Schriftliches Beschlussverfahren
statt Versammlung
Auf Beschluss des Vorstandes vom 11. Juni 2025 wird die Mitgliederversammlung in 2025 als rein schriftliches Beschlussverfahren durchgeführt. Der Beschlusszeitraum umfasst vier Wochen, beginnend am 17. November 2025. Über diesen Umstand sowie über die anstehenden Beschlusssachen haben wir – satzungskonform – per Mitgliedermailing vom 22. September 2025 informiert.
Unabhängig davon, dass keine physische Mitgliederversammlung stattfindet, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, zu den Unterlagen und Beschlusssachen Fragen zu stellen. Diese können Sie uns telefonisch oder per Mail (gf.assistenz@bmvz.de) übermitteln.
Im Wesentlichen handelt es sich bei den zur Entscheidung anstehenden Fragen um Haushaltsangelegenheiten, zu denen nachfolgend alle notwendigen Informationen als PDF-Download abgerufen werden können. Die Beschlussfassung erfolgt per digitalem Beschlussbogen.
Dabei gilt: Beschlussbögen sind grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie von einer zur Stimmabgabe berechtigten Person des Unternehmens eingereicht werden. In diesem Kontext sind auch beim schriftlichen Beschlussverfahren die Vorgaben zur Stimmberechtigung zu beachten:
„Das Stimmrecht eines Mitglieds kann nur von seinem gesetzlichen Vertreter wahrgenommen werden, sofern nicht ein Dritter dazu bevollmächtigt wird. Ein entsprechendes Formular wird vorgehalten. Eine Stimmvollmacht gilt daneben automatisch als derjenigen Person erteilt, die im Mitgliedsantrag als Ansprechpartner:in eingetragen ist.“ (§ 16 Absatz 7 Vereinssatzung)





