Die Perspektive der KVen auf das Spargesetz und seine Umsetzung | Ist-Stand & Ankündigungen
„Uns erreichen derzeit täglich zahlreiche Anfragen dazu, wann die KV denn verbindliche Aussagen zum neuen, einnahmeorientierten Honorarverteilungsmaßstab (eHVM) machen kann.“ Ein Satz der KV Hessen an ihre Mitglieder, den wir als Verband ähnlich hätten schreiben können. Denn das Warken’sche Spargesetz ist zwar einerseits recht präzise in seinen Streichungsvorgaben, überlässt andererseits aber die Umsetzungsdetails weitreichend dem Bewertungsausschuss, der wiederum teils bis Februar 2027 Zeit hat, die Vorgaben umzusetzen. Die Folge ist eine extrem große Planungsunsicherheit für das anstehende Haushaltsjahr. Die hessischen KV-Vorstände führen zu dieser Situation aus: „Teilweise (…) teilt man uns Insiderwissen darüber mit, wie der neue eHVM ab dem Quartal 1/27 aussehen wird. Ein Insiderwissen, über das selbst wir, als Vorstände dieser KV, nicht verfügen – und auch gar nicht verfügen können.“ (~ Quelle) Eine Ansage, mit der sie den maßgeblichen Punkt herausstellen: Praxen und MVZ müssen das Wirtschaftsjahr 2027 ohne valide Planungsgrundlagen vorbereiten. Ein Umstand, auf den die einzelnen KVen unterschiedlich reagieren.
Die KV Westfalen-Lippe etwa gibt an, dass ‚die endgültigen Beratungen zum Honorarverteilungsmaßstab sehr wahrscheinlich erst Anfang kommenden Jahres stattfinden‘, (~ Quelle) während die KV Berlin einen angepassten HVM mit einer ausgesprochen strengen Fallzahlzuwachsbegrenzung, aber auch mit der Ankündigung der Bekanntgabe von Garantieauszahlungswerten ab Januar 2027 bereits beschlossen hat: ~ Infos & Download. Die KV Thüringen hat noch keine genauen Pläne, kündigt aber an, eine Härtefallregelung umzusetzen, die allerdings erst greifen soll, wenn sowohl das Gesamthonorar einer Praxis als auch ihr MGV-Honorar um mehr als 20 % gegenüber dem Vorjahresquartal sinken. Gleichzeitig kündigt deren Vorsitzende als Maxime an: „Wir werden Haus- und Fachärzte nicht gegeneinander ausspielen.“ (~ Quelle | Redemanuskript v. 12. September)
Einen anderen Weg beschreitet die KV Nordrhein, die – natürlich eingedenk dessen, dass auch hier die eingangs dargestellten Auskunftsunmöglichkeiten bestehen – eine ausführliche Fragen-Antwort-Seite erstellt hat und dabei auch schwierige Fragen vergleichsweise differenziert beantwortet. Etwa die danach, warum die KV noch keine konkreten Aussagen treffen könne oder welche Leistungen künftig weiter extrabudgetär sein werden. Daher lohnt sich ein Blick in diese Fragensammlungen auch für Praxisverantwortlich anderer KVen. Noch andere Schwerpunkte setzt die KV Rheinland-Pfalz, die ihren Mitgliedern unter dem Label „Sicher entscheiden mit Daten nahe Echtzeit“ ein Controlling-Tool zur Verfügung stellt, das tagaktuell praxisindividuelle Honorarsimulationen bieten und auf Basis statistischer Verfahren auch die weitere Entwicklung/Honorardeckelung im Quartal berücksichtigen soll (~ über den KVRP-Praxispilot). Damit ist die rheinland-pfälzische KV die erste, die der Ankündigung der KBV vom Sommer, derartige Tools allen zur Verfügung zu stellen, nachgekommen.
Dass die KVen jetzt für alle Praxen solche Auswertungs- und Prognosetools zur Verfügung stellen (sollen), ist einer der wenigen positiven Nebeneffekte der Spargesetzgebung. Auch wenn unklar ist, ob überhaupt und wie gut die einzelnen KVen sich dabei Mühe geben, das Tool auch mit Blick auf die Besonderheiten kooperativer und/oder fachübergreifender Leistungserbringung nutzbar zu machen. Insgesamt sind diese neuen Controlling Tools als Umsetzungshilfe für den Ansatz der KBV gedacht, der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik der Krankenkassen ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot der Vertragsärzteschaft entgegenzusetzen. Gemeint ist damit, dass alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen praktisch aufgefordert sind, ihre Sprechzeiten im Rahmen des Zulässigen auf das wirtschaftlich vertretbare Maß zu schrumpfen.
In der Vorstellung der KBV soll niemand mehr Leistungen erbringen, als die, die zu 100%, sprich ohne Abstaffelung vergütet werden. Dahinter steckt das ausgerufene Credo, wonach „es keine unendliche Leistungsverpflichtung der Praxen für GKV-Patienten [gibt], auch nicht bei vollem Versorgungsauftrag“. (~ Quelle) Vor diesem Hintergrund ist auch die im Sommer von der KBV-Rechtsabteilung veröffentlichte Broschüre „Privatsprechstunde + Sicherstellungsauftrag“ (~ PDF | 4 Seiten) zu verstehen, die der Einordnung dazu dienen soll, unter welchen Bedingungen ein Vertragsarzt seine GKV-Patienten bei Budgetausschöpfung (nicht) auf Privatleistungen verweisen darf. Oder, in der Zuspitzung von KV-Vorstand Gassen ausgedrückt: „Umgerechnet entspricht [die Kürzung] einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. … Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Praxisorganisation vor Ort so zu gestalten, dass das Leistungsangebot sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientiert. Hierfür brauchen die Praxen ein Zahlengerüst, das ihnen zeigt, wie viele Behandlungsfälle in etwa innerhalb des Budgets zu versorgen sind, damit sie ihre Praxisorganisation entsprechend anpassen können.“ (~ Rede Andreas Gassen v. 4. September)
Der bayrische KV-Vorstand Heinz ergänzt (hier als Transkript eines Podcasts): „Es ist Konsens unter allen KVen, dass wir aus diesem Hamsterrad, das wir im Grunde die letzten Jahrzehnte hatten, aussteigen müssen. Und das bedeutet, dass die HVM regional alle so gestrickt werden, dass wir den Kolleg:innen helfen, die Behandlungsfallzahlen zu reduzieren, und damit in ihren Budgets zu bleiben. […] Es wird nicht mehr so sein, dass wir über unsere Flatrate und all-inclusive alles durchführen können, sondern wir werden jetzt in diese 2-Klassen-Medizin marschieren. So ist es nun mal. So ist es politisch gewollt.“ (Quelle: Podcast des BVA mit Dr. Peter Heinz – Folge 1 | ab Minute 37:30)
Aus Sicht vieler MVZ wirken solche Planspiele der KV-Oberen, den einzelnen Ärzt:innen die Verantwortung der Terminrationierung überzustülpen, die klar auf die klassische, kleinteilige Inhaberpraxis abzielen, schwierig bis fragwürdig. Gleichwohl MVZ als oft große und größere Unternehmen mit angestellten Ärzt:innen noch mal stärker unter der fehlenden Planbarkeit für 2027 leiden, wird uns vielfach zugetragen, dass ein solches Vorgehen für sie nicht in Frage kommt. Um vor diesem Hintergrund so gut wie möglich für Klarheit zu sorgen, haben wir alles, was es derzeit – Stand zweite Septemberhälfte – an dienlichen Informationen für eine MVZ-individuelle Folgenabschätzung gibt, in einer BMVZ-Arbeitshilfe zusammengefasst: Das BMG-Spargesetz & seine Folgen für den ambulanten Sektor | Einordnung zur praxisindivuellen Folgenabschätzung.
Auch wir kommen dabei jedoch nicht um den Punkt herum, dass sich viele Aussagen, etwa zu etwaigen weiteren EGV-Ausnahmen oder zur Gesamthöhe der in Q1/2027 zur Verfügung stehenden MGV, nicht seriös treffen lassen, da diese Entscheidungen schlichtweg noch ausstehen. Daher nehmen wir abschließend noch einmal Anleihe beim eingangs erwähnten Brief der hessischen Vorstände, deren Ankündigung wir uns anschließen: „Die nächsten Wochen und Monate bleiben also für uns alle sehr herausfordernd und wir können Ihnen an dieser Stelle nur versichern, dass wir so schnell wie möglich zu neuen Entscheidungen informieren werden.“ (~ Quelle)
Ärzteblatt v. 21.09.2026
SpiFa startet Kampagne gegen Kürzungen in der ambulanten fachärztlichen Versorgung
Ärztenachrichtendienst v. 21.09.2026
änd-Verbändeumfrage zum GKV-Spargesetz: Maximal schlechte Stimmung
KVH | Mitgliederbrief v. 17.09.2026
Warum Praxen noch immer nicht wissen, was 2027 auf sie zukommt
Impfsaison 2026/27 | Konkurrenz für Praxis und MVZ auch bei Tetanus & Co.
Apotheken und Ärzteschaft stehen im Bereich der Impfleistungen zueinander in zunehmender Konkurrenz. Eine Situation, die politisch sowohl von der aktuellen als auch den letzten Regierungen absichtsvoll erzeugt wurde, zuletzt durch das APO-WVG (~ KW 25: Kompetenzverlagerungen ans Offizin). Vor diesem Hintergrund hat die KBV jüngst die Kampagne ‚Impfen beim Profi‘ gestartet. Als Ziel wird auffällig ohne Fingerzeig auf die Apothekerschaft angegeben, „möglichst viele Menschen zu motivieren, sich in einer Arztpraxis … impfen und den Impfstatus überprüfen zu lassen.“ (~ Quelle). Wording und Motive machen aber klar, dass es sehr wohl darum geht, die Mehr-Kompetenz der Ärzt:innen herauszustellen, „denn es geht um mehr als nur den Pieks.“ Ein Motto, das auch auf der praxisindividuellen Ebene Relevanz entfaltet. Es geht um Patientenbindung und Verdünnerscheine, nicht zuletzt also um eine relevante wirtschaftliche Größe.
Apotheken sind für viele Menschen, die keinen Hausarzt haben, deutlich niederschwelliger erreichbar als Arztpraxen, und buhlen mit diesem klaren Vorteil gerade auch beim Impfen vielerorts erfolgreich um die in aller Regel ‚pflegeleichte‘ Patientenklientel. Die Apothekenverbände unterstützen dies offensiv. (~ Schutzimpfungen in Apotheken) Zudem hat die aktuelle KBV-Kampagne Gegenwehr erzeugt, wie hier bei der Deutschen Apotheker Zeitung, die ausgesprochen kritisch die „fünf Argumente, mit der Ärzte gegen die Impfung in Apotheken argumentieren,“ hinterfragt. (~ DAZ v. 23. September) Da es bei dieser Auseinandersetzung neben medizinischen und standespolitischen Fragen für beide Seiten zentral auch um wirtschaftliche Aspekte geht, stellen wir nachfolgend diesen Aspekt in den Fokus.
Die Apotheke erhält für jede gesetzte Grippe-Impfung seit September 2026 in der Summe der Einzelposten für GKV-Patienten ein Honorar von 12,99 € und damit rund 10 % mehr als die Arztpraxis. Abgerechnet wird direkt und digital mit den Kassen. Dabei ist die Apotheke hinsichtlich der Indikation genau wie die Ärzteschaft an die Schutzimpfungsrichtlinie und die RKI-Empfehlungen gebunden, darf aber grundsätzlich keine Kinder und Jugendlichen impfen. Das Mindestalter für eine Apothekenimpfung liegt bei 18 Jahren. Apotheken, die impfen wollen, müssen sich zudem vorab mit der der Frage geeigneter Räumlichkeiten befassen sowie das Personal spezifisch fortbilden. So gesehen kann – natürlich – nicht jede Apotheke einfach drauf los impfen. Die Vorgaben regelt § 35a Apothekenbetriebsordnung. (~ Volltext).
Eine aktuelle Umfrage der ABDA (~ Quelle) ergab, dass 19 % aller Apotheken bereits impfen, weitere 18 % könnten sich vorstellen, einzusteigen, sobald das Impfgeschäft durch die Ermöglichung der Verimpfung weiterer Totimpfstoffe (bspw. Tetanus, Gürtelrose, Hepatitis B) auch außerhalb der Grippesaison wirtschaftlich attraktiv ist. Die entsprechende Regelung ist Teil des Apothekenweiterentwicklungsgesetzes, das Ministerin Nina Warken bereits im Frühsommer 2026 zum Abschluss gebracht hatte, und das damit bereits in Kraft ist. Diese Impfungen bekommen Sie bald in der Apotheke, informierte schon im Juni die Apotheken-Umschau die Patient:innen. Da noch einige formale Schritte ausstehen, ist jedoch diese zeitlich Prognose eines Apothekers vermutlich zutreffender: „Ich hoffe, dass wir zur Aktionswoche des Impfens vom 9. bis 13. November startklar sind.“ D.h., bereits ab diesem Herbst/Winter dürften einige Praxen beim Impfen zusätzlich unter Druck geraten, wenn sie plötzlich mit den Apotheken auch über die Grippe-Impfung hinaus in Konkurrenz stehen.
Wer sich informieren möchte, welche Apotheken im eigenen Praxisumkreis impfen, sollte das Apothekensuchportal der Gedisa namens Apo-Guide nutzen. Die Apothekensuche der ABDA ist zwar bekannter, verfügt aber nicht über eine detaillierte Leistungssuche. Beim Apo-Guide dagegen kann bei den Einstellungen gezielt nach Standorten gesucht werden, die die Grippe- und/oder Covid-Impfung bereits anbieten. Möglich ist zudem, dass Patienten auch über angeschlossene Buchungsportale wie z.B. apomondo direkt einen Termin vereinbaren können. Aktuell funktioniert das Feature jedoch (noch) nicht, da die Impfstoffe dieser Saison noch nicht ausgeliefert wurden.
Die Apothekerschaft insgesamt ist also beim Impfthema bereits ziemlich gut aufgestellt, gleichwohl die große Mehrheit der Apotheken bisher von der Seitenlinie zuschaut. Allerdings entwickelte sich die Anzahl der Impfdosen, die in Apotheken verabreicht wurden, zuletzt sprunghaft von 121 Tausend in 2024 auf rund 218 Tausend in 2025. Die Zahlen dürften für 2026 weiter ‚explodieren‘ – gleichwohl die Covid-2-Impfung auch wegen der geänderten Empfehlung (~ mehr Infos) nur eine sehr kleine Rolle spielen dürfte.
Neu verimpfen dürfen dafür aufgestellte Apotheken, sobald demnächst die nötigen Verträge zwischen Kassen und ABDA verhandelt sind, übrigens folgende Impfstoffe: Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis), Tetanus, Pneumokokken, Meningokokken, Gürtelrose (Herpes Zoster). Es geht also um ein sehr breites, neues Betätigungsfeld für Apotheken, was für Ärzt:innen, die auf diese Konkurrenz nicht vorbereitet sind, schmerzhafte Folgen haben könnte. Praxen und MVZ, die beim Impfen aktiv sind, sind daher gut beraten, sich mit den geänderten Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Anhaltspunkte dafür kann diese gut lesbare Arbeit geben: Influenzaimpfung in Hausarztpraxen – eine qualitative Interviewstudie zu Organisation, Umsetzung und Einstellungen oder – aus anderer Perspektive – dieser aktuelle Bericht des MDR: Start der Grippewelle: So bereiten sich Praxen und Apotheken vor.
Süddeutscher Rundfunk v. 27.09.2026
Bald noch mehr Impfungen und Bluttests auch in Apotheken möglich
KBV-Praxisnachrichten v. 24.09.2026
Impfkampagne: ‚Impfen beim Profi‘
Pharmazeutische Zeitung v. 11.09.2026
Impfen: Große Chance für Apotheken
Beschluss: Orientierungspunktwert 2027 steigt um 2,2 % | Einordung und Relevanz
Alljährlich im Herbst verhandeln Kassen und KBV über die Höhe des Punktwerts im EBM-Kontext. Und legen damit eine Basisgröße für das anstehende Honorarjahr fest. Allerdings entfaltet diese Zahl keine unmittelbare Wirkung für die einzelne Praxis. Vielmehr bedeutet die aktuell vereinbarte Steigerung um 2,2 % auf 13,02 (statt 12,74) Cent je Punkt, dass die Kassen in Summe in 2027 ca. 1,1 Milliarden € mehr als MGV überweisen (müssen) als in 2026. Vor dem Hintergrund der parallelen Auswirkungen des Spargesetzes ist diese Zahl jedoch einordnungsbedürftig. Sie bezieht sich im Vergleich allein auf die auch in 2026 schon innerhalb der MGV vergüteten Leistungen. Denn natürlich wird in 2027 die MGV insgesamt ein ungleich höheres Volumen haben als 2026, sobald die vom Gesetzgeber geforderte Rückführung bisheriger EGV-Leistungen in die MGV vorgenommen wurde.
Zum besseren Verständnis hier die Zahlen von 2023: An die Vertragsärzteschaft wurden damals insgesamt 45,19 Milliarden € überweisen, davon etwa 28 Milliarden als MGV und gut 22 Milliarden als EGV (~ 38 %). Dieses Verhältnis wird sich 2027 drastisch ändern, da bekanntermaßen das Spargesetz viele bisherigen EGV-Leistungen zurück unter den Deckel der MGV zwingt. Wie sich vor diesem Hintergrund im nächsten Jahr die MGV berechnet und welche Honorarsumme den KVen konkret zur Verfügung steht, ist damit doppelt unklar. Also zum einen wegen der noch ausstehenden Umsetzungsbeschlüsse zum Spargesetz. Zum anderen aber auch bereits deshalb, weil der Orientierungspunktwert qua Definition nur ein Aufsatzwert ist, mittels dessen dann über bestimmte Multiplikatoren später das konkrete KV-regionale Budget berechnet wird. Eine Faktor ist die Beobachtung regionaler Veränderungen des Patientenklientels, die als Demografie- und Morbiditätsfaktor in die Bewertung einfließen: Raten für 2027: Demografie und Morbidität wieder leicht im Plus. Wer sich das in ausführlich angucken will, kann dies in diesem 202 Seiten starken Bericht tun. Vergnügungssteuerpflichtig ist das aber nicht … zumal auch nach der Lektüre offen ist, wieviel Geld in den einzelnen KVen ankommt. Diese Verhandlungen beginnen jetzt erst und für jede KV gesondert.
Zusammengefasst wäre also zu sagen, dass die Mitteilung über den Anstieg des Orientierungspunktwertes definitiv eher eine gute Nachricht ist. Insbesondere wenn man den Umstand hinzuzieht, dass die Kassen zu Verhandlungsbeginn lediglich ein Mehr von 0,66 % geboten haben. Zu Recht wird dennoch sofort darauf hingewiesen, dass die Steigerungsrate trotzdem unterhalb der allgemeinen Inflationsrate liegt. Entsprechend fallen auch die Reaktionen aus den Selbstverwaltungsinstitutionen aus. So kommentiert KVWL-Vorstand Spelmeyer: „Das ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.“ Denn eines wäre klar: „Die Verluste, die die Vertragsärzte und Psychotherapeuten erleiden werden, werden damit bei weitem nicht aufgefangen.“ (~ Quelle) Ähnlich der SpiFa: „Das ist Verhungern auf Raten.“ (~ Quelle) Herr Gassen von der KBV, als an den Verhandlungen Beteiligter, tritt ebenfalls konsterniert auf: „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis.“ (~ Quelle) Die Kassen sprechen dagegen wenig überraschend von einem „fairen Anstieg“ und davon, dass „weiterhin auf einem hohen Niveau vergütet“ wird. (~ Pressemeldung v. 23.09.2026)
Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte. Tatsächlich sind die Verhandlungen um den Orientierungspunktwert – ganz losgelöst von den Folgen des Spargesetzes – welche mit wenig Spielraum und vielen normativen Vorgaben. Im Grunde wird hierbei mehr ‚gerechnet‘ als ‚verhandelt‘. Zu Durchschauen ist das allerdings selbst für den interessierten Beobachter nicht wirklich. Bleibt als Fazit die Erkenntnis, dass mit dem Orientierungswert 2027 eine Rechengröße mit positiven Steigerungsfaktor festgelegt wurde, die die Praxen und MVZ immerhin nicht zusätzlich belastet, aber eben – angesichts der anhaltenden Inflation – in der Tendenz auch nur wenig entlasten wird.
Medical Tribune v. 25.09.2026
Vertragsärztliches Honorar 2027: Rund 13 Cent für einen EBM-Punkt
Institut des Bewertungsausschusses v. 23.09.2026
Beschluss | Entscheidungserhebliche Gründe
Glossar | Arzt&Wirtschaft v. September 2025
Orientierungswert: Grundlage der ambulanten Vergütung
Zwillingsgefühle | Auftreten, Zeitpläne und Ankündigungen des ‚Neuen‘ im BMG
Am 8. September wurde Carsten Linnemann als neuer Gesundheitsminister vereidigt, nachdem Nina Warken nach 15 Monaten als BMG-Chefin ins Bundeskanzleramt gewechselt ist. So überraschend diese Rochade im Zuge der Spahn-Leihmutter-Debatte kam, so willkommen war sie vielen. Das Erbe der letztlich unerwartet durchsetzungsstarken Ministerin wird dominiert von den anhaltenden Debatten um das Spargesetz, von Plänen, Teile davon zurückzudrehen sowie von dem Gefühl, dass da bei ‚dem Neuen‘ vielleicht noch was geht. Die Erwartungen an Linnemann sind entsprechend noch ein wenig höher als im Mai 2025 bei Nina Warken. Die ersten Auftritte als Minister hatte Linnemann am 10. und 23. September im Bundestag. Fraglich ist jedoch, ob sich daraus schon was Substanzielles für die kommenden Monate ablesen lässt.
Bei seinem ersten Auftritt erklärte er: „Ich bin jetzt seit einigen wenigen Wochen im Amt. Ich bin Volkswirt und lasse mich von drei Grundsätzen leiten.“ Gesundheitsversorgung müsse 1) verlässlich und 2) solide finanziert sein. Außerdem müsse 3) immer der Mensch (also nicht nur die Patienten) im Mittelpunkt stehen. „Besser steuern, solide finanzieren, mehr Zeit für die Menschen: Das ist der Auftrag. Gehen wir es gemeinsam an!“ (~ Rede zum Haushaltsgesetz | 10. September) Insgesamt knüpfte er in diesem Statement in mehrfacher Hinsicht an seine Vorgängerin an und zeigt seitdem, dass er deren Arbeit tatsächlich weitgehend nahtlos weiterführen will. In der parlamentarischen Fragestunde am 23. September gab er entsprechend zu Protokoll, die Reform der Notfallversorgung sowie die Einführung der Primärversorgung – analog zum bisher bekannten Zeitplan – bis Weihnachten angehen zu wollen, denn ‚man müsse bei den Wartezeiten besser werden‘. (~ Quelle)
Parallel sprach er von einem ‚Beitragsstabilisierungsgesetz 2‘, um, „ich nenne es mal Restanten“, anzugehen. Anders als angenommen werden könnte, sollen damit nicht, oder zumindest nicht primär, weitere Einsparmaßnahmen kommen, sondern vielmehr die vor dem Sommer vom Parlament verabschiedeten Entschließungsanträge umgesetzt werden. Das meint die zugesagten Extra-Gelder für Unikliniken (100 Millionen) und Krankenhäuser (495 Millionen), aber auch die Schaffung extrabudgetärer Ausnahmen bei der Psychotherapie. Zudem nennt er im selben Atemzug „das Thema Fixkostendegression“, das allerdings erst durch die massiven politischen Protestaktivitäten des Hausärzteverbands in der Sommerpause zum Thema geworden war, und meint damit, dass die im Juli beschlossene Abstaffelung der Mehr-Vergütung bei Haus- und Kinderärzten sowie bei den HZV-Fällen wieder in Frage gestellt ist.
Allerdings müssen natürlich auch diese Zugeständnisse – deren Kommen bis dato wahrscheinlich, aber nicht sicher ist – gegenfinanziert werden. D.h., auch wenn das nicht das primäre Ziel des ‚Beitragsstabilisierungsgesetz 2‘ sein wird, werden neue Sparmaßnahmen kommen (müssen) – wenn die bisherigen Sparziele gehalten uund nicht aufgeweicht werden sollen. Ideen dazu wurden bisher nirgends öffentlich geäußert. Stattdessen hat Linnemann auf Nachfrage zu Zeitplan und Umsetzung dem Parlament blumig erklärt: „Ich habe nicht an einem Punkt einen Dissens gesehen, weder in der Sache, dass das jetzt schnell umgesetzt wird, noch beim Zeitrahmen. Deshalb werden wir das machen: Kinder und Jugendliche werden weiter geschützt. Laufende Behandlungen sind gesichert. Für Akutfälle greifen Sonderregelungen. – Das werden wir ohne Wenn und Aber so schnell wie möglich umsetzen.“ Nunja, was soll er auch anderes sagen? Die Verhandlungen zu den Rücknahmen der Juli-Gesetzgebung laufen. Eine Erläuterung der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu – veröffentlicht am 23. September – finden Sie hier. Als formale Deadline steht der 14. Oktober im Raum.
Und was ist sonst noch über den neuen Minister zu sagen? Zunächst einmal ist da der wandelnde Witz seiner Aussage vom letzten Jahr, dass er als Gesundheitsminister ungeeignet wäre. Die Apotheken-Umschau nahm das zum Anlass, die anstehenden Aufgaben umfassend im Licht früherer Aussagen zu beleuchten: „Zehn Kassen reichen“: Linnemann als Gesundheitsminister vereidigt – wofür er steht. Sehr kritisch nimmt das auch esanum zum Ausgangspunkt: Der Minister, der eigentlich keiner sein wollte, und weist auf die fehlenden Antworten zu den wichtigen Fragen: Wer wird verzichten müssen? Wer zahlt künftig mehr? Und genau diese Punkte werden in der Tat der Knackpunkt für die nächsten Wochen.
Im Hintergrund arbeitet die Finanzkommission Gesundheit weiter, deren ersten Bericht Nina Warken als Grundlage für das Spargesetz genutzt hat. Der zweite, der sich von Konzept und Auftrag her – geplant anders als der erste Bericht – nicht mit Einsparungen, sondern mit strukturellen Reformen befasst, ist konkret für den 18. Dezember 2026 angekündigt: Die Arbeit der Finanzkommission Gesundheit | Einblicke in die Reformüberlegungen zum Primärversorgungssystem. Es ist davon auszugehen, dass der neue Minister, wie schon Nina Warken, den Kommissionsbericht als Krücke nutzen wird, um im Detail einschneidende Reformen wissenschaftlich zu begründen.
Das vorläufige Fazit ist also, das Casten Linnemann inhaltlich in vielen Punkten wie ein Zwilling von Nina Warken daherkommt. Eigene Akzente gibt es bisher allenfalls beim aktuell meistdiskutierten Thema, der der Pflegepolitik (~ Interview m. Linnemann: „Ohne Reform kollabiert das Pflegesystem“). Immerhin ist ganz aktuell das GeDIG, das auch für Praxen und MVZ relevant werden wird (~ KW 29: Das nächste Kapitel in Warkens Gesetzgebungskaskade), einen weiteren Schritt vorangekommen: Am 25. September hat es die Länderkammer passiert. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 9. Oktober geplant.
ZM Online v. 24.09.2026
Linnemann setzt auf Prävention, Bürokratieabbau und Digitalisierung
Apotheke Adhoc v. 23.09.2026
GKV-Defizit: Linnemann plant „Spargesetz 2“
Bundestag | Regierungsbefragung v. 23.09.2026
Bericht | Stream Rede Linnemann | Protokoll: Rede & Fragen/Antworten
Kostenstrukturstatistik von Arztpraxen | Erhebung mit Teilnahmepflicht für Praxen + MVZ ab Oktober
Im Oktober startet das Statistische Bundesamt seine jährliche Erhebung zur Kostenstruktur, aktuell für das Berichtsjahr 2025. Wie jeden Herbst wird dafür eine Zufallsstichprobe von 7 % aller Arztpraxen und MVZ angeschrieben. Für die ausgewählten Betriebe besteht eine Auskunftspflicht nach dem Kostenstrukturstatistikgesetz. Die Missachtung dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Geldbußen von bis zu 5 Tsd. € führen – zusätzlich kann ein Zwangsentgeld festgesetzt werden. Praxis- und MVZ-Verantwortliche sind daher angehalten, die amtliche Aufforderung zur Teilnahme ernst zu nehmen und gegebenenfalls durch Vorabinformation intern für die korrekte Weiterleitung der Schreiben an die Geschäftsführung zu sorgen.
Ziel der Erhebung ist die Erstellung öffentlich zugänglicher Kostenstrukturanalysen, die wiederum für Controller und Abrechnungspersonal in MVZ und Praxen als valide Benchmarks spannend sein können. Die als umfangreiche Excel-Tabellenbände frei zugänglichen Ergebnisse der Vorjahre lassen sich hier abrufen: Destatis – Dienstleistungen | dort zu ‚Publikationen‘ nach unten scrollen und den Unterpunkt ‚Medizinischer Bereich‘ ausklappen. Jeder Jahresband erhält sowohl fachrichtungs- als auch strukturbezogen, also getrennt nach Einzelpraxis, BAG und MVZ, Auswertungen zur Ausgaben- und Einnahmenstruktur. Dabei erreichen die Daten insgesamt eine hohe Komplexität – deren Aussagewert jedoch naturgemäß gerade beim Thema MVZ wiederum eingeschränkt ist, weil hier sehr verschiedenartige Strukturen zusammengefasst werden.
Die Beantwortung der Fragen ist entsprechend komplex und nicht immer selbsterklärend. Ausführliche Hilfestellung bietet – wenn man weiter nach unten scrollt – der Bereich ‚Häufige Fragestellungen zur Erhebung in 2025‘. Einen Eindruck über die Inhalte sowohl der Auswertungen, als auch über den Aufwand der Umfrageteilnahme können Sie sich über die Musterfragebögen von 2024 verschaffen: Ärzte | Zahnärzte | Psychotherapeuten (jeweils PDF | 11 – 13 Seiten). Sollten Praxen aufgrund besonderer Herausforderungen, wie etwa Personalengpässen, die im Schreiben genannte Frist nicht einhalten können, können sie mit Angabe triftiger Gründe eine Fristverlängerung beantragen. Dies wäre einer Nichtbeachtung der Schreiben in jedem Fall vorzuziehen.
Da die Anschreiben direkt an die einzelnen Standorte versendet werden, müssen MVZ-Verantwortliche einen Prozess sicherstellen, der die Post an die zuständige, gegebenenfalls zentrale Stelle weiterleitet. Diesbezüglich weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass die verwendete Datenbasis Fehler enthalten kann. Wenn beispielsweise die Adresse falsch ist, bittet das Amt, dies „im Zuge der Online-Meldung in IDEV zu ändern.“ IDEV ist die Plattform zur Datenerhebung, zu der man über den im Anschreiben enthaltenden Zugangscode gelangt.
Bei komplexen Strukturen mit mehreren Standorten kann es zudem zu Versandmissverständnissen kommen. Denn von Amts wegen kann nicht sichergestellt werden, dass immer korrekt die Hauptbetriebsstätte angeschrieben wird. Dennoch gilt: Rechnen Haupt- und Zweigstellen unter einer gemeinsamen BSNR ab, sind die Kosten- und Erlösdaten für die gesamte Einheit zu melden. Existieren hingegen für die Standorte getrennte BSNR, so bezieht sich die Meldung ausschließlich auf den angeschriebenen Standort.
P.S. | Dass die Teilnahme an der Erhebung für die auserkorenen 7 % Praxen/MVZ ein unerwünschter Mehraufwand ist, ist ein unbestreitbarer Fakt. Allerdings trägt die Erhebung zu einer validen Datengrundlage des ambulanten Sektors bei und schafft neben individuellen Einblicksmöglichkeiten in Vergleichsdaten auch die Basis für politische Argumente. Daher kommt der BMVZ mit diesem Artikel gern der Informationsbitte nach, die uns vom ‚Team Kostenstruktur im medizinischen Bereich des Statistischen Bundesamts‘ erreicht hat.
Destatis: Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich
Wofür werden die Daten verwendet? / Wer kann sie nutzen?
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes v. 23.07.206
Arztpraxen 2024: Einnahmen stiegen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als Aufwendungen
ZM Online v. 05.12.2025
Destatis-Zahlen zur Einnahmestruktur in Praxen: Privatanteile steigen weiter – bei Arzt- und Zahnarztpraxen
Die Arbeit der Finanzkommission Gesundheit | Einblicke in die Reformüberlegungen zum Primärversorgungssystem
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass eine Finanzkommission „bis zum Frühjahr 2027 […] ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen“ erarbeiten soll, um die GKV-Beiträge zu stabilisieren. Gesundheitsministerin Warken hatte diese Frist bekanntermaßen deutlich vorgezogen, so dass die im Herbst 2025 einberufene Kommission bereits ein halbes Jahr später, am 30. März 2026, den Berichtsteil mit den ‚kurzfristigen Maßnahmen‘ vorgelegt hat. Allbekannte Folge ist das Spargesetz. Der zweite Teil mit den ‚strukturellen Anpassungen‘ wurde für Ende des Jahres angekündigt. Im Arbeitsauftrag heißt es dazu, dass Reformvorschläge erarbeitet werden sollen, „die insbesondere die Strukturen des Gesundheitswesens auf der Einnahmen- und Ausgabenseite sowie auf der Systemebene in den Blick nehmen (…) mit dem Ziel …, die Ausgabendynamik dauerhaft zu reduzieren und die Einnahmenseite zu stärken.“ (~ Volltext) Allerdings lässt sich die Kommission – obwohl erneut ein breites Beteiligungsverfahren gestartet wurde – bisher wenig in die Karten gucken. Wir fassen zusammen, was sich daraus ableiten lässt.
Die Kommission besteht aus zehn vom BMG berufenen Experten, die die Bereiche Wirtschaft, Medizin, Sozial-Recht, Ethik und Prävention abdecken. (~ Besetzungsliste) Es handelt sich um eine rein ‚universitäre Besetzung‘ – es sind also keine Vertreter aus der Versorgung oder seitens der großen Lobbygruppen dabei. „Unsere paritätisch besetzte Kommission vereint herausragende Expertinnen und Experten mit umfassender und einschlägiger Expertise in allen relevanten Finanzierungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne politische Einflussnahme werden sie sowohl die Versorgungsstrukturen als auch die Einnahmen- und Ausgabenseite unter die Lupe nehmen.“ – erläuterte Nina Warken dazu.
Der aktuelle Gesundheitsminister, Carsten Linnemann, hat dieses Projekt quasi geerbt, scheint aber gewillt, dieses von Nina Warken angestoßene Projekt nahtlos fortzusetzen. Die Kommission hatte ihrerseits mit Einsendefrist 31. August eine schriftliche Erhebung angestoßen, die über insgesamt 20 Fragen zu Prävention und Gesundheitskompetenz, zur digitalen Transformation, zum Krankenkassenwettbewerb und zu Organisation und Selbstverwaltung als Ideensammlung fungieren soll. Parallel wurden zu einzelnen Bereichen wie den Krankenkassen und der Pharmabranche ergänzende Dialogveranstaltungen durchgeführt, in deren Fokus die ‚Effizienz des Vergütungssystems‘ steht. Viele Berichte darüber gibt es nicht; die Pharmaunternehmen zeigten sich allerdings empört, da die Kommission offensichtlich Signale gab, die hohen Arzneimittelpreise zu hinterfragen: Finanzkommission schockt Pharmahersteller.
Darüber hinaus gibt es nicht viele Informationen über die Arbeit der Kommission. Deren Mitglieder wurden offensichtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Umso überraschender kam daher das großes Sommerinterview, das zwei relevante Kommissionsprotagonisten, Prof. Ferdinand Gerlach und Prof. Jonas Schreyögg, gegeben haben. Hauptthema ist die Primärversorgung und wie man diese umsetzen kann. Die bezeichnende Überschrift lautet „Das System kann nicht so arztzentriert bleiben wie bisher!“ und meint damit die finanziellen Fehlanreize, die in der ambulanten Vergütungssystematik durch die Quartalslogik und die fehlende Einbindung medizinischer Assistenzberufe entstehen. Verbindlichkeit der Steuerung wird von den Professoren als notwendige Voraussetzung definiert und von der bisherigen Ausgestaltung der HZV Abstand genommen: „Man kann sagen, dass man einiges aus der HZV lernen kann. Das Ziel sollte aber schon sein, ein Primärversorgungssystem nach modernen Standards zu etablieren. Und das geht weit über die HZV hinaus.“ Und: „Was es an HZV-Verträgen in Deutschland gibt, zielt vor allem auf das Management chronischer Krankheiten. Das ist aber noch nicht so umgesetzt, wie ein ideales Primärversorgungssystem umgesetzt sein sollte. So fehlt die Verbindlichkeit und die obligatorische Einschreibung für alle.“ Insgesamt bietet das Interview, das allerdings von der ÄrzteZeitung hinter die Bezahlschranke gelegt wurde, weitreichende Einblicke in die Gedankenwelt von Schreyögg und Gerlach, die sich vermutlich in wesentlichen Punkten auf die Kommission übertragen lässt. Eine frei zugängliche Zusammenfassung des sehr langen Gesprächs finden Sie hier. Schreyögg selbst ist übrigens einer der Protagonisten der HZV-kritischen TK-Studie, die im Frühsommer einige Wellen geschlagen hatte: „Primärversorgung braucht mehr Verbindlichkeit.“
Angekündigt wird die Veröffentlichung des finalen Berichtes noch für vor Weihnachten, „voraussichtlich am 18. Dezember“. Dann wird Deutschland über die Feiertage viel zu diskutieren haben. Interessanterweise hat jedoch Minister Linnemann bekräftigt, den Gesetzesentwurf zur Primärarztversorgung bereits im November – also zeitlich davor – zu veröffentlichen. Er soll, so hört man immer wieder, und so hat es auch schon Nina Warken konsequent gesagt, fertig in der Schublade liegen. Anfang des Jahres hatte das BMG diesbezüglich mehrere Fachgespräche durchgeführt: KW 6 | Die Debatte zum Primärversorgungssystem: Zwischen ‚Dialogprozess‘ & ‚Oppositions-Gepose‘. Und auch die im GeDIG-Entwurf (~ mehr zu) enthaltenen Gedanken zur eÜberweisung und zum digitalen Versorgungseinstieg über die ePA weisen daraufhin, dass das BMG sehr wohl bereits konkrete Pläne hat. Im zugehörigen FAQ ist dieser Erklärungsbereich auch direkt mit ‚Primärversorgungssystem‘ überschrieben.
Zum Umsetzungszeitplan hieß es allerdings schon unter Nina Warken, dass ein entsprechendes Gesetz nicht vor 2028 in Kraft treten könne und mit konkreten Folgen wiederum nicht vor 2029 zu rechnen sei. D.h. sowohl die Abfolge – erst Gesetzesentwurf, dann Kommissionsbericht – als auch die langen Zeitläufe lassen erahnen, dass hier noch viel diskutiert werden wird, bevor vertragsärztliche Versorger wissen, was auf sie zukommt.
Apotheke Adhoc v. 17.09.2026
Finanzkommission schockt Pharmahersteller
ÄrzteZeitung v. 27.08.2026
Interview mit Vertretern der Finanzkommission: „Das System kann nicht so arztzentriert bleiben wie bisher!“
Pharmazeutische Zeitung v. 29.07.2026
Sparmaßnahmen: Finanzkommission lobt Zusammenarbeit mit Warken