
Rück-Blick schafft Ein-Blick auf Aus-Blick
Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.

Der BMVZ hat einen neuen Vorsitzenden: „Wir sollten anders über MVZ diskutieren.“
Zum 30. September 2025 hat Dr. Peter Velling sein Amt als ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender aus Altersgründen an seinen bisherigen Stellvertreter Dr. Bernhard Landers übergeben. Die Leitung des Verbandes wechselt damit in der Mitte der aktuellen BMVZ-Wahlperiode nicht nur – wie geplant – in jüngere Hände. Vielmehr bekräftigt diese Nachwahl auch die inhaltliche Positionierung des BMVZ als Mahner für eine konstruktive MVZ-Debatte, die allgemein den positiven Mehrtwert ärztlicher Kooperation in den Mittelpuntk stellt. Kritisiert wird damit die Debattenverengung auf die Frage, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Während gleichzeitig Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen, fast völlig fehlen.

ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober
Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.