Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mahnt der Artikel die oft unzureichende Umsetzung digitaler Inklusion auf Praxis-Websites an, da künftig hohe Bußgelder durch die inzwischen startklare Marktüberwachungsstelle drohen. Der BMVZ ordnet diese zögerliche Umsetzung direkt in den aktuellen gesundheitspolitischen Kontext ein: BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller macht deutlich, dass die an sich sinnvolle Pflicht zur Barrierefreiheit im starken Kontrast zum massiven Druck steht, den die Politik des Bundesgesundheitsministeriums auf die Praxisteams und MVZ-Verwaltungen ausübt. Damit illustriert der BMVZ den wachsenden Konflikt zwischen neuen regulatorischen Auflagen und der ohnehin angespannten operativen Realität in der ambulanten Versorgung.
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