Leere Kassen bei den Kassen
Die Dringlichkeit, die Sozialsysteme und hier vor allem das Gesundheitssystem zu reformieren, wächst stetig. Entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag und der Gesundheitsministerin sind die Zusatzbeiträge vieler Kassen zum 1. Januar angestiegen. Nach aller Wahrscheinlichkeit werden die übrigen Kassen unterjährig nachziehen. Noch bis November des vergangenen Jahres hatte Warken immer wieder postuliert, die Zusatzbeiträge stabil halten zu wollen. (~ BR v. 10.11.2025) Ein angedachter Hebel, die Kassenausgaben vorübergehend zu stabilisieren, wurde in das, inzwischen beschlossene, BEEP-Gesetz integriert. Die Kassen rechtfertigen die bereits vorab beschlossene Beitragserhöhung – etwas zugespitzt formuliert – mit dem Argument: Zu wenig, zu spät. Das Thema ist inzwischen auch in der Breite bei den Publikumsmedien angekommen, was dem Ansehen von Frau Warken zumindest nicht zuträglich ist.
Der jetzige Anstieg der Kassenbeiträge belastet nicht nur Arbeitnehmer und -geber zusätzlich, sondern wird auch keinen Effekt auf das Ausgabenvolumen der Kassen haben, denn das Geld wird in erster Linie dazu verwendet, die Liquiditätsreserven der Kassen wieder aufzufüllen. Interessanterweise hatte dies der Schätzerkreis im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt, und dem BMG war diese Additionsaufgabe auch nicht gelungen. Allerdings ist diese Steigerung der Beiträge nur die Spitze des Eisberges, denn die detaillierten Ausführungen des Bundesrechnungshofes zum Budget des BMG stellt die Weltsicht, selbst fanatischer Optimisten, auf die Probe. Um das Ausmaß anzudeuten, nur ein kurzer Auszug: „Der Gesundheitsfonds soll in diesen Jahren Darlehen von 4,6 Mrd. Euro erhalten. Dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen sollen über die beiden Jahre Kredite von insgesamt 2 Mrd. Euro gewährt werden. Dagegen bleibt – wie bereits im Jahr 2024 – der gesetzlich verankerte jährliche Bundeszuschuss von 1 Mrd. Euro an die SPV noch bis zum Jahr 2027 ausgesetzt. Dies soll der Konsolidierung des Bundeshaushalts dienen.“ (~ Einzelplan 15 für 2026 | Bundesrechnungshof) Der Anteil der Pflegebudgets wird in den kommenden Jahren wachsen und die GKVen neben dem ambulanten und stationären Topf zunehmend belasten. Selbst mit viel Wohlwollen, erscheint keines der momentanen in der Pipeline liegenden Gesetzesvorhaben angemessen, das jetzige Defizit aufzufangen und zukünftige Mehrausgaben abzufedern.
Reförmchen adressieren nicht das Grundproblem
Und damit zum letzten Teil, dieser ‚Willkommen in 2026‘ Nachricht. Dass die gesamtwirtschaftliche Lage auch die Praxen und MVZ beeinflusst, wird häufig vernachlässigt, weil stets nur über die Einnahmenseite gesprochen wird. Doch in der simulierten Marktwirtschaft der ambulanten Praxen und MVZ ist bekanntlich nur die Einnahmenseite reguliert, während die Ausgabenseite den Marktmechanismen folgt. Wie oben anhand (nur) zweier Vektoren dargestellt, gelingt es momentan nicht, die Ausgaben- oder die Einnahmenseite in den Griff zu bekommen. Dazu bräuchte es einen großen Wurf der Regierung und dafür benötigt es politisches Kapital. Doch genau dieses schwindet zusehens.