Hier finden Sie eine chronologische Auflistung von Veröffentlichungen in Zeitungen, Fachzeitschriften und Online-Portalen, an deren Inhalten der BMVZ direkt beteiligt war, oder in denen er zitiert wurde. Ergänzend spiegelt unser Presse-Echo Meldungen zum und über den BMVZ von dritter Seite.
Alle Texte, Interviews, Aufsätze, etc. sind – soweit frei zugänglich – zum Abruf verlinkt. Melden Sie sich bei Fragen gern in der BMVZ-Geschäftsstelle.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie daher auf Veröffentlichungen stoßen, die hier nicht erwähnt sind, freuen wir uns, wenn Sie uns diese per Mail zukommen lassen.
Werden iMVZ jetzt endlich stärker reguliert?
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss diskutierten Experten aus dem Gesundheitswesen und MVZ-Interessenverbände über den Antrag, MVZ zu regulieren. Im Bericht wird u.a. der Aussage des KBV-Chefs Gassen Raum gegeben, dass kommunale MVZ selten „wirtschaftliche Tragfähigkeit“ erreichten, was die Frage nach der Haftung aufwerfe. Er stellte vor diesem Hintergrund infrage, ob man deshalb die Büchse der Pandora öffnen und MVZ eine geringere Bürgschaftsbegrenzung zugestehen sollte? Auf jeden Fall müsse klar ausgeschlossen werden, dass sich diese Möglichkeit auf investorengetragene MVZ-Strukturen überträgt. Die BMVZ-Geschäftsführerin wird mit dem Plädoyer zitiert, dass die Politik sich von dem „destruktiven Konzept“ lösen sollte, wie eine Gruppe von MVZ-Trägern aus der Versorgung herausgehalten werden könne und stattdessen darüber nachdenken sollte, ob man auf Träger verzichten wolle, die anstellungswilligen Ärzten geeignete Arbeitsplätze böten.
Diskussion über investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren hält an
Gesundheitsexperten haben im Gesundheitsausschuss über die Vorschläge der Grünen-Fraktion zur Regulierung von MVZ diskutiert. Diese hat die Regierung dafür kritisiert, trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag sowie „großer Dringlichkeit und wiederholter Appelle aus der Ärzteschaft“ dem Thema bislang keine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet hat. Der Artikel geht unter anderem auf die von den Sachverständigen eingereichten Stellungnahmen ein. Für den BMVZ wird zutreffenderweise herausgestellt, dass 'die Stärkung ärztlicher Inhaber wichtig sei, und dass an der Nachbesetzung von MVZ dringend nachgeregelt und der Prozess von bürokratischen Hürden beseitigt werden müsse.' Dass somit, wenn die Diskussion stets nur auf Investoren abstellte, schlichtweg die falsche Debatte geführt werde.
Regulierung von iMVZ: Warum die Grünen das Streitthema auf die Agenda setzen
Neue Runde in der Debatte über Investoren-MVZ. Der Artikel beleuchtet die Hintergründe und stellt den Bezug zwischen der Anhörung vom 12. November und dem zum schwarz-roten Koalitionsvertrag her, der ebenfalls eine Regulierung vorsieht. Viel Raum erhält die Darstellung der Position der BÄK, die für schärfere Kennzeichnungspflichten plädiert, und dafür, dass Verträge der Ärztlichen Leitung auf Bonusvereinbarungen hin untersucht werden dürfen und ein Sanktionsregime für Verstöße aufgestellt wird. In der Anhörung bezeichnete die BMVZ-Geschäftsführerin Mülller es als „destruktiv,“ pauschal eine ganze Gruppe von MVZ-Trägern von der Versorgung fernhalten zu wollen, während gleichzeitig permanent über Arztmangel gesprochen werde. Die Entwicklung zeige, dass Ärzte als MVZ-Gründer und Arbeitgeber in viel zu geringer Zahl zu finden seien. Und dass somit auch und gerade MVZ in nichtärztlicher Trägerschaft als ärztliche Arbeitgeber von großer Relevanz seien.
Expertenanhörung zu Medizinischen Versorgungszentren
Der Bundestagsinformationsdienst ‚hib‘ informiert über die am 12. November 2025 durchgeführte Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschuss‘ des Bundestages. Anlass war der Antrag der Grünen-Fraktion, ‚MVZ zu reformieren.‘ Als Sachverständige war u.a. die BMVZ-Geschäftsführerin geladen, daneben auch Vertreter von BÄK, KBV, GKV-Spitzenverband, Hausärzteverband und BBMV. Der BMVZ betonte in seiner mündlichen und schriftlichen Stellungnahme, dass viele der Forderungen zur Regulierung von MVZ in der Praxis nicht zielführend und zudem teils als reine Symbolpolitik zu werten seien. Der Verband forderte erneut eine Versachlichung der Debatte und betonte die Bedeutung einer offenen, realitätsnahen Diskussion über die Zukunft der ambulanten Versorgung.
Grüne fordern MVZ-Reform | Mehr Kontrolle und weniger Rendite?
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages ging es am 12. November erneut um das Für und Wider zur MVZ-Reform. Die Bundesärztekammer forderte mehr Transparenz und strengere Regelungen, während der BBMV den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend hielt. Für den Hausärzteverband betonte Joachim Schütz, dass es keine belastbaren Daten gäbe, die eine systematische Beeinträchtigung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit in MVZ belegten. Problematisch sei vielmehr ein strukturelles Wettbewerbsungleichgewicht bei der Nachbesetzung von Arztsitzen. Thema waren daneben auch die Chancen von kommunalen MVZ. Susanne Müller war als Vertreterin des BMVZ geladen und wies u.a. darauf hin, dass die im Antrag geforderte gesonderte Abrechnungsprüfung auf Kernleistungen nur für MVZ als Willkür zu werten sei und daher abgelehnt wird.
Investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren – Laute Rufe nach Regulierung
Mit Beginn des Herbst 2025 ist die MVZ-Debatte nach gut einem halben Jahr 'Pause' auf die politische Agenda zurückgekehrt. Das Ärzteblatt bietet dazu passend und mit Bezug auf die Regelungsabsicht des Koalitionsvertrags von Mai 2025 eine aktuelle, gut recherchierte Debattenbeschreibung, in der zahlreiche Akteure direkt zu Wort kommen. Darunter auch solche abseits der üblichen Verdächtigen, wie den Patientenbauftragten der Bundesregierung, Christoph Scheuplein vom VDI sowie Ärzte der häufig mit der Investorenthematik besonders in Verbindung gebrachten Fächer Augenheilkunde und Dermatologie. Natürlich ist auch der BMVZ mit seiner Einschätzung präsent.
„Wir müssen uns um die Versorgung kümmern – nicht um Nebelkerzen“
Nach mehr als einem Jahrzehnt an der Spitze des Bundesverband MVZ e.V. übergibt Dr. Peter Velling den Staffelstab des Vorstandsvorsitzes an Dr. Bernhard Landers. Im Interview mit dem änd blicken beide auf Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsfragen rund um die MVZ-Strukturen: vom Wandel der Berufsbilder über die Debatte um Investoren, Nachfolgeregelungen und Ambulantisierung bis hin zu Digitalisierung und Primärarztsystem. Zitiert wird Dr. Landers mit folgenden Zielen: „Erstens will ich die Rolle des angestellten Arztes weiter konkret fassen – mit klaren Rechten, Pflichten, Weiterbildungswegen und Entwicklungspfaden, die zum ambulanten Alltag passen. Zweitens gehört die Nachfolgeregelung ganz nach oben auf die Agenda: Wir brauchen praxistaugliche, rechtssichere Übergaben, damit gewachsene Strukturen nicht an Fristen oder Formalien scheitern. Gelingt uns das, sichern wir Versorgung – und hören auf, uns in Symboldebatten zu verlieren.“
Telematikinfrastruktur: Wo Kliniken von ihren MVZ lernen können
Was für MVZ, Apotheken und Vertragsärzte längst Pflicht ist, wird auch für Pflegeheime, Reha-Kliniken und Krankenhäuser relevanter: die Anbindung an die gemeinsame Telematikinfrastruktur (TI). Beim Karten- und Adressmanagement gibt es jedoch sektorenspezifisch verschiedene Verfahrensweisen und viele Stolperfallen. Darüber informiert dieser 3-seitige Aufsatz des BMVZ überblicksartig und zeigt auf, wie komplex das Management und der Organisationsaufwand rund um die TI ist. Aufgrund des Erfahrungsvorsprungs, den MVZ und Arztpraxen haben, können und sollten alle Akteure, die erst jetzt angeschlossen werden, von ersteren einiges lernen, so das Plädoyer der Autorin.
Investorengeführte MVZ: Zwischen Reformdruck und Versorgungslücke
Die Background-Redaktion begleitet anlässlich des 19. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS mit diesem Hintergrundartikel die neu entflammte Debatte um nicht-ärztliche MVZ-Träger. Braucht es hier eine stärkere Regulierung oder einfach mehr Unterstützung für Ärzte, die die Trägerschaft übernehmen wollen, wird gefragt; die Antwort aber wird nach einer breiten Rundumschau auf die verschiedenen Meinungen salomonisch offen gelassen. Im Mittelpunkt des Berichts steht dabei der Dialog der BMVZ-Geschäftsführerin Müller, den diese mit FALK-Geschäftsführer Martin Degenhardt während des BMVZ-Kongresses vom 7. Oktober geführt hat.
Appell: „Kooperative Strukturen konsequent mitdenken!“
Beim BMVZ PRAKTIKERKONGRESS wurde zu Beginn der Tagung über die offenen Fragen in der aktuellen Gesundheitspolitik und das Selbstverständnis von MVZ aus Sicht der Praktiker gesprochen. Der änd-Artikel berichtet darüber ausführlich. Etwa über die Ansage, dass der BMVZ statt einer Regulierung für Investoren-MVZ Erleichterungen für ärztliche MVZ-Betreiberärzte fordere: „Wir sollten eher dafür sorgen, dass ärztliche Gründer weniger Schwierigkeiten haben, ihre Einrichtungen zu übergeben.“ Für Krankenhäuser sei das leichter. „Das sieht die Politik aber nicht.“ Dr. Landers der neue Vorsitzende des BMVZ ergänzte: „Damit kooperative Systeme auch auf Dauer wirtschaften können, müssen Zulasser- und Betreibereigenschaften getrennt werden.“
Urteil bestätigt MVZ-Nachrangregelung
Wenn sich ein MVZ um die Nachbesetzung eines Arztsitzes bewirbt, ist der im SGB V vorgesehene Nachrang streng auszulegen, berichtet dieser Kurzbericht über eine Entscheidung des LSG Stuttgart. Im konkreten Fall ging die inhabergeführte MVZ-Gesellschaft einer Ärztin bei der Vergabe leer aus, da die Ärztin zwar Alleingesellschafterin, aber nicht im antragstellenden MVZ selbst, tätig war. Der BMVZ kommentiert: „Das LSG hat sehr nah am Gesetz argumentiert. Wollte man, dass MVZ-Ketten, die in Vertragsarzthand liegen, bei denen aber aufgrund der Vielzahl an Standorten die Gesellschafter nicht mehr selbst im einzelnen MVZ tätig sind, nicht unter diesen Passus fallen, müsste man dies politisch ändern.“
Niedersachsen: Neue Abschlagstermine bereiten manchen Praxen Liquiditätsprobleme
Die KV Niedersachsen hat die Abschlagzahlungen an Praxen zum Monatsende verschoben, was bei vielen Praxen zu Liquiditätsengpässen führt. Der Vorfinanzierungsaufwand, insbesondere bei großen Praxen und MVZ, steigt erheblich. Diese Umstellung, die seit Juli gilt, wurde von der KV als notwendig für die Sicherung der eigenen Liquidität begründet. Doch für viele Praxen bedeutet dies eine große Herausforderung, vor allem in den Lohnmonaten. Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) warnt vor den Auswirkungen auf Jahresabschlüsse und den finanziellen Druck auf Praxisinhaber. Viele Praxen müssen auf Betriebsmittelkredite zurückgreifen, um laufende Zahlungen zu leisten. Der BMVZ fordert eine unbürokratische Bearbeitung von Anträgen auf vorgezogene Zahlungen zur Milderung der finanziellen Belastungen.
Verordnungsentwurf | Weniger Bürokratie: Ärztliche Niederlassung soll attraktiver werden
Eine reformierte Zulassungsverordnung soll die Arbeit der Zulassungsausschüsse gängiger und das Arztregister „elektronisch“ machen. Dieses Projekt, das bereits Karl Lauterbach auf der Agenda hatte, aber nicht zu Ende bringen konnte, wurde nun durch Bundesgesundheitsministerin Warken neu gestartet. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs wurden gleichzeitig die Verbände um schriftliche Stellungsnahme gebeten. Das Projekt stößt beim BMVZ auf volle inhaltliche Unterstützung, da dieser – wie der Artikel ausführt – schon seit Langem die Umsetzung der ZV-Modernisierung fordert. FALK-Geschäftsführer Degenhardt ist der Entwurf dagegen nicht entschlossen genug, denn: „Wir bräuchten einen vollständig digitalen Prozess, damit die Verfahren schneller und effizienter werden.”
Alles MVZ oder was? Statistische Daten zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung
Die Debatte um MVZ wird oft politisch zugespitzt geführt ‒ zulasten einer sachlichen Auseinandersetzung mit den realen Strukturen der ambulanten Versorgung. Der sechs-seitige Fachaufsatz hat daher das Ziel, statistischen Missverständnissen entgegenzutreten und die tatsächlichen Entwicklungen differenziert darzustellen. Es wird gezeigt, dass MVZ weder die Versorgung dominieren noch automatisch Großstrukturen oder Investorenmodelle darstellen. Als Fazit wird gezogen, dass es überrascht, dass das Kriterium „Praxisgröße“ in der bisherigen Erfassung vertragsärztlicher Strukturen kaum eine Rolle spielt. Ursächlich dafür sei die einseitige Fokussierung auf MVZ, die verdecke, dass größere Strukturen auch bei den Niederlassungspraxen längst auf dem Vormarsch sind, während MVZ in der Mehrheit unerwartet kleinteilig daherkommen.
Hauptstadtkongress: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen Forschende werden
Das Urteil der Gesprächsrunde war einhellig: Deutschland könne es sich gar nicht mehr leisten, dass Forschung und Arbeit der niedergelassenen Mediziner in den Praxen getrennt nebeneinander herlaufen. Doch wie gelingt der Wandel? Darüber hat Dr. med. Bernhard Landers, Vorstandsmitglied des BMVZ und Landarzt aus Rheinland-Pfalz, im Rahmen des Hauptstadtkongress mit Amelie Koch von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden und Dr. Heyder von der Berliner Charité diskutiert. Einhelligkeit bestand vor allem darin, dass mehr Austausch zwischen der Forschung und den Praxen nötig sei.
MVZ, Investoren und junge Ärzte: Nötig ist eine differenzierte Debatte
Junge Ärztinnen und Ärzte wollen attraktive und flexible Arbeitsbedingungen – sollen dafür einzelne Akteure beschränkt, andere gefördert werden? Darüber gibt es verschiedene Sichtweisen, über die beim Hauptstadtkongress 2025 öffentlich diskutiert wurde. Unter dem Titel 'Von MVZ lernen: Nur Heuschrecken oder der ideale Arbeitsort für die Gesundheitsprofessionen?' wurden diese Fragen von der BMVZ-Geschäftsführerin u.a. mit Möritz Völker vom Hartmannbund, Sybille Stauch-Eckmann vom BBMV und Sandra Blumenthal vom Hausärzteverband erörtert. Lilly von Kenne von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden machte dabei deutlich, dass die Arbeit in der ambulanten Versorgung vom Nachwuchs sehr positiv wahrgenommen wird. „Vor allem der fachliche Austausch in MVZ wird sehr positiv wahrgenommen“, berichtete sie. Insgesamt entstand so ein lebendiger Austausch, über den der Artikel ausführlich berichtet.
Neues Teilhabegesetz geht an den Start: So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei
Seit 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Daher müssen Arztpraxen und MVZ dafür sorgen, dass ihre Websites ohne Einschränkungen oder technische Hürden zugänglich sind. Vorbereitet dürften nur die wenigsten sein, so die These des Artikels, weswegen erläutert wird, worauf Ärzt:innen achten müssen. Die BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller wird mit dem Kommentar zitiert: „das Thema überrollt die Branche ähnlich wie 2018 die DSGVO. Das auch, weil von den Branchenverbänden nicht frühzeitig informiert wurde.” Das sei bei den MVZ nicht viel anders als bei den Praxen, obwohl der BMVZ seit gut einem halben Jahr Aufmerksamkeit auf das Thema lenke.
Koalitionsvertrag: Das wollen Union und SPD im Gesundheitswesen ändern
Am 9. April wurde der Koalitionsvertrag veröffentlicht. Der Beitrag fasst dessen wesentliche gesundheitspolitische Aussagen zusammen. Zum Thema MVZ wird der Sachstand zitiert und eingeordnet, dass im Vergleich zu weitergehenden Regulationsforderungen, die gewählte Formulierung für eine gewisse Entspannung steht. Der erste Satzteil des MVZ-Passus' entspricht, so die Zeitung, der vielfach erhobenen Forderung nach einem MVZ-Register und lässt dazu den BMVZ zu Wort kommen: „Die Herstellung von Strukturtransparenz bei MVZ, aber auch darüber hinaus, ist uns seit Langem ein großes Anliegen – vorausgesetzt es wird nicht eine überbordende neue Transparenzbürokratie geschaffen. Das Vorhaben der Koalition unterstützen wir daher gerne.“ Den zweiten Satzteil zur MVZ-Thematik im Koalitionsvertrag versteht die ÄrzteZeitung dahingehend, dass die Kontrollpflichten der KVen intensiviert werden sollen.
MVZ-Debatte: „Unterkomplex diskutiertes Stammtischthema“
Die ausführliches Analyse schaut auf drei Jahre Lauterbach-BMG und die angekündigte, aber letztlich ausgebliebene MVZ-Reform. Im Fokus steht die Frage, wie es nun weitergeht, und inwieweit Aussicht besteht, dass die kommende Bundesregierung die vorliegenden Pläne zur Gebietsbeschränkung von Klinik-MVZ reaktiviert. Dabei schaut der Autor noch einmal auf die Vielzahl an MVZ-Gutachten und zieht die Schlussfogerung: „Zumindest bei vorurteilsfreier Herangehensweise scheint das Pendel gegen eine Einschränkung der MVZ-Gründungsbefugnisse für Kliniken auszuschlagen.“ Hier kommt der BMVZ zu Wort und unterstreicht, dass es bei der hochemotionalen MVZ-Frage quer durch alle Parteien Personen gibt, die regulatorische Eingriffe befürworten – aber immer auch innerparteiliche Gegenstimmen. Die Zukunft des Themas ist entsprechend weiterhin offen und stark von Personalentscheidungen der kommenden Koalition abhängig.
Interview: „MVZ-Trägerpluralismus ist ein Mehrwert“
In einem Überblicksinterview beantwortet die BMVZ Geschäftsführerin Müller u.a. Fragen zur Einschränkung nicht-ärztlicher MVZ-Gründungen und deren Umsetzungswahrscheinlichkeit und zu den Wünschen ihrerseits, was die Politik beim MVZ-Thema nachregulieren sollte. Außerdem geht es um Anforderungen, die MVZ als Mieter und Nutzer an die Immobilie stellen. Dabei unterstreicht sie, dass für diese Frage das Ausmaß an Komplexität einer Praxis wesentlich entscheidender als die Rechtsform ist. Dass es insoweit viele Gemeinsamkeiten zwischen fachübergreifenden MVZ und Gemeinschaftspraxen gibt. Sie sagt: „Der Trend zu größeren Praxiseinheiten ist alles andere als ein reines MVZ-Thema,“ und kritisiert, „dass das gesamte Selbstverwaltungssystem, also Normen, Akteure und Vergütungsregeln nach wie vor auf die Einzelniederlassung oder kleine BAG abstellt.“ Der Volltext des HAL-Marktreports kann kostenfrei über den Link bezogen werden.
Kurzporträt: Hausarzt Peter Velling auf Mission im Vatikan
Dr. Peter Velling ist im Ehrenamt Vorstandsvorsitzender des BMVZ e.V. Gleichzeitig engagiert er sich bei den Berliner Maltesern. Seit vielen Jahren betreut er hier Pilgerreisen in den Vatikan sowie in diesem Jahr auch die Sanitätsstellen in den römischen Lateran-Basiliken. „Im Regelfall kommen die Menschen zu uns, weil sie ihre Füße wund gelaufen oder die Blutdruckmedikamente zu Hause vergessen haben,“ berichtet Velling. Aber natürlich ist der Internist und sein Team auch auf echte Notfälle vorbereitet. Das Engagement für die Malteser passt in den Lebenslauf des BMVZ-Vorsitzenden, der – wie auch der Artikel berichtet – bereits für die UN in Honduras, Somalia und Kuwait sowie als Katastrophenhelfer in Mittelamerika tätig war. Im Hauptberuf ist Peter Velling angestellter Hausarzt in einem Berliner MVZ.
AI-Act, EHDS, ePA und Co. | „Praxen bei Digitalisierung mitnehmen“
Die nächsten Monate und Jahre halten für die Akteure im Gesundheitswesen einige 'technische' Herausforderungen bereit. Noch 2025 erfolgt bspw. die Scharfstellung der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit und (wahrscheinlich) auch das Inkrafttreten der NIS2-Gesetze über kritische Infrastrukturen. Beides berührt – ebenso wie der bereits seit 2. Februar 2025 'scharfe' EU-AI-Act sowie die Pläne zum EU-Gesundheitsdatenraum (EDHS) – auch ambulante Praxen und MVZ. Der Artikel reflektiert hierzu als Bericht über das 'Health & Law Summit' des BUJ e.V. verschiedene Blickwinkel. Mit auf dem Podium saß die BMVZ-Geschäftsführerin, die eindringlich anmahnte, dass die 'Herausforderung für das weitere Gelingen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem weniger in der Regulatorik als im kommunikativen Bereich liegt, da hierbei zumeist vergessen wird, dass der ambulante Bereich mit insgesamt 104 Tsd. Praxis- & MVZ-Standorten sehr kleinteilig aufgestellt ist.'
EuGH erlaubt Verbot von Fremdinvestoren. Präzedenzfall für MVZ?
Im Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof zu der aus Deutschland vorgelegten Grundsatzfrage Stellung genommen, ob das bestehende Beteiligungsverbot für Fremdinvestoren an Anwaltskanzleien gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstieße. Dabei wurde vom EuGH die Vereinbarkeit des Beteiligungsverbots mit dem EU-Recht bejaht. In den Entscheidungsgründen nahmen die Richter direkt auch Bezug auf die inhaltlich verwandte Frage zu Fremdinvestitionen bei MVZ. Daher schlug die Entscheidung in den einschlägigen gesundheitspolitischen Kreisen, etwa bei der verfassten Zahnärzteschaft, große Wellen. Der OPG-Beitrag beleuchtet die Zusammenhänge und erklärt die Hintergründe. Dabei wird eine Stellungnahme des BMVZ eingebunden, die begründet, weshalb die EuGH-Rechtsprechung nicht 1 zu 1 übertragen werden kann.
Mehr als Entbudgetierung: Zusammenhänge und offene Fragen zur Honorarreform der Hausärzte
Am 31. Januar hat der Bundestag mit dem Beschluss zum Rumpf-GVSG den Honorardeckel für die Hausarztmedizin aufgehoben. Insbesondere der Hausärzteverband ist seitdem in Feierlaune. Allerdings besteht die Honorarreform – neben der Entbudgetierung – aus zwei weiteren, komplexen Komponenten. Deren Ausgestaltung, die das Gesetz nur in sehr groben Zügen vorgibt, obliegt der Selbstverwaltung. Was hier im Ergebnis auf die Hausärzteschaft zukommt, ist daher noch weitgehend unklar. Obwohl oder gerade weil der jetzt beschlossene Entwurf exakt der Fassung entspricht, die bereits seit Mai 2024 offiziell Teil des Regierungsentwurfes des GVSG war. Welche Stolperfallen bestehen, und warum die KBV nicht ganz Unrecht damit hat, vorerst die hausärztliche Euphorie zu dämpfen, beleuchtet diese ausführliche Analyse der BMVZ-Geschäftsführerin.
MVZ: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt
Das plötzliche Ampel-Aus hat auch die dauervirulente MVZ-Debatte abrupt zum Stehen gebracht, weil schnell klar war, dass somit im Normenrahmen für nicht-ärztliche MVZ-Träger doch erst einmal alles beim Alten bleibt. Gleichwohl hat die Art, wie in den letzten Jahren die Debatte zu MVZ geführt wurde, massiv Spuren in Politik und Gesellschaft hinterlassen, die auch durch einen etwaigen Partei- & Personalwechsel im BMG nicht einfach ausgelöscht werden. Daher spürt der Aufsatz der BMVZ-Geschäftsführerin Müller der Frage nach, was sich aus dem Geschehen der letzten Jahre für die Fortsetzung der Debatte um nicht-ärztliche MVZ-Träger ableiten lässt. Dabei geht sie davon aus, dass das Thema virulent bleibt und dass es Wechselwirkungen mit der Debatte um die neuen Level 1i-Kliniken geben wird, die aufgrund ihres Klinik-Status' als neuartige MVZ-Trägerstruktur hinzukommen.