Impfstoffen
ÄrzteZeitung v. 26.01.2026
Was bedeutet die erweiterte Herpes-zoster-Indikationsimpfung für die Praxis?
IT-Sicherheit von PVS | BSI deckt Mängel in Praxisverwaltungssystemen auf
„Die IT-Sicherheit von Software-Produkten im Gesundheitswesen ist allerdings ausbaufähig.“ – schreibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (~ BSI) am 17. März lapidar und leitet damit seine Pressemeldung zum von Amts wegen durchgeführten Penetrationstest von vier vertragsärztlichen PVS-Systemen ein. Die technischen Details und die damit verbundene Kritik richtet sich jedoch nicht an die Praxen als Nutzer, sondern an die Hersteller: „Im Fokus der Sicherheitsuntersuchung stand … nicht die IT-Sicherheit in Arztpraxen, sondern des verwendeten Software-Produktes.“ Gleichwohl stellt der Abschlussbericht zum Projekt Sicherheit von Praxisverwaltungssystemen (SiPra) eine vor allem für wechselwillige Praxen spannende und nützliche Lektüre dar.
Denn der insgesamt 30-seitige Bericht (+ 16 Seiten Anhang) bietet in Kapitel 3, das treffend mit „Marktsichtung“ überschrieben ist, einen zwar komprimierten, aber dennoch detailreichen Einblick über die 129 zugelassenen Abrechnungssysteme. Dargestellt wird – mit Fokus auf die 23 kundenstärksten PVS-Systeme – die Marktentwicklung ab 2014. Zudem gibt es Ausführungen zum Funktionsumfang sowie zur Sicherheitsarchitektur und zu der sich auf einzelne Funktionalitäten beziehenden KBV-Zertifizierung. Die Veröffentlichung gibt somit auf den Seiten 10 – 20 einen schnellen Einblick in das aktuelle Marktgesehen und seine Rahmenbedingungen, und hilft derart z.B., das von der KBV regelmäßig veröffentlichte Überblicksverzeichnis zertifizierter Software (~ Stand v. 12. April 2026) besser zu verstehen.
Im Abschnitt ‚Technologie der PVS‘ gehen die Autoren dann darauf ein, dass „die Zertifizierung [der KBV] jedoch keine expliziten Kriterien oder Vorgaben zur jeweiligen technologischen Implementierung eines PVS“ beinhaltet. Was in der Erkenntnis zusammengeführt wird, dass „die den PVS zugrundeliegenden Technologien stark zwischen den Herstellern [variieren].“ Letztlich war diese Heterogenität auch Anlass für den Penetrationstest des BSI, der durch weitere Eigenrecherchen und eine schriftliche Umfrage unter den Herstellern komplettiert wurde. Am Ende steht die Erkenntnis, dass es auffällig sei, dass auf den Webseiten der Hersteller selten auf Informationen, die die IT-Sicherheit der PVS betreffen, eingegangen wird,“ was darauf schließen lässt, dass das Werben mit Sicherheit als nicht wirksam angesehen wird.
Hieraus wird der Schluss gezogen, „dass im Bereich der IT-Sicherheit von PVS Handlungsbedarf besteht. Dabei haben die Rücksprachen mit den Herstellern gezeigt, dass Interesse an der Verbesserung der Sicherheit ihrer Produkte besteht. Ebenso zeigten sie, dass die Bearbeitung der Untersuchungsergebnisse zu einer Verbesserung der Sicherheit der Produkte beigetragen haben, sodass Sicherheitsmängel unmittelbar durch die Hersteller angegangen wurden.“ Als Konsequenz wird vom BSI derzeit (& noch bis 17. Juni) ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt, das sich an die PVS-Hersteller richtet, und sich auf diese 10 Seiten Empfehlungen zur Steigerung der IT-Sicherheit von Praxisverwaltungssystemen bezieht.
Damit zielt das BSI darauf ab, das festgestellte Fehlen von verbindlichen Richtlinien zum Thema IT-Sicherheit von PVS zu beheben. „Die Ergebnisse … legen nahe, dass hier ein Verbesserungsbedarf besteht.(…) Daher sollen die separat veröffentlichten Empfehlungen, … eine Grundlage bieten, um gemeinsam mit Herstellern branchenspezifische IT-Sicherheitseigenschaften für PVS zu etablieren.“ Im Ergebnis könnten sich hier im Markt künftig neben der praxenseitig geltenden IT-Sicherheitsrichtlinie von KBV, bzw. KZBV (~ Infos KBV | ~ Infos KZBV) weitere Branchenstandards etablieren. Das könnte aber dauern.
Aus Praktikersicht liegt daher der Mehrwert der aktuellen Veröffentlichung vor allem in seiner guten Lesbarkeit, die es auch interessierten Laien ermöglicht, sich den Themen Sicherheit, Zertifizierung und Funktionsvergleich von PVS-Systemen zu nähern und daraus ggf. Fragen an den eigenen Hersteller, bzw. an das derzeit genutzte Produkt, abzuleiten.
Darüber hinaus entfaltet der Bericht – wie oben bereits ausgeführt – einen Nutzen für alle Praixsverantwortliche, die darüber nachdenken, das PVS-System zu wechseln. Es räumt im Übrigen auch mit dem verbreiteten Irrtum auf, dass Apple-basierte Anbieter wie Tomedo oder T2Med quasi dabei sind, den Markt im Durchmarsch neu aufzurollen. Zwar verzeichnen diese Anbieter prozentual vergleichsweise hohe Zuwächse bei den Installationen. Nichtsdestotrotz liegen in absoluten Zahlen die Dinos der Branche weiter – und das mit Abstand – vorn. Spannend ist jedoch, dass die fünf Programme der Compugroup tatsächlich ungebremst an Anteil verlieren, während medatixx zumindest mit einem seiner vier Systeme zu den Zuwachs-Spitzenreitern gehört.
ZM Online v. 02.04.2026
Drei von vier getesteten PVS zeigen Schwachstellen
Heise.de v. 18.03.2026
BSI-Bericht zeigt Schwächen in Praxis- und Kliniksoftware
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | Pressemitteilung v. 17.03.2026
BSI bemängelt IT-Sicherheit von Software-Produkten des Gesundheitswesens
Level 1i-Kliniken | Einigung über den süV-Leistungskatalog
Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat sich der GKV-Spitzenverband auf den Leistungskatalog für die sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Damit wird die Definition der im KHVVG eingeführten – und lange als Level1i bezeichneten – Einrichtungen geliefert und der Aufschlag für eine Ambulantisierung aus Richtung des stationären Sektors getätigt (~PRAXIS.KOMPAKT: Disruption des ambulanten Systems). Die süV sind Krankenhäuser, die gemäß §115 SGB V sowohl Angebote der stationären Grundversorgung, ambulante und pflegerische Leistungen kombinieren sollen. (~ mehr Infos) Der Leistungskatalog ist der erste wichtige Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, anhand dessen nun die süV in der Länderkrankenhausplanung berücksichtigt werden können. Zum 1. Januar 2027 sollen die Einführung der Tagessatzmodelle folgen und 2 Jahre später sollen die Hybrid-DRGs derart ausgebaut sein, dass sie für die süV verbindlich gelten. Doch zunächst musste sich die Selbstverwaltung darauf einigen, welche Einrichtungen sich überhaupt als süV qualifizieren.
Grundsätzlich gilt, dass die sektorübergreifenden Einrichtungen ein Basisangebot nicht-komplexer Leistungen anbieten müssen. Dazu zählen internistische und geriatrische Leistungen der Anlage 2b, wie beispielsweise Überwachung der Vitalfunktionen, Basisdiagnostik oder Wundmanagement. Die Anlage 2a der süV-Leistungskatalog-Vereinbarung beschreibt die Diagnosen, auf Grundlage derer Patienten aufgenommen werden können. (~ Anlage der Vereinbarung) Ferner sind in der Anlage 1 Ausschlusskriterien festgelegt, die primär die Abgrenzung zur ‚regulären stationären Aufnahme‘, sprich in einem Krankenhaus der ‚höheren‘ Leistungsgruppen, beschreibt. So dürften Patient:innen, die beispielsweise einer invasiven oder komplexen Notfalltherapie bedürfen, oder bei denen eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, nicht in die süV aufgenommen werden.
Die Vereinbarung zählt unter §5 darüber hinaus 12 Qualitätskriterien auf, welche die Einrichtungen erfüllen müssen. Darunter eine Mindestanzahl an betreuenden Ärzt:innen und Pflegepersonal sowie das vorzuhaltende diagnostische Equipment (~ süV-Vereinbarung). Die Vereinbarung gilt ab dem 2. März 2026. Im Abstand von höchstens zwei Jahren soll die Vereinbarung evaluiert und bei Bedarf angepasst werden. Bis Ende 2026 werden die stationären Leistungen weiter über die DRG abgerechnet, ambulante über EBM und GOÄ. Danach kommen die eingangs erwähnten Tagessätze hinzu, wobei es für die süV dann wohl die Wahlmöglichkeit geben soll, sich zwischen Tagessätzen inklusive der ärztlichen Leistung und einem Tagessatz exklusive der ärztlichen Leistung zu entscheiden. Im letzteren Fall wird die Leistung dann weiter über EBM und GOÄ abgerechnet. Vorhalte- und Infrastrukturkosten sowie die Pflegeleistungen sind in diesen Tagessätzen inbegriffen. Sofern die fachärztliche Kompetenz besteht, sollen auch Leistungen über AOP und die bestehenden Hybrid-DRGs abrechenbar sein.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand bedarf es für die Teilname an der ambulanten Versorgung aber weiter einer Ermächtigung. Im Kern ist die Vereinbarung als ein Aufschlag zu verstehen, kleine Krankenhäuser auf die Sektorgrenze zu verschieben. Denn ein umgedrehter Weg, also ein MVZ in einen süV zu verwandeln, schließt die Präambel der Vereinbarung aus. Sich qualifizierende Einrichtungen müssen demnach in den vergangenen acht Jahren mindestens drei Jahre an der stationären Versorgung teilgenommen haben. Wie wir im Rahmen der Gesetzgebung zum KHVVG mehrfach berichteten, wird Ambulantisierung hier also vom stationären Sektor aus bedacht und sollte bei MVZ aus diesem Grund auf dem Schirm bleiben, da nicht nur zusätzliche ambulante Leistungserbringer im Planungsbereich der Kven hinzukommen, sondern auch Konkurrenten auf dem Arbeitsbeschaffungsmarkt. Inwiefern das Konzept allerdings wirklich Fuß fassen wird, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Leistungsguppen und die Mindestmengenregelung aus dem KHVVG – die im KHAG angepasst wurden – kleine Krankenhäuser gefährden und die Länder erpicht sind, die Versorgung dennoch sicherzustellen.
Bindoc.de 08.04.2026
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV)
Haufe.de v. 16.03.2026
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
DKG v. 02.03.2026
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Der Projektplan des BMG | Nina Warken und die Aussichten bis Sommer
Nach zehn Monaten im Amt rätseln viele noch immer, ob Gesundheitsministerin Nina Warken nun eine Fehlbesetzung sei oder nicht. Die Antwort wird sich in den nächsten Monaten allerdings von allein ergeben. Denn das ist das Zeitfenster, das die Ministerin sich selbst gegeben hat, um aus den zahlreichen Eingriffen, die die von ihr eingesetzte Finanzkommission Gesundheit am 30. März vorgestellt hat, gesetzgeberische Folgen abzuleiten. Noch vor der Sommerpause, so gibt sie überall zu Protokoll, soll ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Parallel arbeitet die Kommission an ihrem ‚Ergebnisbericht 2‘, der sich in Ergänzung zu den bisher vorgelegten Sparvorschlägen mit echten Strukturreformen befasst. Die Veröffentlichung dieses Berichtes hat Warken im Zuge der Pressearbeit zu Teil 1 gerade auf Oktober 2026 vorgezogen. Sie macht also ohne Zweifel jede Menge Druck. Die Frage ist daher, ob es ihr auch gelingt, von der Ankündigung in die Umsetzung zu kommen.
Was das betrifft, geht Nina Warken in die Offensive: „Ich habe keine Angst vor Kritik. […] Es geht um nicht weniger als die Zukunft unseres Gesundheitswesens.“ (~ FAZ-Interview v. 3. April) Und tatsächlich ist schon allein ihre Bilanz beeindruckend, zumindest wenn man reinweg den gesetzgeberischen Outcome misst. Über einige der größeren Reformprojekte, die natürlich inhaltlich sämtlichst umstritten sind, hatten wir berichtet: Die Apothekenreform hat im Februar den Bundestag erreicht (~ Bericht zur 1. Lesung), die Korrektur der Krankenhausreform ist bereits in Kraft (~ PRAXIS.KOMPAKT KW11), zur geplanten Notfallreform gibt es nach großen Diskussionen um den ersten Gesetzesentwurf seit 31. März eine Anpassung (die noch größere Diskussionen verursuacht), die vorgeblich noch im April das Kabinett passieren soll (~ Bericht v. 13. April). Und für das Digitalgesetz, das sich u.a. mit der Rolle von ePA und eÜberweisung befasst, hat das BMG vergangene Woche mit Veröffentlichung des 201 Seiten umfassenden Referentenentwurfes den Startschuss gegeben. (~ Bericht v. 2. April)
Aber klar, die Hauptbewährungsprobe steht noch aus: Wie geht Nina Warken mit den entfesselten Lobbykräften um, die lautstark und mit bisweilen unfairen Attacken darum ringen, Reformen und Einschnitte im jeweils eigenen Bereich zu verhindern. Fachmann Franz Knieps, seinerzeit Gesundheitsstaatssekretär von Ulla Schmidt, schreibt dazu in seinem launigen Kommentar: „Standhaftigkeit ist Teil der Jobbeschreibung … und deshalb muss sie den Lobbydruck aushalten. Gefährlich wird es für … Nina Warken, wenn sie Einzelinteressen, so berechtigt sie auch scheinen mögen, nachgibt. Das erschüttert die Statik eines abgewogenen Gesamtpakets und ermuntert alle anderen Akteure, weitere Teile aus diesem Paket herauszubrechen.“ (~ Frankfurter Rundschau v. 8. April) Gibt die Ministerin der einen Lobbygruppe nach, schlußfolgert Knieps zutreffend, gäbe es kein Halten mehr, und ihre Durchsetzungsfähigkeit ginge gegen Null. Konsequenterweise hängt Warkens Geschick als BMG-Chefin in den nächsten Monaten vorrangig davon ab, hart zu bleiben.
Das bedeutet schlechte Aussichten für die TSVG-Honorare, deren ersatzlose Streichung einer der 66 Kommissionsvorschläge zur finanziellen Stabilisierung des Systems ist. Konkret dazu sagt Warken, angesprochen auf die scharfen Proteste der Ärzteschaft dagegen: „Teile der Gesundheitsbranche sind sehr schnell sehr aufgeregt und laut. Es kann nicht sein, beim Sparen immer nur auf andere zu zeigen. (…) Es ist okay, Kritik zu üben, aber man sollte nicht so kommunizieren, dass die Menschen Angst bekommen … Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass die Zusatzvergütung außerhalb des Budgets die Wartezeiten nicht verringert. Das können wir nicht ignorieren. Insofern ist es richtig, ein solches Instrument infrage zu stellen.“ (~ Quelle) Damit muss sich die ambulante Versorgung zu dieser Honorarfrage reell auf wirklich schwierige Verhandlungen einstellen, wobei das Projekt Primär(arzt)versorgung noch on top kommt. Denn auch zu diesem strittigen Reformprojekt hat Nina Warken einen Zeitplan vorgegeben, der bis Sommer die Vorlage erster Entwürfe vorsieht. Das betont sie immer wieder.
Und die Ministerin mag vielleicht „blass“ sein, wie aktuell der Spiegel befindet (~ 31. März), oder „mehr Moderatorin als Führungsfigur,“ wie das Handelsblatt schreibt (~ 12. April) – aber eines ist sie unserer Meinung nach gewiss nicht: sonderlich naiv oder blauäugig. Allerdings muss sich natürlich zu dieser Frage jeder seine eigene Meinung bilden. Gelegenheit bieten ihre zahlreichen aktuellen Auftritte, z.B. der im MoMa v. 9. April: Warken: Bei Gesundheitsreform müssen alle einen Beitrag leisten. Eine weitere Gelegenheit ist der 15. April, wenn sie dem Gesundheitsausschuss des Bundestages 90 Minuten lang Rede und Antwort zu ihrem Vorhabenplan steht: Gesundheitsausschuss will mit Ministerin Warken beraten. Alle, die sich strategisch mit der Frage befassen (müssen), wann sich unser Gesundheitssystem wie entwickelt, und welche Meilensteine Nina Warken dafür setzt, sollten sich diesen Termin vormerken.
Immerhin bekommt die Ministerin für ihr Mammutvorhaben aktuell – zumindest den öffentlichen Äußerungen nach – breite Rückendeckung der Regierungskoalition. Bundeskanzler Merz erklärte am 13. April im Ergebnis zweitägiger Koalitionsberatungen, dass schon Ende April ein entsprechender Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden soll: „Es ist Jahrzehnte her, dass in diesem Umfang einmal das gesetzliche Krankenversicherungssystem reformiert worden ist. Wir werden es tun. (…) „Wir haben diese Ideen, die Vorschläge der Kommission im Grundsatz gebilligt und das Ministerium beauftragt, den Gesetzentwurf jetzt fertigzustellen.“ (~ Quelle) Nina Warken soll ergänzend betont haben, so wird berichtet, dass sie bis zu 90 Prozent der Vorschläge umsetzen möchte, und dass das Kanzleramt die Stabilisierung der Beiträge auf der Tagesordnung ganz nach oben gesetzt habe. (~ Table.Media v. 13. April)
Man muss lange zurückdenken, um sich an eine Legislatur zu erinnern, in der Reformen bei der Gesundheits- und Sozialpolitik eine ähnliche hohe Priorität hatten … und landet unweigerlich bei Ulla Schmidt, inzwischen 76 Jahre alt, und der Legislatur ab 2004. Es soll auch vor Kurzem ein Treffen zwischen den beiden Frauen gegeben haben, über das Nina Warken am 4. April berichtete: „Das war ein sehr interessantes Gespräch in guter Atmosphäre. Ich sehe heute ähnliche Zwänge: Wir müssen unangenehme Entscheidungen treffen. Insofern gibt es zwischen Ulla Schmidt und mir durchaus Parallelen.“ (~ Quelle) Letztere wiederum gab am 11. April auf die Frage, ob sie angesichts der schwierigen Aufgabe, vor der Nina Warken stehe, Mitleid habe, zu Protokoll: „Mitleid braucht es da nicht. Ich wünsche der Koalition die nötige Kraft und Durchhaltevermögen. Manchmal muss man da durch ein Tal gehen. […] Man legt sich mit den größten Lobbygruppen des Landes an, aber den Druck muss man aushalten.“ (~ Quelle)
Der Chefredakteur von Apotheke Adhoc befindet diesbezüglich im unten verlinkten Artikel: „Offenbar hat man [Nina Warken] bislang maßlos unterschätzt.“ Sie habe sich einen Meinungs- und Maßnahmenkatalog bestellt, der das perfekte Druckmittel gegenüber allen Betroffenen sei. „Sie kann nun in aller Ruhe ins Gesetzgebungsverfahren gehen und die Leistungserbringer nach Belieben an der Kandare halten. Nicht umsonst wirkte sie bei der Präsentation so gelassen wie noch nie.“ Dieser Deutung schließen wir uns auf der polit-analytischen Makro-Ebene für den Moment an. Auch wenn klar ist, dass die geplanten Einschränkungen, etwa hinsichtlich der Streichung TSVG-Zuschläge, für viele MVZ und Praxen eine betriebswirtschaftlich schwer zu verkraftende Zumutung darstellen.
FAZ v. 03.04.2026
Warken: „Es geht um nicht weniger als die Zukunft unseres Gesundheitswesens.“
Ärzteblatt v. 31.03.2026
Warken: Keine einseitigen Belastungen bei Krankenkassenreform, enger Zeitplan
Apotheke Adhoc v: 30.03.2026
Kommentar: Warkens Coup
Sparvorschläge der GKV-Finanzkommission: Reaktionen zwischen laut und leise
Den vielen aufgeregten Nachrichten, zu den am 30. März veröffentlichten Ergebnissen der GKV-Finanzkommission, konnte in den vergangenen Tagen wohl kaum einer entgehen. Und dies, obwohl die 66 Sparvorschläge der Kommission für aufmerksame Beobachter des Gesundheitssektors vollumfänglich im Rahmen des Erwartbaren liegen. Daher konzentrieren wir uns im Folgenden auf die Frage, wie sich die wirkmächtigen Player aktuell positionieren, um später zu analysieren, was übrigbleibt, wenn sich ‚der Staub gelegt hat‘. Denn vieles von dem, was gerade als Position durch die Presse geschoben wird, lässt sich als strategisches Stellungsspiel deuten.
Hinzu kommt, dass diese Vorschläge lediglich der Auftakt für die eigentlichen Reformvorhaben sind. Denn die Vorschläge zur Veränderung von Strukturen werden erst im zweiten Akt zum Ende des Jahres 2026 veröffentlicht. (~ BMG v. 30.03.2026) Vor diesem Hintergrund erscheint es positiv, dass der Kommissionsvorsitzende Gerlach darauf verwies, dass sich die Kommission bewusst sei, dass die „Praxen nicht die Hauptkostentreiber sind“. Gleichwohl er daraus keinen Anspruch auf Schonung ableitete, nimmt die Arbeitsgemeinschaft nach Gerlachs Aussage davon Abstand, der Forderung der Kassen nach einer Rücknahme der Entbudgetierung von Haus- oder Kinderärzten nachzugeben (~ Quelle). Denn, so Gerlach weiter: „die Reinerträge bei Kinder- und Hausärzten [liegen] nicht da, wo sie zum Beispiel bei Laborärzten, Radiologen oder operierenden Augenärzten liegen. Das ist eine wichtige Botschaft: Die FinanzKommission hat nicht empfohlen, die Entbudgetierung zurückzunehmen.“ (~ ÄrzteZeitung v. 02.04.2026)
Bevor wir im Weiteren wichtige Reaktionen auf die Veröffentlichung darstellen, ist als entscheidende Beobachtung festzuhalten: Entgegen dem üblichen Buschfunkverkehr war es bis zur Veröffentlichung um die Arbeit der GKV-Finanzkommission erstaunlich ruhig. Nur vereinzelt gelangten Informationen im Vorfeld an die Medien. Diese ‚Funkdisziplin‘ zeigt sich auch in anderen Belangen des BMG und zeugt von einem stringenten Vorgehen. Das macht die politische Arbeit der Interessenvertretungen gleichermaßen herausfordernder und bedeutsamer als zu Lauterbachs Zeiten, als Pläne und auch mal spontane Gedanken bei Bratwurst und Bier publikumswirksam der Bild-Zeitung unterbreitet wurden. Gleichwohl hallt nach dem langen disziplinierten Schweigen des BMG der Aufschrei der Fach- und Interessenverbände nach der Ergebnispräsentation umso lauter.
Allen voran hatte der SpiFa nach einer ursprünglich gemäßigten Stellungnahme wenige Tage später eine Analyse nachgereicht, die mit „Vorschläge der Finanzkommission gefährden fachärztliche Patientenversorgung“ betitelt ist. Darin wird argumentiert, dass mit der geplanten de facto Aufkündigung der TSVG-Zuschläge längere Wartezeiten für Facharzttermine und eine Verlagerung des Patientenaufkommens in die Notaufnahme unvermeidlich seien (~ Quelle). Die KBV stieß in das gleiche Horn. Die Bundesvereinigung betitelte ihre Pressemitteilung vom 30. März mit „Millionen Arzttermine weniger“ und drohte ohne Umschweife: „Politik sollte sich also genau überlegen, ob sie wirklich die wenigen Anreize für Praxen, noch mehr Termine zu schaffen, streichen will. Das muss sie dann auch ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber vertreten und rechtfertigen.“ (~ KBV)
Es ist davon auszugehen, dass die Gesundheitsministerin darauf Bezug nahm, als sie sich in der FAZ missmutig über die Kritik der ambulanten Ärzteschaft zeigte: „Ich finde es nicht richtig, dass die Vertragsärzte jetzt drohen: Weniger Geld bedeutet noch weniger Termine und eine schlechtere Versorgung.“ (~ BMG v. 03.04.2026) Ohne Wertung der Sache an sich, bleibt es fraglich, ob eine Konfrontationsstrategie à la SpiFa oder KBV gegenüber der aktuellen BMG-Besetzung wirklich zielführend ist, denn der Bewegungsspielraum von Warken, die Kassenfinanzen zu stabilisieren, ist eng.
So hatte das Arbeitsministerium schon im Vorfeld einen der elementarsten Einsparungsvorschläge der GKV-Finanzkommission abgelehnt, nämlich die Übernahme der GKV-Kosten für Transfergeldempfänger. „Das Arbeitsministerium hat in den Dialogen mit der Finanzkommission sehr deutlich gemacht, dass dafür kein Platz ist“ (~ Quelle). Auch der Posten zur Einsparung durch die Abschaffung der Ehegatten-Mitversicherung wurde gleich vom Tisch genommen. Der ‚Vom-Tisch-Nehmer‘ kommt nicht unerwartet aus Bayern. „Eine Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner käme für die CSU nicht infrage“, sagte Söder und bekam dabei unerwartet Rückendeckung von den Kassen. So ließ der GKV-Spitzenverband verlauten: „Im Kern liegt die dauerhafte Lösung nicht in einer Erhöhung der Einnahmen, sondern in Strukturreformen, die die extreme Ausgabendynamik der letzten Jahre stoppen.“ (~ PZ v. 25.03.2026)
Diese erwarteten Strukturreformen sind wiederum in der Planung des BMG erst ein zweiter Schritt. „Bis Ende 2026 wird [die Kommission] weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen“, heißt es dazu seitens des Ministeriums. (~ Quelle) Allerdings möchte Warken bis zur Sommerpause bereits einen Gesetzesentwurf für die Primärversorgung vorlegen – ein Vorhaben, das seinerseits Strukturveränderung bedingen würde. (~ BMG v. 03.04.2026) Nimmt man das BMG beim Wort, laufen also die Erarbeitung der Strukturvorschläge und die Gesetzgebung zur strukturellen Neuausrichtung der ambulanten Versorgung parallel.
Wie sich die aktuell vorgelegten Einsparungs-Vorschläge in diese unmittelbare Gesetzesplanung des BMG einfügen, und hier schließt sich der Kreis zur oben erwähnten Funkdisziplin, ist teils schwierig zu deuten. Fakt ist: Die Gesundheitsministerin scheint tatsächlich ein Ziel vor Augen zu haben. Und etwaige Diskursbeiträge von Interessenvertretungen tun gut daran, dies zumindest zur Kenntnis zu nehmen und die eigene Wirkmacht korrekt einzuschätzen. Die Debatte ist schon längst keine mehr zwischen Ärzteschaft und BMG. Zunehmend rückt das Thema in die öffentliche Wahrnehmung. Hinzu kommen Faktoren, wie Bundeshaushalt, Gesundheitsfonds, Kabinettsquerelen, widerstreitenden Selbstverwaltungspartner und Forderungen von Kassen oder Wirtschaftsverbänden – wie Verdi und dem BDI. Wegen dieser Kakophonie aus Stimmen mit meist gegenläufigen Interessen werden die kommenden Monate zu einem Balanceakt für alle.
änd v. 30.03.2026
Kommission legt 66 Sparvorschläge vor – auch Vertragsärzte im Visier
Welt v. 31.03.2026
„Der falsche Weg.“ – Kritik an Sparvorschlägen für die gesetzliche Krankenversicherung
Tagesschau v. 30.03.2026
Wie die Krankenversicherung reformiert werden soll