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Worum geht es? Warum der Aufwand?
Bereits seit zwei Jahren verweisen wir nachdrücklich auf die Folgen für vertragsärztliche Großpraxen aus der Einführung von NIS2. MVZ und Gemeinschafspraxen sind von der neuen Richtlinie, die auf die Cyber-Sicherheit wichtiger Unternehmen abzielt, betroffen, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter haben oder das Umsatz- oder Bilanzkriterium ( > 10 Mill. €) erfüllen. Durch die verschärfung der Anforderungen soll die Resilienz der europäischen Wirtschaft und Infrastruktur gestärkt werden.
Schon im Dezember 2024 hatten wir darum die branchenspezifische BMVZ-Arbeitshilfe ▷ NIS2-Richtlinie | Relevanz und Folgen der NIS2-Gesetzgebung für MVZ und Großpraxen veröffentlicht. Eine Übersicht, verfasst von den Rechtsanwälten Dr. Thomas Willaschek & Franz-Sebo Krubally, die für MVZ und andere komplexe Praxisstrukturen immer noch eine empfehlenswerte Lektüre darstellt, da die wesentlichen Grundlagen unverändert fortgelten.
Mit Verspätung ist nun am 6. Dezember 2025 die NIS2-Richtlinie in deutsches Recht überführt worden. Seit diesem Inkrafttreten ist der Handlungsdruck auf die verpflichteten Unternehmen stark erhöht. Eine erste wichtige, einzuhaltende Frist ist der 6. März 2026. Zudem sind inzwischen auch die Curricula für die verpflichtenden Weiterbildungen final.
Damit Verantwortliche in MVZ und Praxen abschätzen können, inwieweit sie betroffen sind, und was, wann zu tun ist, und wie das mit Haftung und Sanktionen aussieht, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.
