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BMVZ

Mitgliederversammlung

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Cave! Schriftliches Beschlussverfahren statt Versammlung

Satzungsvorgaben zur Mitgliederversammlung

Auf Beschluss des Vorstandes vom 8. Juni 2021 wird die ‘Ordentliche Mitgliederversammlung’ des Jahres 2021 ohne tatsächliche Versammlung als schriftliches Beschlussverfahren durchgeführt.

Hintergrund sind die anhaltenden Pandemieumstände, die eine verläßliche Planung insbesondere mit Blick auf die für die Beschlussfähigkeit notwendige Teilnehmerzahl schwierig machen. Dies erfolgt unter Rückgriff auf die Ausnahmeregeln des § 5 Absatz 3 GesRuaCOVBekG, dessen Geltung per Verordnung des Bundesjustizministeriums auf das Jahr 2021 erstreckt wurde.

Ablauf & Zeitplan

Ablauf des schriftlichen Beschlussverfahrens

Ähnlich wie bei einer Briefwahl üben die BMVZ-Mitglieder ihr Stimmrecht per Post oder Fax aus.
Ihre Entscheidung zur jeweiligen Beschlussvorlage halten die Mitglieder schriftlich auf dem Beschlussbogen fest und schicken ihn ausgefüllt an den BMVZ zurück.

Zeitplan

Beschlusszeitraum: 5. November – 8. Dezember 2021
Erhalt der Beschlussvorlagen und des Beschlussbogens postalisch vor Beginn des Beschlusszeitraumes
Rücksendung der Beschlussbögen per Fax oder Post innerhalb des vierwöchigen Beschlusszeitraumes an die BMVZ-Geschäftsstelle.
Fragen zum Verfahren können jederzeit an den Vorstand oder die Geschäftsstelle gerichtet werden.

Kompetenzen der Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt. Sie wird unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. (…)
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung schriftlich oder per Mail eine Änderung der Tagesordnung beantragen.

(Auszug § 11 Verbandssatzung | zur Satzung)

 

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
… die Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr;
… die Wahl zweier Rechnungsprüfer, die nicht gleichzeitig
Mitglieder des
Vorstandes sein dürfen;
… die Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes;
… die Entscheidung über die Beitragsordnung;
… die Wahl und Abwahl von Vorstandsmitgliedern;
… die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung;
… die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;
… die Ernennung von Ehrenmitgliedern;
… die Beschlussfassung in besonderen Angelegenheiten.

Datum und Zeit

5. Nov 2021

BMVZ

 

Ort

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