Berliner Ärzteblatt - Ausgabe 3/4-2020
Das ist eine Betriebsbehinderung für betroffene MVZ
Die KV-Berlin hat eine Regelung erlassen, die von MVZ mit nicht-ärztlichen Trägern eine zweite – also zur ohnehin abzugebenden SGB-V-Bürgschaft zusätzliche – Bankbürgschaft verlangt, um die für den Praxisbetrieb notwendige monatlichen Honorarvorauszahlungen zu erhalten. Die BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller hält diese Entscheidung für ein Politikum.
ÄrzteZeitung
Internisten und MVZ fordern klare Worte der KVen
Der BMVZ befürchtet beim beschlossenen Schutzschirm für Praxen eine Ungleichbehandlung der Medizinischen Versorgungszentren. Deshalb betont Susanne Müller, BMVZ-Geschäftsführerin, dass „es hier in den nächsten Monaten sehr wichtig wird, die KV-spezifischen Entwicklungen zu beobachten und etwaigen Fehlentwicklungen vorzubeugen.“
aerzteblatt
Gesundheitsexperten stehen Fremdinvestoren überwiegend kritisch gegenüber
Wie steht es um die Investitionstätigkeit in der ambulanten Medizin und um die Gründung von kommunalen MVZ? Das wollten Gesundheitspolitiker am 4. März im Rahmen ein Anhörung im Bundestag herausfinden. Als Sachverständige waren unter Anderen die BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller und der Verbandsvorsitzende Dr. Peter Velling geladen. Ein Sitzungsbericht.
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Gutes MVZ – Schlechtes MVZ
Was ist ein “gutes” MVZ? Darüber entbrennen häufig Diskussionen: Eine Orientierung gibt Susanne Müller, BMVZ-Geschäftsführerin, mit ihrem Beitrag. Sie stellt sieben Thesen auf, was ein “gutes” MVZ ausmacht und fordert einen Maßstab zu entwickeln, wie gute Versorgung definiert ist.
BibliomedManager
Von Fall zu Fall: Vom Umgang mit ambulanten Kooperationen
“Die Auseinandersetzung um Honoraranreize, die im TSVG zwecks schneller Terminvergabe vereinbart wurden, ist geschlichtet. Unbeantwortet bleibt aber die Frage, welche Stellung kooperativen Strukturen wie MVZ abseits von Sonntagsreden wirklich zugebilligt wird, kritisiert Susanne Müller vom BMVZ.”