Schriftliches Beschlussverfahren
statt Versammlung

Auf Beschluss des Vorstandes vom 11. Juni 2025 wird die Mitgliederversammlung in 2025 als rein schriftliches Beschlussverfahren durchgeführt. Der Beschlusszeitraum umfasst vier Wochen, beginnend am 17. November 2025. Über diesen Umstand sowie über die anstehenden Beschlusssachen haben wir – satzungskonform – per Mitgliedermailing vom 22. September 2025 informiert.

Unabhängig davon, dass keine physische Mitglieder­ver­sammlung statt­findet, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, zu den Unter­lagen und Beschlusssachen Fragen zu stellen. Diese können Sie uns tele­fonisch oder per Mail (gf.assistenz@bmvz.de) über­mitteln.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den zur Ent­schei­dung an­stehen­den Fragen um Haushaltsan­gele­gen­heiten, zu denen nachfolgend alle notwendigen Informa­tionen als PDF-Download abgerufen werden können. Die Beschlussfassung erfolgt per digitalem Beschlussbogen.

Dabei gilt: Beschlussbögen sind grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie von einer zur Stimmabgabe berechtigten Person des Unternehmens einge­reicht werden. In diesem Kontext sind auch beim schrift­lichen Be­schluss­­verfahren die Vorgaben zur Stimm­be­rechtigung zu beachten:

„Das Stimmrecht eines Mitglieds kann nur von seinem gesetzlichen Vertreter wahrgenommen werden, sofern nicht ein Dritter dazu bevollmächtigt wird. Ein entsprechendes Formular wird vorgehalten. Eine Stimmvollmacht gilt daneben automatisch als derjenigen Person erteilt, die im Mitgliedsantrag als Ansprech­partner:in eingetragen ist.“ (§ 16 Absatz 7 Vereinssatzung)