Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung sind seit längerem ein Thema in der Presse, der Ärzteschaft und der Politik. Die allgemeine Befürchtung: Ausländische Investoren kaufen sich über Private Equity Gesellschaften in die ambulante Versorgung ein, mit dem Ziel die Patientenversorgung auf Rendite zu trimmen.

Mit ihrem Antrag “Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen” aus dem Herbst 2019, setzte die Partei DIE LINKE das Thema auf die parlamentarische Agenda.

Am 04. März 2020 widmete sich der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags nochmals dem Antrag. Zentrales Anliegen des Antrages ist es, die Eigentümerstrukturen hinter MVZ offenzulegen und ein Transparenzregister zu schaffen, das Auskunft darüber gibt.

Als Sachverständige des BMVZ waren zu der Anhörung der BMVZ-Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Velling und BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller geladen.

Sie standen den Abgeordneten Fragen und Antworten und vertraten die Interessen von MVZ und kooperativen Versorgern.

 

 

 

Direkt zu: Stellungnahmen des BMVZ im Wortlaut

 

In Kürze: Antworten des BMVZ im Rahmen der Anhörung

Gegen Marktkonzentration

  • Schaffung von Strukturvielfalt: Erweiterung der Gründereigenschaften auf den Stand von vor 2012.
  • Stärkung ärztlicher Trägerschaft: Verankerung von ärztlichen Managementgesellschaften im SGB V, die den MVZ Betrieb über die ärztliche Zulassung hinaus ermöglichen.

Schaffung von Transparenz

  • Nutzen bestehender Daten: Ausbau des Transparenzregisters und Verbesserung der Abrufbarkeit der Daten.
  • Wissenschaftliche Basis aufbauen: Begrüßung der Ausarbeitung eines Gutachtens durch das Bundesministeriums für Gesundheit über eine mögliche Datenerfassung

Evaluierung der Versorgungsqualität

  • Patient im Mittelpunkt: Analyse der Patientenentscheidungen und der Abstimmung mit den Füßen” statt starre Vorgaben.

Mitschnitt der Anhörung

Zum Bericht des Ausschusses

Stellungnahmen des BMVZ

Fragen von Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Grüne:

  • Was ist aus Ihrer Sicht die zentrale Stärke medizinischer Versorgungszentren?
  • Welche Anreize können für verstärkte Investitionen in kooperative Strukturen gesetzt werden?
  • Wie können Genossenschaften als Träger gefördert werden?
Antwort BMVZ, Susanne Müller

Stärken von MVZ und Anreize für Investitionen

MVZ sind Türöffner für eine unglaubliche Gestaltungsvielfalt. Es wurden zum Beispiel Anstellungsverhältnisse auf Gemeinschaftspraxen übertragen, mit der Folge, dass es dort mittlerweile mehr angestellte Ärzte gibt als in MVZ.

Mit MVZ ist ein großer Gestaltungsspielraum in die ambulante Versorgung gekommen, der es ermöglicht für lokale Probleme mit Hilfe von MVZ lokale Lösungen zu finden. Die Strukturvielfalt, die sich seit 2004 entwickelt hat, trägt dazu bei, dass (lokale) Akteure MVZ gegründet haben. Mit der Einschränkung der Trägervielfalt 2012 wurden diese Möglichkeiten zur Gründung stark begrenz. Mittlerweile können wir feststellen, dass das Ziel, Fremdkapital aus der ambulanten Versorgung damit rauszuhalten, krachend gescheitert ist. Wir als Verband plädieren deshalb dafür, diese Einschränkung wieder zurückzudrehen, um wieder mehr Vielfalt herzustellen.

Förderung von Genossenschaften

Es gibt bisher sehr wenige genossenschaftliche MVZ, daher begibt sich jeder Gründer in Neuland. Will man die Genossenschaften fördern, wären gesetzliche Klarstellungen notwendig. Genossenschaften sind auf Grund ihrer Rechtsform tendenziell schwierig zu führen. Wenn es darum gehen soll den nicht-ärztlichen Trägern, eine stabile ärztliche Trägerform entgegenzustellen, würden wir nicht für die Genossenschaft plädieren, sondern dafür im SGB V die Möglichkeit von ärztlichen Managementgesellschaften zu verankern. Sie würden eine dauerhafte Trägereigenschaft für Ärzte ermöglichen.

Wir haben jetzt das Problem, dass ein Arzt nur ein MVZ haben kann, solange er selbst auch als Vertragsarzt in der Versorgung tätig ist. Der Inhaber-Arzt, der ggf. während seiner Laufbahn ein MVZ mit 10 angestellten Ärzten aufgebaut hat, muss das MVZ am Ende seiner Karriere übergeben. Junge Ärzte, die nicht einmal eine Einzelpraxis übernehmen wollen, sind daran in der Regel nicht interessiert. Es bleibt also nur der Verkauf an eine größere Struktur, wie an ein Krankenhaus oder einen Investor.

Wem das nicht gefällt, sollte statt für restriktive Vorgaben bei Investoren zu sorgen, die Ärzte-Seite stärken. Dafür braucht es eine stabile Möglichkeit für Ärzte MVZ zu gründen und zu betreiben. Die oben genannten ärztlichen Managementgesellschaften könnten dazu eingeführt werden und beispielsweise an die Bedingung gekoppelt sein, dass nur Ärzte Gesellschafter sein können. Somit würde die Trägereigenschaft für den einzelnen Arzt verstetigt und von der Lebensdauer der einzelnen Vertragsarztzulassung entkoppelt. Krankenhäuser oder andere große Träger haben diese begrenzte Lebensdauer nicht und sind damit im Vorteil gegenüber ärztlichen Trägern.

 


Fragen von Maria Klein-Schmeink, Grüne:

  • Wie können Trägerstrukturen transparent gemacht werden? Haben Sie Vorschläge?
Antwort BMVZ, Susanne Müller

Für uns stellt sich die Frage, warum sich eigentlich niemand mit dem bestehenden Transparenzregister befasst, das 2017 im Rahmen des Geldwäschegesetzes geschaffen wurde. Die Daten liegen eigentlich vor, sind aber für den Einzelnen schwer nutzbar, da keine systematische Abfrage möglich ist. Wenn gefragt wird, wo man andocken kann, würde ich vorschlagen, dass sich jemand mit dem bestehenden Transparenzregister befasst und schaut, ob diese Daten nutzbar gemacht werden können.

Grundsätzlich ist die Datenerfassung für MVZ und die ambulante Versorgung aber schwieriges Thema. Insbesondere weil wir uns mit wirtschaftlichen, kartellrechtlichen und gesellschafterrechtlichen Fragen befassen. Wir versuchen allerdings uns dem Thema mit Mitteln des Zulassungsrecht oder des Bedarfsplanungsrechts zu nähern. Das funktioniert einfach nicht.

Deshalb begrüßen wir den Schritt des Bundesministeriums für Gesundheit, das ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, an dem neben Juristen auch eine Professorin für Volkswirtschaft mitarbeitet, die sich in diesen Bereichen auskennt. Wir als Gesundheitspolitiker im weitesten Sinne, kommen da alleine nicht weiter.

 


Fragen von Cladia Moll, SPD:

  • Versorgungsqualität sollte für die Politik ein wichtiges Versorgungskriterium sein, an dem medizinische Versorgungseinrichtungen gemessen werden. Lässt sich vor dem Hintergrund ein Unterschied zwischen ärztlichen MVZ und Investoren MVZ erkennen?
Antwort BMVZ, Dr. Peter Velling

Es gibt keine Messung dazu. Zweitens möchte ich dazu sagen, dass Vertragsärzte und angestellte Ärzte den gleichen zulassungsrechtlichen Regeln unterworfen sind. In MVZ sind nur Fachärzte tätig, also äquivalent mit den Oberärzten im Krankenhaus. Mehr Qualitätskriterien als deren Ausbildung und die bestandene Facharztprüfung können wir bisher nicht nachweisen. Wir können nur die Abstimmung der Patienten zu welchem Arzt sie gehen möchten beobachten. Das sollte analysiert werden, die Abstimmung mit den Füßen, wohin gehe ich denn als Patient.