Die Bundesregierung hat im August 2025 den ehemals als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelten Gesetzesentwurf beschlossen und dem Bundestag zur Beratung übergeben. Die Inhalte betreffen in teils relevanten Aspekten auch den ambulanten Sektor.

Unter anderem geht es um

  • die Regelung der Arbeit von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst
  • um eine Ausnahmeregelung bei der ePA-Befüllungspflicht
  • sowie um eine Vereinfachung der Vorhaltepflicht des eHBAs beim Ausstellen des eRezeptes.

Was die Regierung diesbezüglich plant, stellen wir im Folgenden kurz vor. Allerdings gilt: Da sich der Entwurf nach wie vor im Gesetzgebungsverfahren befindet, sind sämtliche Punkte noch nicht rechtsgültig.