Die Auswirkungen des § 95e SGB V – Fachdialog zum Nachhören

Seit letzten Sommer ergeben sich durch den neuen § 95e SGB V teils erhebliche organisatorische Probleme, wenn BAG oder MVZ neu in ein Zulassungsverfahren gehen. Betroffen sind vor allem BAG und MVZ-Träger mit mehreren HBSNR und/oder einer Versicherungs-Gesamtlösung, die teils mit erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten zugunsten von Einzelbestätigungen je MVZ aufgedröselt werden muss/soll. Gleichzeitig haben viele Betroffene von dem Problem noch gar nichts bemerkt.